1. Das Bauvorhaben ist abzulehnen, weil öffentliche Belange entgegenstehen.
2. Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 33/2014 vom 15.02.2014 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Grundstück Flur-Nr. 350/2, Gemarkung Frauenaurach ist im
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erlangen mit zwei Nutzungen dargestellt:
der Westteil als Grünfläche und Landschaftsschutzgebiet, der Ostteil als
Mischgebiet ohne Bebauungsplan. Aufgrund der örtlichen Situation ist der
westliche Grundstücksteil bauplanungsrechtlich als Außenbereich im Sinne des §
35 BauGB zu beurteilen. Im
Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es privilegiert ist und
öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Sonstige Vorhaben können im
Einzelfall zugelassen werden (§ 35 Abs. 2 BauGB), wenn ihre Ausführung oder
Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung
gesichert ist.
Durch die Errichtung eines Wohnhauses werden öffentliche Belange
beeinträchtigt, nämlich im Wesentlichen solche des Natur- und
Landschaftsschutzes, dies aus folgenden Gründen:
- Das Grundstück liegt im
Landschaftsschutzgebiet am südexponierten Hang des Aurachtales.
- Der FNP mit integriertem Landschaftsplan
stellt das Kleingartenareal als Grünfläche dar.
- Die beantragten planerischen Änderungen würden einen Präzedenzfall
schaffen.
- Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Straße.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aus Sicht der Naturschutzbehörde soll der Status Quo beibehalten werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Für die Bebauung wurde mit Schreiben vom 18.11.2013 bereits eine Bauvoranfrage gestellt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1_CSU-Fraktionsantrag vom 15.02.2014
Anlage 2_Auszug FNP der Stadt Erlangen (2003)
Anlage 3_Lageplan mit Landschaftsschutzgebiet Klosterwald (grün)
Anlage 4_Lageplan zu Bauvoranfrage vom 18.11.2013