Für die Dauer der Wahlzeit des Oberbürgermeisters von 2014 bis 2020 werden als weitere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter benannt:
1. die oder der Vorsitzende der CSU-Fraktion
2. die oder der Vorsitzende der SPD-Fraktion
3. die oder der Vorsitzende der Fraktion Grüne Liste
4. die oder der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Vertretung des Oberbürgermeisters für die Wahlzeit 2014 bis 2020 wird geregelt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 5. Mai 2014 wird die Vertretung des Oberbürgermeisters geregelt.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) vertreten die weiteren Bürgermeister den Oberbürgermeister im Fall der Verhinderung in ihrer Reihenfolge. Die weiteren Stellvertreter bestimmt der Gemeinderat aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO).
Entsprechend der bisherigen Praxis wird vorgeschlagen, die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen in der Reihenfolge der Fraktionsstärke zu bestellen.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden