Betreff
Arbeitsmarktprogramm 2013 - Bilanz der Maßnahmen,
Antrag der F.D.P.-Stadtratsfraktion Nr. 017/2014 vom 27.01.2014
Vorlage
II/292/2014
Aktenzeichen
II/GGFA
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht des Job-Centers zu den Ergebnissen der Maßnahmen aus dem Arbeitsmarktprogramm 2013 wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der F.D.P.-Stadtratsfraktion Nr. 017/2014 vom 27.01.2014 ist damit bearbeitet.


Das Arbeitsmarktprogramm 2013 war die Fortschreibung des Programms 2012 und baute auf der dort getroffenen Auswahl der Integrationsinstrumente auf. Diese Auswahl beruhte auf einem differenzierten Bewertungsverfahren zur Wirksamkeit der jeweiligen Instrumente hinsichtlich der Ziele aus der für 2013 abgeschlossenen Zielvereinbarung, mit einer Fokussierung auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

 

Im Arbeitsmarktprogramm 2013 mussten die Kürzungen der Bundesmittel, die seit 2010 um fast 50% reduziert wurden, umgesetzt werden. Die damit auf 1.054 T€ abgesenkten Eingliederungsmittel konnten durch das GGFA Engagement mehr als verdoppelt werden: 50 plus Mittel in Höhe von 827 T€, ESF und Drittmittel in Höhe von 289 T€ und über 335 T€ Eigenerwirtschaftung aus dem Sozialkaufhaus und der Fahrradwerkstatt.

Die Stadt Erlangen beteiligte sich durch die Bereitstellung einer Bürgschaft, die in Höhe von 78 T€ belastet wird, weiteren Zuwendungen für das Sozialkaufhaus und einer Maßnahme zum Erreichen des Hauptschulabschlusses in Höhe von ca. 148 T€. Für die rechtskreisübergreifende Kompetenzagentur stellte die Sozialhilfeverwaltung über das Jugendamt ca. 60 T€ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes zur Verfügung.

Für Maßnahmen bei Dritten incl. Lohnkostenzuschüsse und Zuschüssen an Teilnehmer (Fahrtkosten und Mehraufwandsentschädigung) wurden ca. 430 T€ aus dem Jobcenteretat zur Verfügung gestellt.

 

Unterjährige Entwicklungen im Arbeitsmarktprogramm 2013:

     neues Angebot für SGB II Empfänger mit psychischen Einschränkungen durch das Berufsförderungswerk Nürnberg (BfW)

     neues Testungsverfahren bezüglich der körperlichen Belastungsfähigkeit (BfW)

     Umbau der Jugendmaßnahmen vermehrt auf Einzelfall-Angebote für Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten ausgerichtet (Projekt Cleo).

     Umstellung des Alleinerziehenden Projekt „Allez“ auf die ESF geförderte Projektform Kajak

     neues Projekt FAKT für dem Grunde nach marktnahe SGB II Empfänger mit individuellen Hemmnissen.

 

Berechnungsgrundlage der GGFA-Trägerinternen Maßnahmenkosten ist das Realkostenprinzip, die Personalkosten sind über den TVöD bestimmt. Für das GGFA eigene Gebäude werden aufgrund der geringen Bundesmittel lediglich die Sachkosten zum Gebäudeunterhalt und Bewirtschaftung bei den dort durchgeführten internen Maßnahmen in die Kostenberechnung eingebracht.

 

Aufgrund der multiplen Hemmnisse der zu qualifizierenden und zu betreuenden SGB II Bezieher bietet sich ein Kostenvergleich über den Rechtskreis des SGB II hinaus an: Teilnehmermonatspauschalen im Bereich der Werkstätten von Behinderten beginnen ab 950,-€ und im Bereich der Jugendhilfe ab 1400,- €.

 

Zur Kontrolle und zur Steuerung der Maßnahmeninhalte, der Maßnahmenkosten, zur Ausschöpfung der Bundesmittel und zur Auslastung der Teilnehmerplätze tagt wöchentlich eine Steuerungsgruppe mit allen Abteilungsleitern der GGFA.

 


Anlagen:
Anlage 1_Maßnahmenauswertung
Anlage 2_Antrag der F.D.P.-Stadtratsfraktion Nr. 017/2014 vom 27.01.2014