Betreff
CSU-Fraktionsantrag Nr. 33/2014: Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens im Bereich Klosterwald 15 und Herausnahme des Grundstücks Flur-Nr. 350/2, Gemarkung Frauenaurach, aus dem Landschaftsschutzgebiet zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus
Vorlage
31/263/2014
Aktenzeichen
III/31
Art
Beschlussvorlage

1. Das Bauvorhaben ist abzulehnen, weil öffentliche Belange entgegenstehen.

2. Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 33/2014 vom 15.02.2014 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Grundstück Flur-Nr. 350/2, Gemarkung Frauenaurach ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erlangen mit zwei Nutzungen dargestellt: der Westteil als Grünfläche und Landschaftsschutzgebiet, der Ostteil als Mischgebiet ohne Bebauungsplan. Aufgrund der örtlichen Situation ist der westliche Grundstücksteil bauplanungsrechtlich als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zu beurteilen. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es privilegiert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden (§ 35 Abs. 2 BauGB), wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.


Durch die Errichtung eines Wohnhauses werden öffentliche Belange beeinträchtigt, nämlich im Wesentlichen solche des Natur- und Landschaftsschutzes, dies aus folgenden Gründen:

  • Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet am südexponierten Hang des Aurachtales.
  • Der FNP mit integriertem Landschaftsplan stellt das Kleingartenareal als Grünfläche dar.
  • Die beantragten planerischen Änderungen würden einen Präzedenzfall schaffen.
  • Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Straße.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aus Sicht der Naturschutzbehörde soll der Status Quo beibehalten werden.

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die Bebauung wurde mit Schreiben vom 18.11.2013 bereits eine Bauvoranfrage gestellt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1_CSU-Fraktionsantrag vom 15.02.2014

Anlage 2_Auszug FNP der Stadt Erlangen (2003)

Anlage 3_Lageplan mit Landschaftsschutzgebiet Klosterwald (grün)

Anlage 4_Lageplan zu Bauvoranfrage vom 18.11.2013