1. An der Ostseite der Sieglitzhofer Straße sind zwei "Gehwegnasen" als Aufstellfläche für den Fußgängerverkehr gemäß Anlage 4 zu errichten.
Die Errichtung einer Fußgängerschutzanlage, eines
Fußgängerüberweges bzw. eines Verkehrsspiegels sind nicht weiterzuverfolgen.
2. Der SPD- Fraktionsantrag Nr. 106/2012 vom 16.8.2012 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erhöhung der Verkehrssicherheit
für Fußgänger beim Queren der Sieglitzhofer Straße.
Verbesserung der Ausfahrtsituation im Einmündungsbereich Rennesstraße /
Sieglitzhofer Straße.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Errichtung von zwei
"Gehwegnasen" in der Sieglitzhofer Straße.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Schreiben vom 7.8.2012
beantragten die Anlieger des Wohngebiets Sieglitzhof (Unterschriftenliste mit
226 Unterschriften) u. a. die Errichtung einer Fußgängerschutzanlage und eines
Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in der Sieglitzhofer Straße zwischen Anderlohr-
und Rennesstraße. Außerdem wird die Aufstellung eines Verkehrsspiegels für das
Herausfahren aus der Rennesstraße beantragt.
Begründet wird der Antrag mit
dem starken Zuwachs der dortigen Wohnbevölkerung und den schlechten Sichtverhältnissen
im betreffenden Bereich. Insbesondere sei der Weg bis zur nächst möglichen
sicheren Überquerung für Gehbehinderte und Senioren zu weit. Zur Reduzierung
der Konfliktsituationen und der Gefährdungen der schwächeren Verkehrsteilnehmer
(Kinder, Senioren, Fußgänger und Radfahrer) seien die angeordneten Maßnahmen
erforderlich. Bezüglich näherer
Begründung der jeweiligen Maßnahmen wird auf den als Anlage beigefügten Antrag
(Anlage 1) Bezug genommen.
Der Antrag der "Bürgerinitiative Sieglitzhof" wird durch den Fraktionsantrag der SPD vom 16.8.2012 Nummer 106/2012 unterstützt. Die Fraktion beantragt u. a. die Prüfung der Situation vor Ort und das Aufzeigen von sinnvollen Lösungsmöglichkeiten (Anlage 2).
Die für die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 20.11.2012 vorbereitete Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion vertagt. Die Verwaltung wurde gebeten, die Angelegenheit mit den Bürgern vor Ort zu diskutieren.
Am 11.12.2012 fand der Termin vor Ort statt. Neben den Vertretern der Verwaltung und Polizei waren 3 Bürger anwesend. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen wurden besprochen. Übereinstimmend kam man zum Ergebnis, das die Errichtung der "Gehwegnasen" zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger beim Queren der Sieglitzhofer Straße beiträgt.
Einschätzung der Verwaltung und
Polizei
Allgemeines
Im Rahmen des Anhörverfahrens wurden die Polizei sowie die städtischen
Fachdienststellen (Abteilung Verkehrsplanung und
Verkehrsspiegel
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass für ein sicheres Einbiegen aus der
Rennesstraße sowohl die von rechts als auch von links kommenden Fahrzeuge nicht
rechtzeitig erkannt werden können. Der Verkehr von rechts konnte aufgrund von
rechtswidrig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen nicht eingesehen werden. Die
Sicht auf den Verkehr von links wurde durch legal parkende Fahrzeuge verdeckt.
Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels war dennoch nicht angezeigt, weil ein
Verkehrsspiegel gewisse Gefahren birgt. Entfernungen Heranfahrender werden auf
Grund der Verzerrungen falsch eingeschätzt. Außerdem sind Verkehrsspiegel insbesondere
während der kalten Jahreszeit oft beschlagen. Auch bei Regen ist die Nutzung
nur eingeschränkt möglich.
Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen hat das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt als Sofortmaßnahme die Ausweitung des absoluten Haltverbots an der Ostseite der Sieglitzhofer Straße in beide Richtungen angeordnet. Das Haltverbot südlich der Rennesstraße kann mit Errichtung der Gehwegnase wieder aufgelassen werden. Mit Ausnahme von 2 Parkflächen steht den Bürgern der ursprüngliche Parkraum zur Verfügung.
Zur besseren Orientierung und Verdeutlichung des Fahrbahnrandes wurde in der Rennesstraße zudem das Aufbringen von Furtenmarkierungen festgelegt.
Notwendigkeit einer Überquerungsanlage
Die generelle Notwendigkeit einer Überquerungsanlage wird nach RASt anhand der
Grafik für Einsatzbereich von Überquerungsanlagen überprüft.
In der maßgeblichen Spitzenstunde haben lediglich 31 Fußgänger die Fahrbahn der Sieglitzhofer Straße zwischen Rennesstraße und Anderlohrstraße gequert. Dabei traten die Querungen nicht ausreichend gebündelt auf. Um einen Wert bzw. eine Aussage hinsichtlich der Notwendigkeit einer Überquerungsanlage zu erhalten wurde im o. g. Diagramm unterstellt, dass die Fußgänger eine vorhandene Querungsanlage nutzen würden. Auch unter diesem Aspekt ist an der oberen Grafik eindeutig erkennbar, dass anhand der vorliegenden Kriterien und Annahmen theoretisch keine Maßnahmen in Form von Querungshilfen zu treffen sind. Subjektiv empfinden besonders schutzbedürftige Personen die Querungssituation dennoch als unzulänglich und gefährlich, zumal hier die Sichtfelder zum sicheren Queren der Fahrbahn auf Grund der vorhandenen Längsparker stark beeinträchtigt sind.
Obwohl nach den o. g. Kriterien die Errichtung einer Querungsanlage nicht zwingend erforderlich ist, kommen alle Beteiligten zum Ergebnis, dass die Verkehrssicherheit für Fußgänger mit dem Errichten von zwei "Gehwegnasen" verbessert werden sollte.
Der Einsatz des beantragten Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) kommt an dieser Stelle nicht in Betracht. Schon die Anzahl der Querungen in der Spitzenstunde und die nicht vorhandene Bündelung des Fußgängerverkehrs schließen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges aus.
Die Polizei weist darauf hin, dass ein Bedarf hinsichtlich der Notwendigkeit einer Fußgängerschutzanlage bzw. Querungshilfe anhand der zu erhebenden Verkehrszahlen zu beurteilen ist. Die Auswertung der Unfallstatistik 2007 – 2012 hat ergeben, dass in der Sieglitzhofer Straße keine Unfallhäufungsstellen bzw. Unfallschwerpunkte vorhanden sind. An den Einmündungen Anderlohrstraße bzw. Rennesstraße wurden seit mehr als fünf Jahren weder Vorfahrtsverletzungen (Unfalltyp 3) noch Abbiegeunfälle (Unfalltyp 2) polizeilich aufgenommen.
Geschwindigkeiten Kfz-Verkehr
Die Anlieger des Wohngebiets Sieglitzhof weisen darauf hin, dass die
Geschwindigkeiten von 50 km/h in der Sieglitzhofer Straße häufig überschritten werden. Nach der 24-Stunden-Messung
der Abteilung Verkehrsplanung aus dem Jahr 2008 fuhren je nach Fahrtrichtung
85 % der Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit von 58 km/h bzw. 60 km/h und
langsamer. Bei den Überprüfung bzw. Zählungen vor Ort wurde das
Geschwindigkeitsniveau sowohl von den Mitarbeitern der Abteilung
Verkehrsplanung als auch vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt als nicht zu hoch
empfunden. Während des Ortstermins hat die Polizei die Durchführung von
Geschwindigkeitsmessungen zugesagt.
Einsatz eines Geschwindigkeitsanzeigegerätes (Dialog-Display)
Für die Anschaffung, den Betrieb sowie die Datenauswertung des beantragten
Geschwindigkeitsanzeigegeräts stehen bei der Stadt Erlangen weder Finanzmittel
noch Personalkapazitäten zur Verfügung. Im Juni 2012 wurde in der Sieglitzhofer
Straße zwischen Talgrund und Löhestraße in Richtung Süden das
Geschwindigkeitsanzeigegerät der Verkehrswacht aufgestellt. Die Auswertung
ergab, dass lediglich 10 % aller gemessenen Kfz mit einer Geschwindigkeit von
mehr als 55 km/h unterwegs waren (vgl. Anlage 3). Sollte die o. g. Überwachung
der Polizei Hinweise für regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen liefern,
so wird sich die Verwaltung an die Verkehrswacht mit der Bitte um eine zeitlich
befristete Aufstellung des Anzeigegeräts zwischen Anderlohr- und Rennesstraße
wenden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
13.000
€ |
bei
IPNr.: 541.840 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt; die angeordneten Maßnahmen konnte mit den Mitteln des laufenden Unterhalts realisiert werden.
sind vorhanden auf
IvP-Nr. 541.840 "Kleine Baumaßnahmen–Erneuerung GW/RW"
Bei Erstellung der Beschlussvorlage war die Verfügbarkeit mangels fehlender
Haushaltsgenehmigung noch nicht gegeben.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag
der Anlieger (Anlage 1)
Fraktionsantrag
(Anlage 2)
Auswertung
Anzeigegerät (Anlage 3)
Plan
"Gehwegnasen" (Anlage 4)