Betreff
Mittelbereitstellung für IP-Nr. 541.813 - Erneuerung Brücke über den Hutgraben
Vorlage
66/239/2013/1
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung
Referenzvorlage

Der von der Bauverwaltung favorisierten Variante A für die über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln wird zugestimmt.

 

Hinweis: Die Kämmerei trägt die Mittelbereitstellung ausschließlich hinsichtlich der Variante B (ohne Sandsteinbrüstung) mit.
Das rechtliche Erfordernis „Unabweisbarkeit“ ist hinsichtlich der Mehrkosten für die Sandsteinbrüstung nicht erfüllt.

Bei den angebotenen Deckungen handelt es sich nur in Höhe von 80.000 € um echte Einsparungen. 40.000 € stellen eine Bedarfsverschiebung auf künftige Jahre dar.

 

Die Beschlussfassung des HFPA erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung durch den BWA.


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

     

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

     

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

207.728,29. 

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

     

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

207.728,29 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)     

327.728,29 €

 

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Herbeiführung der verkehrssicheren Benutzbarkeit unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Aspekte unter Beachtung der gestalterischen Einbindung des Bauwerkes in die vorhandene Bebauung.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das vorhandene Bauwerk kann auf Grund des kritischen Schadenszustandes nicht mehr saniert werden. Auf Grund des Schadensbildes muss die Brücke über den Hutgraben im Zuge der Sebastianstraße in Tennenlohe, zur Gewährleistung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit möglichst zeitnah vollständig abgebrochen und erneuert werden. Durch diese Maßnahme wird eine dauerhafte und nachhaltige Nutzung wieder hergestellt. Um die gestalterische und optische Einbindung des Bauwerkes in die vorhandene und zum Teil denkmalgeschützte Sandsteinbebauung zu erreichen soll die Brücke mit einer Sandsteinbrüstung errichtet werden (Variante A).

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Rahmen der Fortschreibung der Planung (z.B. Abstimmung mit dem Ortsbeirat) und der weiteren Genehmigungen (z.B. Wasserrechtliche Erlaubnis) haben sich kostenrelevante Änderungen des Projektes ergeben.

 

Variante A  mit Sandsteinbrüstung

Neben der Beibehaltung der vorhandenen Fahrbahn- und Gehwegbreiten soll zur besseren Einbindung des Bauwerkes in die vorhandene Bebauung an Stelle der Absturzsicherung durch ein konventionelles Füllstabgeländer beidseitig eine Sandsteinbrüstung hergestellt werden. Diese stellt eine deutlich bessere Einbindung der Brücke in die vorhandene und zum Teil denkmalgeschützte Bebauung dar. Darüber hinaus würde mit dieser Änderung auch einem Ansinnen des Ortsbeirates Tennenlohe entsprochen und das Ortsbild würde zusätzlich aufgewertet. Die Mehrkosten für diese Änderung belaufen sich auf ca. 35.000,- €.

Weiterhin haben sich aus der wasserrechtlichen Genehmigung und den darin enthaltenen Auflagen zusätzliche Kosten ergeben. So sind z.B. für die Dauer der Grundwasserabsenkung regelmäßige Wasseranalysen durchzuführen, das abgepumpte Grundwasser ist durch geeignete Verfahren entsprechend zu reinigen und für die Einleitung in den Hutgraben vorzubereiten. Die zusätzlichen Kosten für die Berücksichtigung der Auflagen aus der wasserrechtlichen Genehmigung werden auf ca. 15.000,- € geschätzt.

Weiterhin hat sich bei einer eigenen detaillierten Überprüfung der Kostenschätzung des Ingenieurbüros herausgestellt, dass diese Kostenschätzung nicht dem aktuellen Preisniveau für derartige Leistungen entsprach und zu niedrig angesetzt war. Im Vergleich zu einer eigenen Kostenschätzung des Tiefbauamtes wurde ein Fehlbetrag von ca. 70.000,- Euro ermittelt.

Somit ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf von ca. 120.000,- für die Erneuerung der Brücke über den Hutgraben im Zuge der Sebastianstraße.

Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln / Erhöhung der Auszahlungen um

IP-Nr. 541.813

Erneuerung Brücke über Hutgraben

Kostenstelle 660090

Allgem. KST Amt 66

 

Produkt  5411

Gemeindestraßen

 

120.000,- € für

Sachkonto 042002
Zugänge Brücken+Tunnel u.sons.ingenieurtechn.Anl.

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

IP-Nr. 541.810

Sanierung Überbau Dechsendorfer Damm

Kostenstelle 660090

Allgem. KST Amt 66

 

in Höhe von

40.000,- € bei

Produkt 5411

Gemeindestraßen

Sachkonto 042002

Zugänge Brücken+Tunnel u.sons.ingenieurtechn.Anl.

IP-Nr. 541.500

Erschließungsmaßnahmen, Bau

Kostenstelle 660090

Allgem. KST Amt 66

 

und in Höhe von

45.000,- € bei

Produkt 5411

Gemeindestraßen

Sachkonto 048002
Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätzen

IP-Nr. 545.604

Sonderprogr.Ersatzneubau v.Beleuchtungsanlagen

Kostenstelle 660090

Allgem. KST Amt 66

 

und in Höhe von

35.000,- € bei

Produkt 5452

Straßenbeleuchtung

Sachkonto 048702
Zugänge Straßenbeleuchtung

 

Die Deckung wird aus den Investitionsnummern IP-Nr. 541.810 – Sanierung Überbau Dechsendorfer Damm, IP-Nr. 541.500 – Erschließungsmaßnahmen, Bau und IP-Nr. 545.604 – Sonderprogramm Ersatzneubau von Beleuchtungsanlagen gewährleistet.

Bei der IP-Nr. 541.810 kann der Ansatz für Planungsmittel in 2013 reduziert werden, da nach aktuellem Kenntnisstand neben der Sanierung des Bauwerkes eine verkehrliche Umgestaltung angestrebt wird. In 2013 / 2014 fallen zur Ermittlung der diesbezüglichen Rahmenbedingungen lediglich kleine Voruntersuchungen an.

Bei den IP-Nrn. 541.500 und 545.604 ist jeweils eine Reduzierung des Mittelansatzes möglich, da nicht alle geplanten Maßnahmen realisiert bzw. Einsparungen bei den laufenden Projekten generiert werden konnten.

Bei den Deckungen handelt es sich in Höhe von 80.000 € um echte Einsparungen. 40.000 € stellen eine Bedarfsverschiebung auf künftige Jahre dar.

 

Die Maßnahme soll noch im Winter 2013 ausgeschrieben und im Frühjahr/Sommer 2014 baulich umgesetzt werden.

 

Variante B mit Füllstabgeländer

Grundsätzlich könnte der Ersatzneubau auch mit einem konventionellen Stahlgeländer anstelle einer in das Umfeld passenden Sandsteinbrüstung erfolgen.

Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln / Erhöhung der Auszahlungen um

IP-Nr. 541.813

Erneuerung Brücke über Hutgraben

Kostenstelle 660090

Allgem. KST Amt 66

 

Produkt  5411

Gemeindestraßen

 

85.000,- € für

Sachkonto 042002
Zugänge Brücken+Tunnel u.sons.ingenieurtechn.Anl.

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

IP-Nr. 541.810

Sanierung Überbau Dechsendorfer Damm

Kostenstelle 660090

Allgem. KST Amt 66

 

in Höhe von

40.000,- € bei

Produkt 5411

Gemeindestraßen

Sachkonto 042002
Zugänge Brücken+Tunnel u.sons.ingenieurtechn.Anl.

IP-Nr. 541.500

Erschließungsmaßnahmen, Bau

Kostenstelle 660090

Allgem. KST Amt 66

 

und in Höhe von

45.000,- € bei

Produkt 5411

Gemeindestraßen

Sachkonto 048002
Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätzen

In der Variante B soll an Stelle der Sandsteinbrüstung ein konventionelles Füllstabgeländer als Absturzsicherung vorgesehen werden. Hier würde ein zusätzlicher Mittelbedarf von 85.000,- € entstehen.

 


Anlagen:        Übersichtslageplan
                        Protokollvermerk aus der 9. Sitzung des BWA vom 24.09.2013