Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit Vertrag vom 11.12.12 hat die
Stadt das ihr zustehende Wiederkaufsrecht an einer ca 1.150 m² großen
Teilfläche eines Grundstückes im
Beabsichtigt ist eine nichtförmliche Ausschreibung (Exposé siehe Anlage 2). Hierdurch wird sowohl ein Verkauf zum Höchstgebot als auch die Priorisierung wünschenswerter Nutzungskonzepte ermöglicht. Eine Verpflichtung zum Verkauf entsteht nicht, Nachverhandlungen behält sich die Stadt ausdrücklich vor. Über den Verkauf des Grundstückes wird nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses ein Stadtratsbeschluss herbeigeführt.
Anlagen: Anlage 1 - Lageplan
Anlage 2 - Exposé