Antrag Nr. 063/2014 vom 25.04.2014 der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG
Variante A:
- Die Bildung der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG
ab 01.05.2014 wird anerkannt
- Die Sitzverteilung in den Stadtratsausschüssen
erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Die Sitzverteilung in den
sonstigen Gremien erfolgt nach dem d’Hondtschen Verfahren.
- Die Zahl der Stadtratsausschüsse und die
Anzahl der Sitze für Stadtratsmitglieder wird wie folgt festgelegt:
Ältestenrat 11 Mitglieder
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 13 Mitglieder
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
Werkausschuss EB 77 13 Mitglieder
Bauausschuss / Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen 11 Mitglieder
Kultur- und Freizeitausschuss 10 Mitglieder
Schulausschuss 11 Mitglieder
Revisionsausschuss 7 Mitglieder
Sportausschuss 11 Mitglieder
Sozial- und Gesundheitsausschuss 11 Mitglieder
Jugendhilfeausschuss (gesetzlich geregelt) 6 Mitglieder
Umlegungsausschuss 2 Mitglieder
- Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und
Gruppierungen wird gemäß Anlage 1 (Stand 28.04.2014) beschlossen.
- Die Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien wird gemäß Anlage 2 (Stand 28.04.2014) beschlossen
- Der Antrag Nr. 063/2014 der ödp/FWG – Ausschussgemeinschaft ist damit bearbeitet.
oder Variante B:
- Die Bildung der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG
ab 01.05.2014 wird anerkannt
- Die
Sitzverteilung in den Stadtratsausschüssen und den sonstigen Gremien erfolgt
nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.
- Die Zahl der Stadtratsausschüsse und die
Anzahl der Sitze für Stadtratsmitglieder wird wie folgt festgelegt:
Ältestenrat 11 Mitglieder
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 13 Mitglieder
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
Werkausschuss EB 77 13 Mitglieder
Bauausschuss / Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen 11 Mitglieder
Kultur- und Freizeitausschuss 10 Mitglieder
Schulausschuss 11 Mitglieder
Revisionsausschuss 7 Mitglieder
Sportausschuss 11 Mitglieder
Sozial- und Gesundheitsausschuss 11 Mitglieder
Jugendhilfeausschuss (gesetzlich geregelt) 6 Mitglieder
Umlegungsausschuss 2 Mitglieder
- Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und
Gruppierungen wird gemäß Anlage 1a (Stand 28.04.2014) beschlossen.
- Die Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien wird gemäß Anlage 2 (Stand 28.04.2014) beschlossen
- Der Antrag Nr. 063/2014 der ödp/FWG – Ausschussgemeinschaft ist damit bearbeitet.
oder Variante C
- Die Bildung der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG
ab 01.05.2014 wird anerkannt
- Die
Sitzverteilung in den Stadtratsausschüssen und den sonstigen Gremien erfolgt
nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.
- Die Zahl der Stadtratsausschüsse und die
Anzahl der Sitze für Stadtratsmitglieder wird wie folgt festgelegt:
Ältestenrat 11 Mitglieder
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 13 Mitglieder
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
Werkausschuss EB 77 13 Mitglieder
Bauausschuss / Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen 13 Mitglieder
Kultur- und Freizeitausschuss 10 Mitglieder
Schulausschuss 13 Mitglieder
Revisionsausschuss 7 Mitglieder
Sportausschuss 11 Mitglieder
Sozial- und Gesundheitsausschuss 11 Mitglieder
Jugendhilfeausschuss (gesetzlich geregelt) 6 Mitglieder
Umlegungsausschuss 2 Mitglieder
- Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und
Gruppierungen wird gemäß Anlage 1b (Stand 28.04.2014) beschlossen.
- Die Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien wird gemäß Anlage 2 (Stand 28.04.2014) beschlossen
- Der Antrag Nr. 063/2014 der ödp/FWG – Ausschussgemeinschaft ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadtratsarbeit wird durch die Bildung von Ausschüssen erleichtert. Auch in sonstigen Gremien sind Stadtratsmitglieder aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen vertreten.
Nach der bisherigen Praxis übernimmt der Stadtrat vorbehaltlich späterer Änderungen die bisherige Zuständigkeitsregelungen und Mitgliederzahl der Ausschüsse. Die Zuständigkeit und Stärke der sonstigen Gremien, in die Stadtratsmitglieder delegiert werden, unterliegt nur in einigen Fällen der Disposition des Stadtrates.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Stärkeverhältnis im Stadtrat wird durch die Anwendung des Verfahrens Hare/Niemeyer und d’Hondt verkleinert in Ausschüssen und sonstigen Gremien dargestellt. Die Berechnung für unterschiedliche Gremiumsgrößen ist in Anlage 3 (Stand 28.04.2014) dargestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Variante A: Die Verteilung der
Sitze erfolgt nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen.
Variante B und C: Die Geschäftsordnung wird durch den Beschluss des Stadtrates
entsprechend geändert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen und
sonstigen Gremien
(Variante A)
1a Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien
(Variante B, Hare/Niemeyer bei
sonstigen Gremien
1b Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien
(Variante C, Hare/Niemeyer bei
sonstigen Gremien und BWA/SchulA
13 Mitglieder)
2. Vorsitzende und stellv. Vorsitzende in den Stadtratsausschüssen und sonstigen
Gremien
3. Sitzverteilung nach
verschiedenen Verfahren (Stand 28.04.2014)
4. Antrag 063/2014 der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG