1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Bei der zukünftigen Ausweisung von neuen Wohngebieten soll ein Anteil von 25 % der neu zu schaffenden Wohnbaufläche für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu eine Beschlussvorlage zu erarbeiten.
3. Das Referat für Planen und Bauen soll in Zukunft in den Gremien der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU eingebunden werden.
4. Die SPD-Fraktionsanträge 101/2013 und 198/2013 sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Neue Wohnungen schaffen
In Erlangen sollen neue Wohnungen entstehen.
Weiten Kreisen der Bevölkerung soll es ermöglicht werden, bezahlbaren Wohnraum in Erlangen anzumieten, bzw. als Wohnungseigentümer selbst zu nutzen.
Anteil des geförderten Wohnungsbaus
erhöhen
Geförderter Mietwohnungsbau kann heute nur noch im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) entstehen. Daneben gibt es auch Förderprogramme für selbstgenutztes Wohneigentum.
Bei EOF handelt
es sich um eine staatliche Förderung des Freistaats Bayern. Die Ansprechpartner
sind auf Fördergeberseite die Regierung von Mittelfranken und auf städtischer
Seite das Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen und das
Für EOF-geförderte Wohnungen sind Einkommensgrenzen für den Bezug der Wohnung vorgegeben.
Der Mieter einer EOF-geförderten Wohnung erhält zudem einen Mietzuschuss (EOF). Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Einkommen des Mieters.
Für die Belegung von EOF-geförderten Mietwohnungen und die Auszahlung der EOF ist das Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen zuständig.
In Erlangen gibt es aktuell noch rund 3.200 klassische Sozialwohnungen und 300 EOF-geförderte Mietwohnungen.
Die Nachfrage nach geförderten Mietwohnungen übersteigt das Angebot bei Weitem. So sind etwa 1.200 berechtigte Haushalte als wohnungssuchend vorgemerkt.
Die Verwaltung strebt deshalb an, die Zahl der geförderten Mietwohnungen zu erhöhen.
Zusammenarbeit GEWOBAU und
Stadtverwaltung stärken
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU verfügt als städtische Tochter über einen Bestand von ca. 8.000 Mietwohnungen und ist somit größter und wichtigster Akteur auf dem Erlanger Mietwohnungsmarkt. Ca. 90 % der klassischen Sozialwohnungen befinden sich im Eigentum der GEWOBAU. Außerdem hat die GEWOBAU den größten Bestand an EOF-geförderten Mietwohnungen.
Aktuell ist die GEWOBAU mit der Stadtverwaltung im Gespräch, um Nachverdichtungsmöglichkeiten auf Grundstücken der GEWOBAU abzuklären.
Ein regelmäßiger Austausch zwischen der Bauverwaltung und GEWOBAU ist jedoch nicht etabliert.
Um das gesamtstädtische Ziel zu erreichen, die Zahl der bezahlbaren Mietwohnungen zu erhöhen, ist ein frühzeitig abgestimmtes Zusammenspiel zwischen der Bauverwaltung und der GEWOBAU erforderlich.
Anteil der barrierefreien Wohnungen
erhöhen
Die bayerische Bauordnung regelt allgemein, dass eine bestimmte Anzahl von Wohnungen bei Neubauvorhaben barrierefrei sein muss.
Die Verwaltung strebt darüber hinaus an, den Anteil barrierefreier Wohnungen im Stadtgebiet zu erhöhen.
Dies zeigt Erfolge. So hat sich zum Beispiel der Investor des Geschosswohnungsbaus im Baugebiet 410 verpflichtet, 100 % der neuen Wohnungen barrierefrei zu errichten.
Erläuterung der Rolle der Stadt bei der
Entwicklung von neuen Wohnungen
Stadt als Träger der
Bauleitplanung
Aufgrund der Planungshoheit liegt die planungsrechtliche Ausweisung von neuen Wohngebieten in den Händen der Stadt.
Bei Bauleitplanverfahren werden
die Öffentlichkeit, die relevanten städtischen Ämter (z. B. auch
Die mitgeteilten Belange der Bürger und Behörden werden bewertet und einer Abwägung zugeführt. Das Ergebnis der Abwägung wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Es ist somit gesichert, dass alle wichtigen Informationen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens weitergegeben und behandelt werden.
Stadt als
Baugenehmigungsbehörde
Die Stadt ist als Bauordnungsbehörde zuständig für die Genehmigung von Bauanträgen zur Errichtung von neuen Wohnungen. Im Rahmen eines Bauantrags prüft die Verwaltung die planungsrechtliche und baurechtliche Zulässigkeit der Vorhaben.
Die Stadtverwaltung unterstützt seit jeher Vorhaben zur Nachverdichtung im Bestand im Rahmen der Möglichkeiten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Viele neue Wohnungen sind auf diese Weise in den letzten Jahren in Erlangen entstanden.
Im Gespräch mit Bauherren kann die Stadt auf nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten der Nachverdichtung hinweisen. Die Entscheidung darüber liegt aber letztendlich beim Antragsteller. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass die meisten Bauherren eine volle Ausnutzung ihrer Grundstücke anstreben.
Stadt als Träger
städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen
Die Stadt entwickelt selbst erfolgreich neue Wohnbaugrundstücke im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Erlangen-West II“.
Stadt unterstützt die
Aktivierung von Baulücken
Um vorhandene Potentiale aufzuzeigen, führt die Stadt ein öffentliches Baulandkataster Wohnen. Das Baulandkataster zeigt die Baulücken im Stadtgebiet.
Darüber hinaus geht die Verwaltung regelmäßig auf die Grundstückseigentümer von Baulücken zu, um diese von einer Bebauung oder Marktzuführung ihrer Grundstücke zu überzeugen.
Stadt als Fördergeber
Die Stadt verfügt selbst über ein Förderprogramm, das den Erwerb von Familieneigenheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien bezuschusst (siehe Beschlussvorlage 232/035/2013).
Stadt unterstützt neue
Marktteilnehmer
Die Stadt versucht, neue Marktteilnehmer in Erlangen zu etablieren. So ist im Baugebiet 411 geplant, Wohnbauflächen für Geschosswohnungsbau und Reihenhausbau an Baugruppen zu veräußern.
Stadt als Entwickler
(Projektentwicklungsteam)
Die Stadt gibt mit PET Hilfestellung und Unterstützung bei der Entwicklung von Grundstücken der Stadt, ihrer Töchter und von Privat. Sie führt Gruppen zusammen, um Wohnbauflächen auf den Markt zu bringen und die Umsetzung zu beschleunigen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Eine Quote von 25 % für geförderten Wohnungsbau soll eingeführt werden.
- Das Zusammenspiel zwischen GEWOBAU und Stadtverwaltung soll verbessert werden.
- Die Entwicklungsmaßnahme „Erlangen-West II“ soll zügig umgesetzt werden.
- Auf eine Schließung von Baulücken soll hingewirkt werden.
- In der Bauberatung sollen weiterhin die Potentiale des jeweiligen Baugrundstücks aufgezeigt werden.
- Der Anteil der barrierefreien Wohnungen soll erhöht werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Die Verwaltung soll eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Quote von 25 % für geförderten Wohnungsbau erarbeiten.
- Das Referat für Planen und Bauen soll in Zukunft in den Gremien der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU eingebunden werden.
- Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Erlangen-West II“ plant die Verwaltung, den Grunderwerb für das nächste Baugebiet 411 im Jahr 2013 abzuschließen.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans 411 und der Beginn der Erschließung des Baugebiets sind für Anfang des Jahres 2014 geplant.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für das nächste Baugebiet soll noch im Jahr 2014 begonnen werden.
- Die Verwaltung soll die Eigentümer von Baulücken weiterhin regelmäßig anschreiben, um sie von einer Bebauung oder Marktzuführung ihrer Grundstücke zu überzeugen.
- Die etablierte Bauberatung der Verwaltung soll fortgesetzt werden.
- Die Verwaltung soll weiter darauf hinwirken, dass sich der Anteil der barrierefreien Wohnungen im Stadtgebiet erhöht.
- Eine Mittelanmeldung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden aktuell nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. SPD-Fraktionsantrag 101/2013
2. SPD-Fraktionsantrag 198/2013