Betreff
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik KommunalBIT AöR, Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern im Verwaltungsrat des Unternehmens
Vorlage
ZV/040/2014
Aktenzeichen
OBM/ZV
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Nach § 5 der Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen wird bis 31.12.2015 seitens der Stadt Erlangen

Frau Bürgermeisterin Lender-Cassens als 1. Vertretung und

Frau Bürgermeisterin Dr. Preuß als 2. Vertretung

für Herrn Oberbürgermeister Dr. Florian Janik in den Verwaltungsrat von KommunalBIT bestellt.

 


Der Verwaltungsrat des Unternehmens hat nach § 5 der Unternehmenssatzung einen Vorsitzenden und 4 weitere stimmberechtigte Mitglieder, die aus den Städten entsandt werden, sowie ein nicht stimmberechtigtes Mitglied, dass von der Personalvertretung des Unternehmens entsandt wird. Der Vorsitz des Verwaltungsrates wechselt nach § 5 (1) der Unternehmensatzung alle drei Jahre zwischen den Oberbürgermeistern der Städte Erlangen, Fürth, Schwabach in dieser Reihenfolge. Auf Erlangen entfallen insgesamt 2 stimmberechtigte Mitglieder.

Die Amtszeit der Mitglieder endet nach § 5 (5) der Satzung längstens nach 6 Jahren, auf jedem Fall aber mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadtrat, soweit es sich um Ratsmitglieder handelt, bzw. gegebenenfalls mit dem Ausscheiden aus der Stadtverwaltung bei Mitarbeitern aus der Verwaltung.
Die Zuständigkeit des Verwaltungsrates richtet sich nach § 6 der Unternehmenssatzung, der Verwaltungsrat überwacht (als „Vertreter der Eigentümer des Unternehmens“) die Geschäftsführung des Vorstandes und unterliegt in den nach § 6 (2) genannten Fällen den Weisungen der jeweiligen Stadt.
Die Stadt Erlangen muss 2 Mitglieder in den Verwaltungsrat entsenden und Vertreter für sie bestellen.