Betreff
Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen hier: 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 339 der Stadt Erlangen - Am Brucker Bahnhof - i.V. mit CSU-Fraktionsantrag Nr. 134/2012 vom 24.10.2012
Vorlage
612/033/2012
Aktenzeichen
VI\61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Die neuen Erschließungswege im Geltungsbereich des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan
    Nr. 339 werden gemäß der Anlage 1 benannt mit:


Hoegnerweg
und Vorndranweg

 

2. Die bestehenden Benennungen im Bebauungsplan Nr. 339 werden gemäß Anlage 1
    aufgrund der sich mit dem 1. Deckblatt ergebenden Veränderungen in ihrem Verlauf
    angeglichen. Dies betrifft die „San-Carlos-Straße“, die „Stoke-on-Trent-Straße“,
    den „Stromerweg“, den „Geuderweg“ und den „Imhoffweg“.

 

3. Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 134/2012 vom 24.10.2012 ist damit bearbeitet.


 

 

 

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gemeinden haben gemäß Art. 56 Abs. 2 GO für eine zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen. Dazu tragen Straßen- und Platznamen, Straßennamensschilder und Hausnummern wesentlich bei. Dadurch wird insbesondere bei Notfällen ein effektiver Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei gewährleistet, sowie Zustellungen und der private Besuchsverkehr erleichtert. Für die Erteilung der Namen ist gemäß Art. 53 Abs. 1 BayStrWG die Gemeinde zuständig.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 
Durch die Überplanung des BPlan 339 -1. Deckblatt- entstehen 2 neue Erschließungswege in Nord-Süd-Richtung die benannt werden müssen. Außerdem ergeben sich für bereits benannte Straße und Wege Veränderungen, so dass eine Anpassung der Verläufe für die Straßen- und Wegebenennungen erforderlich wird.

 

Die Neubenennungen erfolgen gemäß dem „Leitfaden für Straßenbenennungen“ nur mit dem Nachnamen. Nähere Angaben zu den Personen werden vor Ort auf einem unter dem eigentlichen Straßenschild angebrachten Hinweisschild angezeigt.

 

Für die beiden neuen Wohnwege im verkehrsberuhigten Planungsbereich nördlich der Wladimirstraße werden folgende Benennungen vorgeschlagen:

 

·        Hoegnerweg  (nach Wilhelm Hoegner, Bayer. Ministerpräsident 1945/46 und 1954-57)

 

·        Vorndranweg  (nach Dr. Wilhelm Vorndran, Landtagspräsident a.D. und Ehrenbürger der
                          Stadt Erlangen).

 

Wilhelm Hoegner befindet sich seit 2003 auf der offiziellen Vorschlagsliste für Straßenbenennungen (Anlage 2).

 

Auf Anregung der CSU-Stadtratsfraktion (Fraktionsantrag Nr. 134/2012, siehe Anlage 3) soll der Ehrenbürger und Landtagspräsident a. D. Dr. Wilhelm Vorndran mit einer Straßenbenennung geehrt werden. Angaben zur Vita sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Bereits bestehende Benennungen von Straßen und Wegen innerhalb des Geltungsbereichs des BPlan 339 erfolgten bereits 1991 nach Partnerstädten Erlangens und nach Nürnberger Patrizierfamilien (auf Initiative des Heimat- und Geschichtsvereins Erlangen e.V.), die einst Grundherren in Bruck waren. Durch die teilweise Neubeplanung des Areals müssen die bisherigen Straßen- / Wegenamen in ihren Verläufen angepasst werden. Dies betrifft die „San-Carlos-Straße“, die „Stoke-on-Trent-Straße“, den „Stromerweg“, den „Geuderweg“ und den „Imhoffweg“.

 

Die mit dem S-Bahnbau entstehende Radfahrer- und Fußgängerunterführung am Brucker Bahnhof wird die Wohnquartiere im BPlan 339 und die westlich der Bahnlinie gelegene Bebauung südlich des Bachgrabens (u.a. Daimlerstraße) verbinden. Die Verwaltung schlägt vor für diese Anbindung die bestehende Benennung Imhoffweg zu verlängern.

 

Die neuen und angepassten Straßen- / Wegeverläufe sind in dem beiliegenden Lageplan
(Anlage 1) dargestellt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Umsetzung vor Ort (Neuaufstellung und Ergänzung / Umsetzung der Schilder wegen veränderter Verläufe) erfolgt durch Amt 66 in Abstimmung mit Amt 61.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt (Kosten Beschilderung trägt Vorhabenträger)

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Lageplan zur Neubenennung im 1. Deckbl. BPlan 339 Hoegnerweg und Vorndranweg
                sowie Anpassung der veränderten Straßen- / Wegeverläufe bei den bestehenden
                Benennungen

Anlage 2: Auszug aus der offiziellen Vorschlagsliste

Anlage 3: Fraktionsantrag der CSU (Antrag Nr. 134/2012) vom 24.10.2012

Anlage 4: Zusammenstellung Vita Dr. Wilhelm Vorndran