Betreff
Beschlussfassung über die Zahl, Stärke und den Vorsitz der Stadtratsausschüsse und sonstigen Gremien;
Antrag Nr. 063/2014 vom 25.04.2014 der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG
Vorlage
13-2/347/2014/1
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Variante A:

 

  1. Die Bildung der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG ab 01.05.2014 wird anerkannt

  2. Die Sitzverteilung in den Stadtratsausschüssen erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Die Sitzverteilung in den sonstigen Gremien erfolgt nach dem d’Hondtschen Verfahren.

  3. Die Zahl der Stadtratsausschüsse und die Anzahl der Sitze für Stadtratsmitglieder wird wie folgt festgelegt:
    Ältestenrat                                                                             11 Mitglieder
    Haupt-, Finanz- und Personalausschuss                              13 Mitglieder
    Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
    Werkausschuss EB 77                                                         13 Mitglieder
    Bauausschuss / Werkausschuss für den
    Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen                           11 Mitglieder
    Kultur- und Freizeitausschuss                                              10 Mitglieder
    Schulausschuss                                                                    11 Mitglieder
    Revisionsausschuss                                                               7 Mitglieder
    Sportausschuss                                                                    11 Mitglieder
    Sozial- und Gesundheitsausschuss                                      11 Mitglieder
    Jugendhilfeausschuss (gesetzlich geregelt)                           6 Mitglieder
    Umlegungsausschuss                                                          2 Mitglieder

  4. Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und Gruppierungen wird gemäß Anlage 1 (Stand 28.04.2014) beschlossen.

  5. Die Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien wird gemäß Anlage 2 (Stand 28.04.2014) beschlossen

 

  1. Der Antrag Nr. 063/2014 der ödp/FWG – Ausschussgemeinschaft ist damit bearbeitet.

 

 

oder Variante B:

 

  1. Die Bildung der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG ab 01.05.2014 wird anerkannt

  2. Die Sitzverteilung in den Stadtratsausschüssen und den sonstigen Gremien erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.

  3. Die Zahl der Stadtratsausschüsse und die Anzahl der Sitze für Stadtratsmitglieder wird wie folgt festgelegt:
    Ältestenrat                                                                             11 Mitglieder
    Haupt-, Finanz- und Personalausschuss                              13 Mitglieder
    Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
    Werkausschuss EB 77                                                         13 Mitglieder
    Bauausschuss / Werkausschuss für den
    Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen                           11 Mitglieder
    Kultur- und Freizeitausschuss                                              10 Mitglieder
    Schulausschuss                                                                    11 Mitglieder
    Revisionsausschuss                                                               7 Mitglieder
    Sportausschuss                                                                    11 Mitglieder
    Sozial- und Gesundheitsausschuss                                      11 Mitglieder
    Jugendhilfeausschuss (gesetzlich geregelt)                           6 Mitglieder
    Umlegungsausschuss                                                          2 Mitglieder

  4. Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und Gruppierungen wird gemäß Anlage 1a (Stand 28.04.2014) beschlossen.

  5. Die Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien wird gemäß Anlage 2 (Stand 28.04.2014) beschlossen

 

  1. Der Antrag Nr. 063/2014 der ödp/FWG – Ausschussgemeinschaft ist damit bearbeitet.

 

oder Variante C

 

  1. Die Bildung der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG ab 01.05.2014 wird anerkannt

  2. Die Sitzverteilung in den Stadtratsausschüssen und den sonstigen Gremien erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.

  3. Die Zahl der Stadtratsausschüsse und die Anzahl der Sitze für Stadtratsmitglieder wird wie folgt festgelegt:
    Ältestenrat                                                                             11 Mitglieder
    Haupt-, Finanz- und Personalausschuss                              13 Mitglieder
    Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
    Werkausschuss EB 77                                                         13 Mitglieder
    Bauausschuss / Werkausschuss für den
    Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen                           13 Mitglieder
    Kultur- und Freizeitausschuss                                              10 Mitglieder
    Schulausschuss                                                                    13 Mitglieder
    Revisionsausschuss                                                               7 Mitglieder
    Sportausschuss                                                                    11 Mitglieder
    Sozial- und Gesundheitsausschuss                                      11 Mitglieder
    Jugendhilfeausschuss (gesetzlich geregelt)                           6 Mitglieder
    Umlegungsausschuss                                                          2 Mitglieder

  4. Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und Gruppierungen wird gemäß Anlage 1b (Stand 28.04.2014) beschlossen.

  5. Die Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien wird gemäß Anlage 2 (Stand 28.04.2014) beschlossen

 

  1. Der Antrag Nr. 063/2014 der ödp/FWG – Ausschussgemeinschaft ist damit bearbeitet.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadtratsarbeit wird durch die Bildung von Ausschüssen erleichtert. Auch in sonstigen Gremien sind Stadtratsmitglieder aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen vertreten.

Nach der bisherigen Praxis übernimmt der Stadtrat vorbehaltlich späterer Änderungen die bisherige Zuständigkeitsregelungen und Mitgliederzahl der Ausschüsse. Die Zuständigkeit und Stärke der sonstigen Gremien, in die Stadtratsmitglieder delegiert werden, unterliegt nur in einigen Fällen der Disposition des Stadtrates.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Stärkeverhältnis im Stadtrat wird durch die Anwendung des Verfahrens Hare/Niemeyer und d’Hondt verkleinert in Ausschüssen und sonstigen Gremien dargestellt. Die Berechnung für unterschiedliche Gremiumsgrößen ist in Anlage 3 (Stand 28.04.2014) dargestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Variante A: Die Verteilung der Sitze erfolgt nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen.
Variante B und C: Die Geschäftsordnung wird durch den Beschluss des Stadtrates entsprechend geändert.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien
    (Variante A)
1a Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien
     (Variante B, Hare/Niemeyer bei sonstigen Gremien
1b Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien
     (Variante C, Hare/Niemeyer bei sonstigen Gremien und BWA/SchulA
     13 Mitglieder)
2. Vorsitzende und stellv. Vorsitzende in den Stadtratsausschüssen und sonstigen
    Gremien
            3. Sitzverteilung nach verschiedenen Verfahren (Stand 28.04.2014)
4. Antrag 063/2014 der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG