Nach § 5 der Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen wird bis 31.12.2015 seitens der Stadt Erlangen
Frau Bürgermeisterin Lender-Cassens als 1. Vertretung und
Frau Bürgermeisterin Dr. Preuß als 2. Vertretung
für Herrn Oberbürgermeister Dr. Florian Janik in den Verwaltungsrat von KommunalBIT bestellt.
Der Verwaltungsrat des Unternehmens hat nach § 5 der Unternehmenssatzung einen Vorsitzenden und 4 weitere stimmberechtigte Mitglieder, die aus den Städten entsandt werden, sowie ein nicht stimmberechtigtes Mitglied, dass von der Personalvertretung des Unternehmens entsandt wird. Der Vorsitz des Verwaltungsrates wechselt nach § 5 (1) der Unternehmensatzung alle drei Jahre zwischen den Oberbürgermeistern der Städte Erlangen, Fürth, Schwabach in dieser Reihenfolge. Auf Erlangen entfallen insgesamt 2 stimmberechtigte Mitglieder.
Die Amtszeit der Mitglieder
endet nach § 5 (5) der Satzung längstens nach 6 Jahren, auf jedem Fall aber mit
dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadtrat, soweit
es sich um Ratsmitglieder handelt, bzw. gegebenenfalls mit dem Ausscheiden aus
der Stadtverwaltung bei Mitarbeitern aus der Verwaltung.
Die Zuständigkeit des Verwaltungsrates richtet sich nach § 6 der
Unternehmenssatzung, der Verwaltungsrat überwacht (als „Vertreter der
Eigentümer des Unternehmens“) die Geschäftsführung des Vorstandes und
unterliegt in den nach § 6 (2) genannten Fällen den Weisungen der jeweiligen
Stadt.
Die Stadt Erlangen muss 2 Mitglieder in den Verwaltungsrat entsenden und
Vertreter für sie bestellen.