Betreff
Sachstandsbericht des Sozialamtes und der GGFA zum SGB II Vollzug in Erlangen
Vorlage
50/129/2013
Aktenzeichen
V/50/WM021 T. 2442
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstandsbericht des Sozialamtes und der GGFA zum SGB II Vollzug in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.


Aktuelle Zahlenentwicklung

 

Bei den Zahlen der SGB II – Leistungsempfänger (Anlage Tabelle 1, Personen) steigen die Zahlen seit Jahresbeginn zwar leicht aber kontinuierlich an; nach einer Reduzierung der Werte im Monat Juni haben wir im Monat August wieder annähernd die Werte des Monats Mai erreicht.  Der Anstieg in den letzten drei Monaten ist mit dem Vorbehalt zu versehen, dass die offiziellen Empfängerzahlen der Bundesagentur für Arbeit für die letzten drei Monate stets vorläufigen Charakter haben.

Dagegen handelt es sich bei den Arbeitslosenzahlen und Arbeitslosenquoten (siehe Anlage Tabelle 2 und 3) bereits um die endgültigen Werte der BA-Arbeitsmarktstatistik zum Stichtag in der jeweiligen Monatsmitte. Die SGB II – Quote bewegt sich im gesamten Kalenderjahr auf niedrigem Niveau, ist aber in Erlangen (SGB II und SGB III) - entgegen dem bundesweiten Trend  - im August 2013 geringfügig höher als im August 2012. 

 

Erfolg im „Rückforderungsstreit“ mit dem Bund: Optionskommunen obsiegen vor dem BSG

 

In den Auseinandersetzungen zwischen Bund und Optionskommunen über den Umfang der vom Bund zu finanzierenden Aufgaben hat das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 02.07.2013 klargestellt, dass sog. verschuldensunabhängige Rückforderungsansprüche des Bundes grundsätzlich nicht bestehen und Optionskommunen nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaftes Handeln haften.

Das Gericht hat damit die Handhabung des Bundes, von den Optionskommunen haftungsunabhängig Rückzahlungen zu fordern, verworfen. Denn die Optionskommunen würden dadurch in stärkerem Umfang haften als dies im Verhältnis Bund – Länder der Fall ist. Dies hielt das BSG für nicht angezeigt und sprach dem klagenden Optionskreis im Ergebnis sämtliche Leistungen zu.

Die beiden Urteile vom 02.07.2013 greifen in erfreulicher Klarheit die kommunale Argumentation auf und beenden einen jahrelangen Streit zugunsten der Optionskommunen. Die schriftliche Ausfertigung der Urteile steht noch aus.

Ein erstes Informationsgespräch zwischen Optionskommunen und den kommunalen Spitzenverbänden über das weitere strategische Vorgehen fand am 14.08.2013 in Berlin statt; es wurde angeraten auf jedem Fall bis zum Vorliegen der Urteilsgründe keine Forderungen des Bundes zu erfüllen.  Die Abwicklung der einzelnen offen stehenden Rückforderungen soll sodann im Herbst 2013 bilateral zwischen Optionskommune und Bund erfolgen.

Folgende Forderungsansprüche des Bundes gegen die Optionskommune Stadt Erlangen stehen im Raum und sind mit dem Bund abzuwickeln:

Haushaltsjahr der durchge-führten Maßnahme

Beanstandete Leistung (Maßnahme, Säumniszuschläge)

Vom BMAS ge-forderter Betrag

2007

Ausbildungskostenzuschüsse, Verbundausbildung AG-Förderung

67.300,39 €

2008

Ausbildungskostenzuschüsse, Verbundausbildung AG-Förderung

64.465,59 €

2009

Ausbildungskostenzuschüsse, Förderung externer Schulabschlüsse

12.172,98 €

2010

Säumniszuschläge

21.087,00 €

 

 

Landesspezifische Quoten für die KdU-Bundesbeteiligung für Bildung und Teilhabe 2013/2014 in Kraft

 

Revision ab 2013

Das BMAS hat seine Verordnung zur Revision der KdU-Bundesbeteiligung für das Bildungspaket erlassen (siehe Anlage).  Rückwirkend für das gesamte Jahr 2013 und vorläufig für das Jahr 2014 sind länderspezifische Quoten auf der Grundlage der Ist-Ausgaben für das Bildungspaket im Jahr 2012 vorgesehen. Der Erhöhungswert, um den die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung als Ausgleich der Ausgaben für die Bildungs- und Teilhabeleistungen angehoben wird (vgl. § 46 Abs. 6 SGB II), beträgt rückwirkend zum Anfang des laufenden Jahres 2013 für Bayern 3 Prozentpunkte (anstelle von bislang 5,4). Grund für die Absenkung der Ausgaben für Bildung und Teilhabe insgesamt ist, dass der Wert an die tatsächlich niedriger ausgefallenen Ausgaben angepasst wird. Würde diese Absenkung um 2,4 Prozentpunkte in diesem Umfang an die einzelne Kommune weitergegeben, so würde dies für die Stadt Erlangen bereits im Kalenderjahr 2013 Mindereinnahmen von ca. 250.000 € bedeuten.

Das bay. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) beabsichtigt jedoch die Bundesmittel landesintern entsprechend der tatsächlichen Ausgaben für die Bildungs – und Teilhabeleistungen zu verteilen. Es soll ein vollständiger Ausgleich dieser Kosten bei jedem kommunalen Träger erreicht werden. Mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände soll eine interkommunale Umverteilung zu BuT im Rahmen des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch (AGSG) oder auch im Rahmen einer Verordnung (AVSV) eingeführt werden. Diese gesetzliche Regelung wird – aufgrund des Diskontinuitätsprinzips – erst nach den Landtagswahlen auf den Weg gebracht. 

Nach derzeitiger – nicht abschließender – Beurteilung wird der landesinterne Ausgleich erst für das Kalenderjahr 2014 durchgeführt.

 

Revision für 2012

Das BMAS vertritt die Rechtsauffassung, dass auch das Jahr 2012 der Revision unterliegt, d.h. auch die Mehr – und Minderausgaben für das Jahr 2012 auszugleichen sind.

Die Bundesländer haben im Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungsentwurf nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Vorschriften über den Ausgleich für das Jahr 2012 gestrichen werden. Der Bundesrat sah eine Revision für das Jahr 2012 als nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt. Das BMAS ist dieser Maßgabe gefolgt, um zeitnah die notwendige Anpassung des Werts der Bundesbeteiligung für die Jahre 2013 und 2014 festlegen zu können. Es hält jedoch weiterhin an seiner Rechtsauffassung fest, dass auch die Mehr- bzw Minderausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen des Jahres 2012 auszugleichen sind. Das weitere Vorgehen des BMAS bleibt abzuwarten.

 

Mehrausgaben im Bereich der Kosten der Unterkunft

Entgegen den Vorschlägen von Amt 50 wurde im Haushaltsplan 2013 für die Kosten der Unterkunft und Heizung Ausgaben in Höhe von 9.684.800 € eingeplant. Bei einer Hochrechnung auf das komplette Jahr 2013 – eine kontinuierliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben vorausgesetzt – reichen die veranschlagten Mittel nicht aus; zum jetzigen Zeitpunkt muss von einem  Fehlbetrag von 200.000 € ausgegangen werden.

Im Jahre 2013 entstehen Mehraufwendungen im Bereich der Kosten der Unterkunft in Höhe von voraussichtlich 200.000 €; auf beiliegende Tabelle wird verwiesen.

 

Neue SGB II Vergleichstypen

Die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden mit Hilfe des IAB gemeinsam entwickelte Neukonzeption der SGB II-Vergleichstypen ist abgeschlossen. Die Jobcenter werden nun in 15 neue Vergleichstypen eingruppiert.

Während die bisherige Typisierung vor allem auf Arbeitsmarktindikatoren beruhte, werden mit dem neuen Verfahren SGB II spezifische Indikatoren in den Mittelpunkt gerückt und neben dem Integrationsziel, das bisher als Orientierungsrahmen diente, auch die übrigen SGB II – Ziele – Verringerung der Hilfebedürftigkeit und Vermeidung des Langzeitleistungsbezugs – berücksichtigt. Damit wird künftig die Ähnlichkeit der SGB II – spezifischen Rahmenbedingungen der Jobcenter besser als bisher abgebildet.

Nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände erscheint die neue Typisierung – auch angesichts der deutlichen Kritik an der alten Zuordnung – besser als das bisherige System geeignet, den Zielsteuerungsprozess zu flankieren.

Das Jobcenter der Stadt Erlangen ist zusammen mit 30 weiteren Jobcentern dem Typ I d zugeordnet. Der Typ I umfasst Jobcenter mit unterdurchschnittlicher eLb-Quote. Typ I d  wird wie folgt beschrieben:
Überwiegend Landkreise in Baden-Württemberg mit gewerblich geprägtem Arbeitsmarkt, hohem Beschäftigungspotential in einfachen Tätigkeiten und hohem Migrantenanteil. Folgende Merkmale charakterisieren diesen Typ:

  • Hoher Anteil an verarbeitendem Gewerbe
  • Unterdurchschnittliches Beschäftigungspotential im Niedriglohnbereich
  • Hohes Beschäftigungspotential in einfachen Tätigkeiten
  • Geringer Anteil an Langzeitleistungsbeziehern (Bezugsdauer < 4 Jahre)
  • Überdurchschnittlicher Anteil großer BG
  • Hoher Migrantenanteil
  • Überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum
  • Günstige allgemeine Arbeitsmarktlage im Umfeld

Die diesem Vergleichstyp angehörenden 31 Jobcenter können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden.

Auf den ersten Blick fällt die Zuordnung des Jobcenters der Stadt Erlangen zu diesem Vergleichstyp eher schwer. Verschiedene der aufgelisteten Kriterien, insbesondere die Kriterien bezüglich der Struktur des Arbeitsmarktes, entsprechen nicht den tatsächlichen Verhältnissen in der Stadt Erlangen.

Eine echte Bewertung lässt sich jedoch derzeit nicht vornehmen. Im Kontext der Zielvereinbarungsprozesses und der Zielerreichung gilt es diese Zuordnung dann kritisch zu beleuchten.

 

Erste Gesetzesänderung zu Bildung und Teilhabe in Kraft

Das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze mit ersten Vereinfachungen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen ist zum 01.08.2013 in Kraft getreten. Es enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:

·         Bei der Schülerbeförderung wird als zumutbare Eigenleistung ein Betrag von 5 € angerechnet

·         Aus den Teilhabeleistungen von 10 € mtl. können auch tatsächliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Teilhabeaktivitäten entstehen und nicht zumutbar aus dem Regelbedarf bestritten werden können, beschafft werden (z.B. Fußballschuhe, Notenblätter)

·         Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe wirkt auf den Anfang des Bewilligungszeitraumes der Leistungen zum Lebensunterhalt zurück

·         Kosten für Fahrten und Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen können als Geldleistungen erbracht werden

·         Erstattungen sind im Einzelfall möglich, wenn die leistungsberechtigten Personen in Vorleistung getreten sind

 

Evaluation der Bildungs- und Teilhabeleistungen

Eine umfassende Evaluation der Bildungs- und Teilhabeleistungen im Auftrag des BMAS hat im Juli 2013 begonnen. Der DLT hat eine Empfehlung für die Teilnahme an der Auftaktbefragung ausgesprochen, die durch das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen durchgeführt wird.

Das gesamte Evaluationsvorhaben umfasst drei Teilprojekte und ist über mehrere Jahre angelegt. Im Rahmen des ersten Teilprojektes soll untersucht werden, wie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei den Berechtigten ankommen und welche fördernden und hemmenden Faktoren für eine Inanspruchnahme bestehen. Dazu erfolgt eine flächendeckende Online-Befragung, an welcher auch die Stadt Erlangen teilnimmt.

 

Betreuungsgeld

Zum 01.08.2013 wurde das Betreuungsgeld eingeführt. Anspruch auf Betreuungsgeld hat, wer mit seinem ab dem 01.08.2012 geborenen Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt und für sein Kind keinen Platz in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung in Anspruch nimmt. Betreuungsgeld wird grundsätzlich ab dem 15. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes für max. 22 Monate gewährt. Das Betreuungsgeld beträgt ab 01.08.2013 mtl. 100 € und ab 01.08.2014 mtl. 150 €.

Beim Betreuungsgeld handelt es sich um eine dem SGB II vorrangige Leistung, die zwingend geltend zu machen und sodann als Einkommen zu berücksichtigen ist.

Bisher erfolgte – aufgrund des vorgegebenen Zeitfensters - in den potentiellen Fällen lediglich eine Aufforderung Betreuungsgeld zu beantragen. Von konkreten Erfahrungen oder gar Zahlen zum Betreuungsgeld bei SGB II – Bezug kann derzeit nicht berichtet werden, da es grundsätzlich erst ab dem 01.10 2013 bewilligt werden kann.

 

 


Anlagen:        1. Eckwerte Sachstandsbericht

                        2. VO zur Revision der KdU-Bundesbeteiligung

                        3. KdU Hochrechnung 2013

                        4. Jobcenter des Vergleichstyps Id

                        5. Sachstandsbericht GGFA