Der von der Bauverwaltung favorisierten Variante A für die über-/außerplanmäßige Bereitstellung von
Mitteln wird zugestimmt.
Hinweis: Die Kämmerei trägt die Mittelbereitstellung
ausschließlich hinsichtlich der Variante
B (ohne Sandsteinbrüstung) mit.
Das rechtliche Erfordernis „Unabweisbarkeit“ ist hinsichtlich der
Mehrkosten für die Sandsteinbrüstung nicht erfüllt.
Bei den angebotenen Deckungen handelt es sich nur in Höhe von 80.000 € um echte Einsparungen. 40.000 € stellen eine Bedarfsverschiebung auf künftige Jahre dar.
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
|
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
|
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
207.728,29. € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
|
|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
207.728,29 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
327.728,29
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Herbeiführung der
verkehrssicheren Benutzbarkeit unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Aspekte
unter Beachtung der gestalterischen Einbindung des Bauwerkes in die vorhandene
Bebauung.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das vorhandene Bauwerk kann auf
Grund des kritischen Schadenszustandes nicht mehr saniert werden. Auf Grund des Schadensbildes muss die Brücke
über den Hutgraben im Zuge der Sebastianstraße in Tennenlohe, zur
Gewährleistung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit möglichst zeitnah
vollständig abgebrochen und erneuert werden. Durch diese Maßnahme wird eine
dauerhafte und nachhaltige Nutzung wieder hergestellt. Um die gestalterische
und optische Einbindung des Bauwerkes in die vorhandene und zum Teil
denkmalgeschützte Sandsteinbebauung zu erreichen soll die Brücke mit einer
Sandsteinbrüstung errichtet werden (Variante A).
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Im Rahmen der Fortschreibung der
Planung (z.B. Abstimmung mit dem Ortsbeirat) und der weiteren Genehmigungen
(z.B. Wasserrechtliche Erlaubnis) haben sich kostenrelevante Änderungen des
Projektes ergeben.
Variante A mit
Sandsteinbrüstung
Neben der Beibehaltung der vorhandenen Fahrbahn- und Gehwegbreiten soll zur besseren Einbindung des Bauwerkes in die vorhandene Bebauung an Stelle der Absturzsicherung durch ein konventionelles Füllstabgeländer beidseitig eine Sandsteinbrüstung hergestellt werden. Diese stellt eine deutlich bessere Einbindung der Brücke in die vorhandene und zum Teil denkmalgeschützte Bebauung dar. Darüber hinaus würde mit dieser Änderung auch einem Ansinnen des Ortsbeirates Tennenlohe entsprochen und das Ortsbild würde zusätzlich aufgewertet. Die Mehrkosten für diese Änderung belaufen sich auf ca. 35.000,- €.
Weiterhin haben sich aus der wasserrechtlichen Genehmigung und den darin enthaltenen Auflagen zusätzliche Kosten ergeben. So sind z.B. für die Dauer der Grundwasserabsenkung regelmäßige Wasseranalysen durchzuführen, das abgepumpte Grundwasser ist durch geeignete Verfahren entsprechend zu reinigen und für die Einleitung in den Hutgraben vorzubereiten. Die zusätzlichen Kosten für die Berücksichtigung der Auflagen aus der wasserrechtlichen Genehmigung werden auf ca. 15.000,- € geschätzt.
Weiterhin hat sich bei einer eigenen detaillierten Überprüfung der Kostenschätzung des Ingenieurbüros herausgestellt, dass diese Kostenschätzung nicht dem aktuellen Preisniveau für derartige Leistungen entsprach und zu niedrig angesetzt war. Im Vergleich zu einer eigenen Kostenschätzung des Tiefbauamtes wurde ein Fehlbetrag von ca. 70.000,- Euro ermittelt.
Somit ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf von ca. 120.000,- für die Erneuerung der Brücke über den Hutgraben im Zuge der Sebastianstraße.
Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln / Erhöhung der Auszahlungen um
IP-Nr.
541.813 Erneuerung Brücke über Hutgraben |
Kostenstelle
660090 Allgem. KST Amt 66 |
Produkt 5411 Gemeindestraßen |
120.000,-
€ für |
Sachkonto 042002 |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
IP-Nr.
541.810 Sanierung Überbau Dechsendorfer Damm |
Kostenstelle
660090 Allgem.
KST Amt 66 |
in Höhe von |
40.000,-
€ bei |
Produkt
5411 Gemeindestraßen |
Sachkonto
042002 Zugänge Brücken+Tunnel u.sons.ingenieurtechn.Anl. |
||
IP-Nr.
541.500 Erschließungsmaßnahmen,
Bau |
Kostenstelle
660090 Allgem. KST Amt 66 |
und in Höhe von |
45.000,-
€ bei |
Produkt
5411 Gemeindestraßen |
Sachkonto 048002 |
||
IP-Nr.
545.604 Sonderprogr.Ersatzneubau
v.Beleuchtungsanlagen |
Kostenstelle
660090 Allgem. KST Amt 66 |
und in Höhe von |
35.000,-
€ bei |
Produkt
5452 Straßenbeleuchtung |
Sachkonto 048702 |
Die Deckung wird aus den Investitionsnummern IP-Nr. 541.810 – Sanierung Überbau Dechsendorfer Damm, IP-Nr. 541.500 – Erschließungsmaßnahmen, Bau und IP-Nr. 545.604 – Sonderprogramm Ersatzneubau von Beleuchtungsanlagen gewährleistet.
Bei der IP-Nr. 541.810 kann der Ansatz für Planungsmittel in 2013 reduziert werden, da nach aktuellem Kenntnisstand neben der Sanierung des Bauwerkes eine verkehrliche Umgestaltung angestrebt wird. In 2013 / 2014 fallen zur Ermittlung der diesbezüglichen Rahmenbedingungen lediglich kleine Voruntersuchungen an.
Bei den IP-Nrn. 541.500 und 545.604 ist jeweils eine Reduzierung des
Mittelansatzes möglich, da nicht alle geplanten Maßnahmen realisiert bzw.
Einsparungen bei den laufenden Projekten generiert werden konnten.
Bei den Deckungen handelt es sich in Höhe von 80.000 € um echte Einsparungen. 40.000 € stellen eine Bedarfsverschiebung auf künftige Jahre dar.
Die Maßnahme soll noch im Winter 2013 ausgeschrieben und im Frühjahr/Sommer 2014 baulich umgesetzt werden.
Variante B mit
Füllstabgeländer
Grundsätzlich könnte der Ersatzneubau auch mit einem konventionellen Stahlgeländer anstelle einer in das Umfeld passenden Sandsteinbrüstung erfolgen.
Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln / Erhöhung der Auszahlungen um
IP-Nr.
541.813 Erneuerung Brücke über Hutgraben |
Kostenstelle
660090 Allgem. KST Amt 66 |
Produkt 5411 Gemeindestraßen |
85.000,-
€ für |
Sachkonto 042002 |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
IP-Nr.
541.810 Sanierung Überbau Dechsendorfer Damm |
Kostenstelle
660090 Allgem.
KST Amt 66 |
in Höhe von |
40.000,-
€ bei |
Produkt
5411 Gemeindestraßen |
Sachkonto 042002 |
||
IP-Nr.
541.500 Erschließungsmaßnahmen,
Bau |
Kostenstelle
660090 Allgem. KST Amt 66 |
und in Höhe von |
45.000,-
€ bei |
Produkt
5411 Gemeindestraßen |
Sachkonto 048002 |
In der Variante B soll an Stelle der Sandsteinbrüstung ein konventionelles Füllstabgeländer als Absturzsicherung vorgesehen werden. Hier würde ein zusätzlicher Mittelbedarf von 85.000,- € entstehen.
Anlagen: Übersichtslageplan