Fraktionsantrag Nr. 153/2013 der CSU vom 07.10.2013 und Nr. 017/2015 vom 30.01.2015
- Die vorgelegte Planung für einen zentralen Verkehrsübungsplatz wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung soll alternativ aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen der Bedarf auf vorhandenen Verkehrsübungsflächen langfristig gedeckt werden könnte.
- Die Verwaltung wird im Bildungsausschuss über das Ergebnis berichten.
- Die Fraktionsanträge Nr. 153/2013 und Nr. 017/2015 sind bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der schulischen
Radfahrausbildung kommt einerseits vor dem Hintergrund einer steigenden
Verkehrsdichte und andererseits im Rahmen der Förderung eines umweltschonenden
Mobilitätsverhaltens von Schulkindern eine besondere Bedeutung zu.
Altersgerechte Mobilität und Sicherheit wurde daher als elementares
Grundbedürfnis von Kindern eingestuft und die Radfahrausbildung folgerichtig im
Lehrplan für die Grundschulen verbindlich verankert.
Die Verkehrserziehung von rd.
1000 Grundschulkindern in der 3. und 4. Klasse in den staatlichen und privaten
Grundschulen erfolgte bisher auf den Übungsplätzen, die sich im Pausenhof der
jeweiligen Schulen befinden.
Diese Übungsplätze entsprechen größtenteils nicht den Richtlinien des
Bayerischen Innenministeriums für die praktische Radausbildung oder sind
entweder aufgrund multifunktionaler Ausstattung und/oder aufgrund des
schlechten baulichen Zustandes nicht für eine qualifizierte Ausbildung
geeignet.
Daher beantragte die CSU-Fraktion mit den Fraktionsanträgen Nr. 153/2013 vom 07.10.2013 und Nr. 017/2015 vom 30.01.2015
· einen geeigneten Standort für die Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes aufzuzeigen,
· die Kosten für einen richtlinienkonformen Verkehrsübungsplatz zu ermitteln,
· sowie den Planungsentwurf im Bildungsausschuss vorzulegen.
Derzeit wird die
Radfahrausbildung für ungefähr die Hälfte der Grundschulen noch auf den eigenen
Pausenhöfen und für die andere Hälfte auf dem ehemaligen Allwetterplatz,
Flurstück 406 nördlich der Grundschule Dechsendorf, welcher eher provisorisch
als Verkehrsübungsplatz eingerichtet wurde, durchgeführt. Die Ausbildung auf
den Pausenhöfen findet, wie bereits erwähnt, unter erschwerten Bedingungen
statt.
Der Unterricht auf dem Allwetterplatz an der Grundschule Dechsendorf bietet,
wenn auch bisher nur provisorisch hergerichtet, zumindest einen hinreichend
großen Fahrradparcours und eine Übungsfläche, die nicht durch
Sichteinschränkungen behindert wird.
Aufgrund der weiteren Rahmenbedingungen ist dieser Platz, der sich im Eigentum
der Stadt Erlangen befindet, grundsätzlich geeignet, um darauf einen zentralen
Verkehrsübungsplatz zu errichten.
Ein entscheidender Vorteil liegt in der bereits vorhandenen Infrastruktur (z.B. Sanitäre Anlagen) der Grundschule. Für den theoretischen Unterricht wurde seitens der Schulleitung bereits dauerhaft ein Klassenzimmer zur Verfügung gestellt. Ferner existiert bereits ein Stromanschluss, welcher für die Versorgung des Übungsplatzes ausreichend ist.
Die Stadt Erlangen als
Sachaufwandsträger ist grundsätzlich für die Bereitstellung der benötigten
Infrastruktur und Arbeitsmaterialien zur Durchführung der schulischen Radausbildung
zuständig. Aktuell wird der mobilen Jugendverkehrsschule ein LKW (Erstzulassung
13.03.1991) zur Verfügung gestellt, der sich zwar nach Auskunft der
Kfz-Werkstatt in Bezug auf sein Alter, die Betriebsstunden und den
Kilometerstand noch in einem vertretbaren Zustand befindet, allerdings schon
regelmäßig verschleißbedingte Reparaturen erfahren hat.
Bei Einrichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes könnte auf den Einsatz
des LKW bzw. auf eine spätere Ersatzanschaffung verzichtet werden.
Darüber hinaus sind die Pausenhöfe regelmäßig für die Nutzung als Verkehrsübungsplatz herzurichten. Nach Aussage der Jugendverkehrsschule wäre es zwingend erforderlich, die Markierungen der Pausenhöfe baldmöglichst komplett zu erneuern.
Den o.g. eingesparten Kosten müssten bei Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes die anfallenden Fahrtkosten für den Transport der Kinder nach Dechsendorf und zurück gegen- gerechnet werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bei mehreren Ortsbesichtigungen und im Rahmen diverser Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Ämtern 31, 40, GME, EB773-1 sowie mit Herrn Weidner/Jugendverkehrsschule und der Schulleiterin der Grundschule Dechsendorf/ Frau Dölling wurde eine Planungsvariante entwickelt, die den Anforderungen eines modernen Verkehrsübungsplatzes entspricht und grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Die Planung ist dem Konzeptvorschlag in der Anlage zu entnehmen, aus dem sich die Lage sowie die künftige Fahrbahngestaltung entnehmen lassen. Bei Umsetzung der Maßnahme soll nicht mehr die gesamte Platzfläche, sondern nur noch die Fahrbahnen versiegelt werden. Die Zwischenflächen sollen begrünt werden. Eine Umzäunung (Höhe 1,20 m), da der Betrieb ganzjährig stattfindet und die Fläche Teil des Schulgeländes werden soll, ist erforderlich.
Da der ehemalige Allwetterplatz
teilweise im Landschaftsschutzgebiet "Dechsendorfer Weihergebiet"
liegt, wurden die Belange des Landschaftsschutzes bei der Planung des
Konzeptvorschlages berücksichtigt.
Aufgrund einer naturschutzfachlichen Ersteinschätzung wurde die Planung des Verkehrsübungsplatzes
an der Grundschule Dechsendorf so überarbeitet, dass der befestigte Platz unter
Beachtung der notwendigen Mindestflächen so weit wie möglich aus dem
Landschaftsschutzgebiet näher an die Schule verlagert wird. Als Ersatz für zu
entfernende Bäume werden ausreichend Möglichkeiten für die Pflanzung neuer
standortheimischer Bäume im Bereich des Verkehrsübungsplatzes geschaffen.
Die Planung sieht eine Verlegung des Wanderweges um den neuen Platz herum vor, so dass einerseits eine Störung der Radausbildung und andererseits eine Beeinträchtigung des Rundwanderweges vermieden werden kann.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Durch Umsetzung des aufgezeigten Konzeptvorschlages.
4. Ressourcen (Planungsstand
2014)
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten
|
330.000 € |
bei
IPNr.: |
Planungskosten: |
51.200 € |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten
Grünfläche |
3.200 € p.a |
für den Grünflächenunterhalt Aufstockung des Betriebsführungszuschusses
EB 77. |
Folgekosten
Unterhalt geschätzt |
5.000 € p.a |
|
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
Weitere
Ressourcen |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Fraktionsanträge Nr. 153/2013 und 017/2015
2. Konzeptvorschlag vom 08.04.2014
3. Kostenschätzung zum Konzept vom 08.04.2014