Betreff
S-Bahn-Netz ab 2018 Antrag Nr. 69/2013 der Stadtratsfraktion Grüne Liste vom 06.05.2013
Vorlage
613/157/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 69/2013 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Antrag Nr. 69/2013 der Stadtratsfraktion Grüne Liste wird die Verwaltung gebeten, über den Stand der Ausschreibung zum S-Bahn-Netz ab 2018 zu berichten (s. Anlage 1).

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die im Antrag genannten Fragestellungen können wie folgt beantwortet werden:

Wann ist die Veröffentlichung der Ausschreibung geplant?

Der aktuelle Stand von Ausschreibungen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) kann im Internet unter www.beg-ausschreibungen.de eingesehen werden. Danach ist die früheste Betriebsaufnahme für das Projekt S-Bahn Nürnberg mit 12/2017 angegeben. Ein konkreter Termin für die Veröffentlichung der Ausschreibung ist der Verwaltung nicht benannt.

Im Rahmen der BEG-Regionalkonferenz am 03.07.2013 in Nürnberg wurde seitens der BEG erläutert, dass es aus wettbewerbsrechtlichen Gründen erforderlich ist, alle Planung streng vertraulich zu behandeln. Eine öffentliche Diskussion ist daher erst nach der Veröffentlichung der Ausschreibung möglich. Der VGN ist in der Erarbeitung der Betriebskonzepte eingebunden, jedoch zur strengsten Vertraulichkeit verpflichtet.

Soll nach den derzeitigen Planungen ein durchgehender 20-Minuten-Takt auf der Linie nach Erlangen bestellt werden?

Die Einführung eines durchgehenden 20-Minuten-Taktes auf dieser Linie ist ausschließlich von der vorhandenen Infrastruktur abhängig. Ohne den auf Fürther Stadtgebiet vorgesehenen S-Bahn-Verschwenk und dem daraus resultierenden eigenen Gleiskörper ist aus betrieblichen Gründen kein 20-Minuten-Takt möglich.

Selbst die zuverlässige Gewährleistung des 30-Minuten-Taktes, unter Berücksichtigung des Vorrangs von Fernverkehr und internationalem Güterverkehr, stellt mit der aktuellen Infrastruktur eine große betriebstechnische Herausforderung dar.

Laut BEG besteht keine Wechselwirkung des S-Bahn-Takts mit der Inbetriebnahme der Neubaustrecke nach Erfurt. Die zeitgleiche Inbetriebnahme des Wettbewerbsprojektes S-Bahn und der Neubaustrecke ist rein zufällig.

In der Ausschreibung des S-Bahnverkehrs muss aber berücksichtigt werden, dass nach 2017 eine Veränderung des Taktes in Abhängigkeit der vorhandenen Infrastruktur vorgesehen ist.

Ist in allen S-Bahn-Fahrzeugen eine ausreichende Anzahl von Multifunktionsabteilen zur Fahrradmitnahmen vorgesehen?

Die detaillierten Anforderungen an die zukünftigen S-Bahn-Fahrzeuge sind der Verwaltung nicht bekannt. Mit Schreiben vom 07.08.2013 (s. Anlage 2) wurde die BEG daher gebeten, diesen Aspekt angemessen zu berücksichtigen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung wird den Ausschreibungsprozess zur S-Bahn, soweit datenschutzrechtlich möglich, über die Gremien des ZVGN bzw. den VGN aktiv begleiten.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1:        Antrag Nr. 69/2013 der Stadtratsfraktion Grüne Liste

Anlage 2:        Schreiben Ref. VI an BEG vom 07.08.2013