hier: Bescheid der Regierung von Mittelfranken
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Verwaltung hat im Juli 2013 bei der Regierung von Mittelfranken als zuständige höhere Naturschutzbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Befreiung für die Errichtung einer Wegebeleuchtung innerhalb des Naturschutzgebietes „Exerzierplatz“ gestellt.
Mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 24.10.2013 wurde der Stadt Erlangen mitgeteilt, dass keine Befreiung von den Verboten des §4 Abs.1 Satz 2 Nr. 2, 5 und 8 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“ vom 08.09.2000 für die Errichtung einer Wegebeleuchtung innerhalb des Naturschutzgebietes erteilt werden kann.
Auf das Einlegen von Rechtsmitteln gegen diesen Bescheid, d.h. Klageerhebung beim Verwaltungsgericht Ansbach, wird wegen der geringen Aussichten auf Erfolg verzichtet.
Anlagen: Übersichtslageplan (Anlage 1)
Antragsunterlagen Stadt (Anlage 2)
Bescheid der Reg.v.Mfr. vom 24.10.2013 (Anlage 3)