Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Errichtung einer Fußgängerschutzanlage, eines Fußgängerüberweges bzw. eines Verkehrsspiegels sind nicht weiterzuverfolgen.
Der Fraktionsantrag der SPD vom 16.8.2012 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Verbesserung der Ausfahrtsituation im Einmündungsbereich Rennesstraße / Sieglitzhofer Straße.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auftragen von Markierungen sowie
Verlängerung der bestehenden Haltverbote.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 7.8.2012 beantragen die Anlieger des Wohngebiets Sieglitzhof
(Unterschriftenliste mit 226 Unterschriften) u. a. die Errichtung einer
Fußgängerschutzanlage und eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in der
Sieglitzhofer Straße zwischen Anderlohr- und Rennesstraße. Außerdem wird die
Aufstellung eines Verkehrsspiegels für das Herausfahren aus der Rennesstraße
beantragt.
Begründet wird der Antrag mit dem starken Zuwachs der dortigen Wohnbevölkerung und den schlechten Sichtverhältnissen im betreffenden Bereich. Insbesondere sei der Weg bis zur nächst möglichen sicheren Überquerung für Gehbehinderte und Senioren zu weit. Zur Reduzierung der Konfliktsituationen und der Gefährdungen der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder, Senioren, Fußgänger und Radfahrer) seien die angeordneten Maßnahmen erforderlich. Bezüglich näherer Begründung der jeweiligen Maßnahmen wird auf den als Anlage beigefügten Antrag (Anlage 1) Bezug genommen.
Der Antrag der "Bürgerinitiative Sieglitzhof" wird durch den Fraktionsantrag der SPD vom 16.8.2012 Nummer 106/2012 unterstützt. Die Fraktion beantragt u. a. die Prüfung der Situation vor Ort und das Aufzeigen von sinnvollen Lösungsmöglichkeiten (Anlage 2).
Einschätzung der Verwaltung und
Polizei
Allgemeines
Im Rahmen des Anhörverfahrens wurden die Polizei sowie die städtischen
Fachdienststellen (Abteilung Verkehrsplanung und
Verkehrsspiegel
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass für ein sicheres Einbiegen aus der
Rennesstraße sowohl die von Rechts als auch von Links kommenden Fahrzeuge nicht
rechtzeitig erkannt werden können. Der Verkehr von Rechts konnte aufgrund von
rechtswidrig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen nicht eingesehen werden. Die
Sicht auf den Verkehr von Links wurde durch legal parkende Fahrzeuge verdeckt.
Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels war dennoch nicht angezeigt, weil ein
Verkehrsspiegel gewisse Gefahren birgt. Entfernungen Heranfahrender werden auf
Grund der Verzerrungen falsch eingeschätzt. Außerdem sind Verkehrsspiegel insbesondere
während der kalten Jahreszeit oft beschlagen. Auch bei Regen ist die Nutzung
nur eingeschränkt möglich.
Zur Verbesserung der
Sichtbeziehungen hat das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt als Sofortmaßnahme
die Ausweitung des absoluten Haltverbots an der Ostseite der Sieglitzhofer
Straße in beide Richtungen angeordnet.
Zur besseren Orientierung und Verdeutlichung des Fahrbahnrandes wurde in der
Rennesstraße zudem das Aufbringen von Furtenmarkierungen festgelegt. Außerdem
wurden der
Notwendigkeit einer Überquerungsanlage
Die generelle Notwendigkeit einer Überquerungsanlage wird nach RASt anhand der
Grafik für Einsatzbereich von Überquerungsanlagen überprüft.
In der maßgeblichen Spitzenstunde haben lediglich 31 Fußgänger die Fahrbahn der Sieglitzhofer Straße zwischen Rennesstraße und Anderlohrstraße gequert. Dabei traten die Querungen nicht ausreichend gebündelt auf. Um einen Wert bzw. eine Aussage hinsichtlich der Notwendigkeit einer Überquerungsanlage zu erhalten wurde im o. g. Diagramm unterstellt, dass die Fußgänger eine vorhandene Querungsanlage nutzen würden. Auch unter diesem Aspekt ist an der oberen Grafik eindeutig erkennbar, dass anhand der vorliegenden Kriterien und Annahmen theoretisch keine Maßnahmen in Form von Querungshilfen zu treffen sind. Subjektiv empfinden besonders schutzbedürftige Personen die Querungssituation dennoch als unzulänglich und gefährlich, zumal hier die Sichtfelder zum sicheren Queren der Fahrbahn auf Grund der vorhandenen Längsparker stark beeinträchtigt sind.
Der Einsatz des beantragten Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) kommt an dieser Stelle nicht in Betracht. Schon die Anzahl der Querungen in der Spitzenstunde und die nicht vorhandene Bündelung des Fußgängerverkehrs schließen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges aus.
Die Polizei weist darauf hin, dass ein Bedarf hinsichtlich der Notwendigkeit einer Fußgängerschutzanlage bzw. Querungshilfe anhand der zu erhebenden Verkehrszahlen zu beurteilen ist. Auswertung der Unfallstatistik 2007 – 2012 hat ergeben, dass in der Sieglitzhofer Straße keine Unfallhäufungsstellen bzw. Unfallschwerpunkte vorhanden sind. An den Einmündungen Anderlohrstraße bzw. Rennesstraße wurden seit mehr als fünf Jahren weder Vorfahrtsverletzungen (Unfalltyp 3) noch Abbiegeunfälle (Unfalltyp 2) polizeilich aufgenommen.
Geschwindigkeiten Kfz-Verkehr
Die Anlieger des Wohngebiets Sieglitzhof weisen darauf hin, dass die
Geschwindigkeiten von 50 km/h in der Sieglitzhofer Straße häufig überschritten werden. Nach der
24-Stunden-Messung der Abteilung Verkehrsplanung aus dem Jahr 2008 fuhren je
nach Fahrtrichtung
85 % der Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit von 58 km/h bzw. 60 km/h und
langsamer. Bei den Überprüfung bzw. Zählungen vor Ort wurde das
Geschwindigkeitsniveau sowohl von den Mitarbeitern der Abteilung
Verkehrsplanung als auch vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt als nicht zu hoch
empfunden. Die Verwaltung wird die Polizei um Durchführung von
Geschwindigkeitskontrollen bitten.
Einsatz eines Geschwindigkeitsanzeigegerätes (Dialog-Display)
Für die Anschaffung, den Betrieb sowie Datenauswertung des beantragten Geschwindigkeitsanzeigegeräts stehen bei der
Stadt Erlangen weder Finanzmittel noch Personalkapazitäten zur Verfügung. Im
Juni diesen Jahres wurde in der Sieglitzhofer Straße zwischen Talgrund und Löhestraße in Richtung
Süden das Geschwindigkeitsanzeigegerät der Verkehrswacht aufgestellt. Die
Auswertung ergab, dass lediglich 10 % aller gemessenen Kfz. mit einer
Geschwindigkeit von mehr als 55 km/h unterwegs waren (vgl. Anlage 3). Sollte
die o. g. Überwachung der Polizei Hinweise für regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen
liefern, so wird sich die Verwaltung an die Verkehrswacht mit der Bitte um eine
zeitlich befristete Aufstellung des Anzeigegeräts zwischen Anderlohr- und
Rennesstraße wenden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt; die angeordneten Maßnahmen konnte mit den Mitteln des laufenden Unterhalts realisiert werden.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der Anlieger (Anlage 1)
Fraktionsantrag
(Anlage 2)
Auswertung
Anzeigegerät (Anlage 3)