Betreff
Antrag von Anliegern des Wohngebiets Sieglitzhof auf Durchführung von verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Sieglitzhofer Straße zwischen Anderlohr- und Rennesstraße, Fraktionsantrag der SPD Nummer 106/2012 vom 16.8.2012
Vorlage
321/081/2012
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Errichtung einer Fußgängerschutzanlage, eines Fußgängerüberweges bzw. eines Verkehrsspiegels sind nicht weiterzuverfolgen.

Der Fraktionsantrag der SPD vom 16.8.2012 ist hiermit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Verbesserung der Ausfahrtsituation im Einmündungsbereich Rennesstraße / Sieglitzhofer Straße.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auftragen von Markierungen sowie Verlängerung der bestehenden Haltverbote.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 7.8.2012 beantragen die Anlieger des Wohngebiets Sieglitzhof (Unterschriftenliste mit 226 Unterschriften) u. a. die Errichtung einer Fußgängerschutzanlage und eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in der Sieglitzhofer Straße zwischen Anderlohr- und Rennesstraße. Außerdem wird die Aufstellung eines Verkehrsspiegels für das Herausfahren aus der Rennesstraße beantragt.

Begründet wird der Antrag mit dem starken Zuwachs der dortigen Wohnbevölkerung und den schlechten Sichtverhältnissen im betreffenden Bereich. Insbesondere sei der Weg bis zur nächst möglichen sicheren Überquerung für Gehbehinderte und Senioren zu weit. Zur Reduzierung der Konfliktsituationen und der Gefährdungen der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder, Senioren, Fußgänger und Radfahrer) seien die angeordneten Maßnahmen erforderlich.  Bezüglich näherer Begründung der jeweiligen Maßnahmen wird auf den als Anlage beigefügten Antrag (Anlage 1) Bezug genommen.

Der Antrag der "Bürgerinitiative Sieglitzhof" wird durch den Fraktionsantrag der SPD vom 16.8.2012 Nummer 106/2012 unterstützt. Die Fraktion beantragt u. a. die Prüfung der Situation vor Ort und das Aufzeigen von sinnvollen Lösungsmöglichkeiten (Anlage 2).


Einschätzung der Verwaltung und Polizei


Allgemeines


Im Rahmen des Anhörverfahrens wurden die Polizei sowie die städtischen Fachdienststellen (Abteilung Verkehrsplanung und Tiefbauamt als Straßenbaulastträger) beteiligt. Bei der Beurteilung waren die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO),  der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) sowie der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu berücksichtigen. Eine mehrmalige Prüfung vor Ort wurde durch das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt und die Abteilung Verkehrsplanung, die unter anderem auch die Zahl der Fußgängerquerungen erfasst und dokumentiert hat, durchgeführt.

 

Verkehrsspiegel


Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass für ein sicheres Einbiegen aus der Rennesstraße sowohl die von Rechts als auch von Links kommenden Fahrzeuge nicht rechtzeitig erkannt werden können. Der Verkehr von Rechts konnte aufgrund von rechtswidrig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen nicht eingesehen werden. Die Sicht auf den Verkehr von Links wurde durch legal parkende Fahrzeuge verdeckt. Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels war dennoch nicht angezeigt, weil ein Verkehrsspiegel gewisse Gefahren birgt. Entfernungen Heranfahrender werden auf Grund der Verzerrungen falsch eingeschätzt. Außerdem sind Verkehrsspiegel insbesondere während der kalten Jahreszeit oft beschlagen. Auch bei Regen ist die Nutzung nur eingeschränkt möglich.

Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen hat das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt als Sofortmaßnahme die Ausweitung des absoluten Haltverbots an der Ostseite der Sieglitzhofer Straße  in beide Richtungen angeordnet. Zur besseren Orientierung und Verdeutlichung des Fahrbahnrandes wurde in der Rennesstraße zudem das Aufbringen von Furtenmarkierungen festgelegt. Außerdem wurden der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg und die Polizei zur Durchsetzung des Haltverbots gebeten, den Bereich regelmäßig zu überwachen.

 

Notwendigkeit einer Überquerungsanlage


Die generelle Notwendigkeit einer Überquerungsanlage wird nach RASt anhand der Grafik für Einsatzbereich von Überquerungsanlagen überprüft.



In der maßgeblichen Spitzenstunde haben lediglich 31 Fußgänger die Fahrbahn der Sieglitzhofer Straße zwischen Rennesstraße und Anderlohrstraße gequert. Dabei traten die Querungen nicht ausreichend gebündelt auf. Um einen Wert bzw. eine Aussage hinsichtlich der Notwendigkeit einer Überquerungsanlage zu erhalten wurde im o. g. Diagramm unterstellt, dass die Fußgänger eine vorhandene Querungsanlage nutzen würden. Auch unter diesem Aspekt ist an der oberen Grafik eindeutig erkennbar, dass anhand der vorliegenden Kriterien und Annahmen theoretisch keine Maßnahmen in Form von Querungshilfen zu treffen sind. Subjektiv empfinden besonders schutzbedürftige Personen die Querungssituation dennoch als unzulänglich und gefährlich, zumal hier die Sichtfelder zum sicheren Queren der Fahrbahn auf Grund der vorhandenen Längsparker stark beeinträchtigt sind.

Der Einsatz des beantragten Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) kommt an dieser Stelle nicht in Betracht. Schon die Anzahl der Querungen in der Spitzenstunde und die nicht vorhandene Bündelung des Fußgängerverkehrs schließen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges aus.

Die Polizei weist darauf hin, dass ein Bedarf hinsichtlich der Notwendigkeit einer Fußgängerschutzanlage bzw. Querungshilfe anhand der zu erhebenden Verkehrszahlen zu beurteilen ist. Auswertung der Unfallstatistik 2007 – 2012 hat ergeben, dass in der Sieglitzhofer Straße  keine Unfallhäufungsstellen bzw. Unfallschwerpunkte vorhanden sind. An den Einmündungen Anderlohrstraße bzw. Rennesstraße wurden seit mehr als fünf Jahren weder Vorfahrtsverletzungen (Unfalltyp 3) noch Abbiegeunfälle (Unfalltyp 2) polizeilich aufgenommen.

 

Geschwindigkeiten Kfz-Verkehr

 
Die Anlieger des Wohngebiets Sieglitzhof weisen darauf hin, dass die Geschwindigkeiten von 50 km/h in der Sieglitzhofer Straße  häufig überschritten werden. Nach der 24-Stunden-Messung der Abteilung Verkehrsplanung aus dem Jahr 2008 fuhren je nach Fahrtrichtung
85 % der Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit von 58 km/h bzw. 60 km/h und langsamer. Bei den Überprüfung bzw. Zählungen vor Ort wurde das Geschwindigkeitsniveau sowohl von den Mitarbeitern der Abteilung Verkehrsplanung als auch vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt als nicht zu hoch empfunden. Die Verwaltung wird die Polizei um Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen bitten.

 

Einsatz eines Geschwindigkeitsanzeigegerätes (Dialog-Display)


Für die Anschaffung, den Betrieb sowie Datenauswertung des beantragten  Geschwindigkeitsanzeigegeräts stehen bei der Stadt Erlangen weder Finanzmittel noch Personalkapazitäten zur Verfügung. Im Juni diesen Jahres wurde in der Sieglitzhofer Straße  zwischen Talgrund und Löhestraße in Richtung Süden das Geschwindigkeitsanzeigegerät der Verkehrswacht aufgestellt. Die Auswertung ergab, dass lediglich 10 % aller gemessenen Kfz. mit einer Geschwindigkeit von mehr als 55 km/h unterwegs waren (vgl. Anlage 3). Sollte die o. g. Überwachung der Polizei Hinweise für regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen liefern, so wird sich die Verwaltung an die Verkehrswacht mit der Bitte um eine zeitlich befristete Aufstellung des Anzeigegeräts zwischen Anderlohr- und Rennesstraße wenden.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt; die angeordneten Maßnahmen konnte mit den Mitteln des laufenden Unterhalts realisiert werden.

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der Anlieger (Anlage 1)
                        Fraktionsantrag (Anlage 2)
                        Auswertung Anzeigegerät (Anlage 3)