1. Die neuen Erschließungswege im Geltungsbereich des 1.
Deckblattes zum Bebauungsplan
Nr. 339 werden gemäß der Anlage 1
benannt mit:
Remarweg und Toblerweg
2. Die bestehenden Benennungen im Bebauungsplan Nr. 339
werden gemäß Anlage 1
aufgrund der sich mit dem 1.
Deckblatt ergebenden Veränderungen in ihrem Verlauf
angeglichen. Dies betrifft die
„San-Carlos-Straße“, die „Stoke-on-Trent-Straße“,
den „Stromerweg“, den „Geuderweg“ und
den „Imhoffweg“.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse
bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die
Gemeinden haben gemäß Art. 56 Abs. 2 GO für eine zuverlässige Orientierung im
Gemeindegebiet zu sorgen. Dazu tragen Straßen- und Platznamen,
Straßennamensschilder und Hausnummern wesentlich bei. Dadurch wird insbesondere
bei Notfällen ein effektiver Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei
gewährleistet, sowie Zustellungen und der private Besuchsverkehr erleichtert.
Für die Erteilung der Namen ist gemäß Art. 53 Abs. 1 BayStrWG die Gemeinde
zuständig.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durch die Überplanung des BPlan 339 -1. Deckblatt- entstehen 2
neue Erschließungswege in Nord-Süd-Richtung die benannt werden müssen. Außerdem
ergeben sich für bereits benannte Straße und Wege Veränderungen, so dass eine
Anpassung der Verläufe für die Straßen- und Wegebenennungen erforderlich wird.
Die Neubenennungen erfolgen gemäß dem „Leitfaden für Straßenbenennungen“ nur mit dem Nachnamen. Nähere Angaben zu den Personen können vor Ort auf einem unter dem eigentlichen Straßenschild angebrachten Hinweisschild angezeigt werden.
Wegen bereits laufender Baugenehmigungsverfahren ist eine Benennung dringend geboten!
Die bereits bestehenden Benennungen von Straßen und Wegen innerhalb des Geltungsbereichs des BPlan 339 erfolgten im Jahr 1991 nach 2 Themengruppen:
a. Nürnberger Familien die einst Grundherren in Bruck waren (auf Initiative des Heimat- und Geschichtsvereins Erlangen e.V.)
b.
Partnerstädte Erlangens
(aktuell für Benennungen kein Thema)
Der Arbeitskreis „Bruck“ im Heimat- und Geschichtsverein Erlangen e.V. hatte mit 2 Schreiben an die Stadtspitze 1990 bzw. 1991 auf die Bedeutung von früheren Grundherrengeschlechtern, die Jahrhunderte lang Einfluss auf das Geschehen in Bruck hatten, hingewiesen. Als Rechercheergebnis wurde eine Aufstellung von Nürnberger Patrizierfamilien beigefügt, die zwischen 1358 und 1794 in Bruck gewirkt haben.
Mit Beschluss vom 12. November 1991 wurden bereits die Namen „Stromer“, „Geuder“ und „Imhoff“ für Wegebenennungen herangezogen.
Zwei weitere Namen aus dieser Aufstellung werden nun für die beiden neuen Wohnwege im verkehrsberuhigten Planungsbereich nördlich der Wladimirstraße für eine Benennung vorgeschlagen:
·
Remarweg
(Nach Hermann Remar, der 1358 die Frühmesse in Bruck stiftet, mit
einer Hofstelle ausstattet und dort Lehnsherr wird. 1359 kauft er zusätzlich
die Mühle zu Bruck.)
·
Toblerweg
(Nach Jobst Tobler, der 1485 durch Kauf zum Lehnsherr der Mühle zu
Bruck wird.)
Anmerkung:
Der im ÄR am 27.02.13 diskutierte Vorschlag nach „Frau von Tucher“ zu benennen
kann nicht weiterverfolgt werden, weil bereits in Eltersdorf die Tucherstraße
existiert. Im Bereich der Schule Eltersdorf gibt es ebenfalls ein Viertel mit
Straßenbenennungen nach Nürnberger Patrizierfamilien, die in Eltersdorf
Grundherren waren: Tucher, Mendel, Haller, Ebner, Ortlieb, Grundherr,
Volckamer, Rieter, Pfinzing, Tetzel und Holzschuher.
Durch die teilweise Neubeplanung des Areals im BPlan 339 müssen die bereits bestehenden bisherigen Straßen- / Wegenamen in ihren Verläufen angepasst werden. Dies betrifft die „San-Carlos-Straße“, die „Stoke-on-Trent-Straße“, den „Stromerweg“, den „Geuderweg“ und den „Imhoffweg“.
Die mit dem S-Bahnbau entstehende Radfahrer- und Fußgängerunterführung am Brucker Bahnhof wird die Wohnquartiere im BPlan 339 und die westlich der Bahnlinie gelegene Bebauung südlich des Bachgrabens (u.a. Daimlerstraße) verbinden. Die Verwaltung schlägt vor für diese Anbindung die bestehende Benennung Imhoffweg zu verlängern.
Die neuen und angepassten
Straßen- / Wegeverläufe sind in dem beiliegenden Lageplan
(Anlage 1) dargestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Umsetzung vor Ort (Neuaufstellung und Ergänzung / Umsetzung der Schilder wegen veränderter Verläufe) erfolgt durch Amt 66 in Abstimmung mit Amt 61.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt (Kosten Beschilderung trägt Vorhabenträger)
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur Neubenennung im 1. Deckbl. BPlan 339 Remarweg und Toblerweg
sowie Anpassung der veränderten
Straßen- / Wegeverläufe bei den bestehenden
Benennungen