Betreff
Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher - Wiederherstellung Röttenbach, Vollzug der DA-BAu, Zustimmung zur Entwurfsplanung vom 30.01.2013
Vorlage
31/206/2013/1
Aktenzeichen
III/31
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau
Referenzvorlage

1.   Die Entwurfsplanung vom 30.01.2013 für das Vorhaben „Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ wird gemäß DA-Bau beschlossen.

2.   Mit den vorliegenden Entwurfsunterlagen (Bauentwurf) sind die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren einzuleiten und Zuwendungen des Freistaates Bayern zu beantragen. (vgl. Ausführungen zu Nr. II. 4, Abs. 3)

3.   Gegenüber der Kostenschätzung zum Vorentwurf vom 20.09.2011 sind die Kosten der Maßnahme von brutto 900.000 € um 300.000 € auf gesamt brutto 1.200.000 € fortzuschreiben.
Für den hieraus ungedeckten Investitionsbedarf in Höhe von 180.000 € ist ein entsprechender Antrag auf Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel vorzulegen. Die Deckung soll durch Einsparungen im Investitionsbereich des Amtes 31, Wasserwirtschaft erfolgen.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die gewässerökologischen Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach auf der Grundlage des Bauentwurfes vom 30.01.2013 weiterzubetreiben.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gewässergüte im Dechsendorfer Weiher ist nachhaltig zu verbessern.

Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert möglichst bis 2015, spätestens aber bis 2027 für alle Flüsse und Seen einen guten chemischen und ökologischen Zustand.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Ergänzung zu den bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte, sollen mit dem Bau eines Umlaufgrabens Nährstoffe, Sedimente und auch Fische aus dem Einzugsgebiet des Dechsendorfer Weihers um diesen herum ins Unterwasser des Weihers abgeleitet werden.

Aus dem Umlaufgraben hat sich im Vollzug der WRRL und des im UVPA am 13.12.2005 beschlossenen Gewässerentwicklungsplans (GEP) Erlangen, Gewässer III. Ordnung, die Wiederherstellung des Röttenbachs vom Zwischendamm Einlaufbereich bis ins Unterwasser des Dechsendorfer Weihers mit einer naturgemäßen Vernetzungsfunktion und Durchgängigkeit im Gewässersystem entwickelt. Erklärtes Ziel ist es, die Maßnahme im vollen Umfang als „Ausbaumaßnahme zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und/oder ihrer Auen, insbesondere zur Umsetzung der WWRL“ nach RZWas einzustufen.
(RZWas = Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Vorentwurfsplanung vom 20.09.2011 für das Vorhaben „Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ wurde im UVPA am 18.10.2011 gemäß DA-Bau beschlossen.

Im nächsten Schritt war die Planungsphase „Entwurfsplanung“ für die Wiederherstellung des Röttenbaches zu beauftragen. Mit den Entwurfsunterlagen (Bauentwurf) sollen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet und Zuwendungen des Freistaates Bayern beantragt werden.

Der weitere Zeitplan geht nach wie vor von einem Baubeginn im Oktober/November 2013 und von rd. 1/3 Durchführung der Baumaßnahmen noch in 2013 und einer Restabwicklung in 2014 aus.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Gemäß vorliegender Kostenberechnung zum Bauentwurf vom 30.01.2013 sind für die Maßnahme Wiederherstellung Röttenbach Gesamtkosten einschl. 10 % Baunebenkosten in Höhe von brutto 1.200.000 € zu veranschlagen. Gegenüber der Kostenschätzung zum Vorentwurf vom 20.09.2011 ergeben sich damit Mehrkosten in Höhe von brutto 300.000 €.

Der HH-Plan 2013 enthält im Inv.Programm  für 2013 einen Ansatz von 300.000 € und für 2014 einen Ansatz von 640.000 €. In den Jahren 2011 und 2012 standen  jeweils 40.000 € Planungsmittel (IvP-Nr. 551.600 und 552.500) zur Verfügung. In Summe errechnet sich hieraus ein Inv.Volumen von 1.020.000 € und ein ungedeckter Investitionsbedarf von 180.000 €.

Korrespondierende Einnahmen: Der Zuschussantrag wurde zur Fristwahrung 31.12.2012 bereits vorgezogen am 20.12.2012 gestellt. Beantragt wurde eine Anteilsfinanzierung des Freistaates Bayern mit 65 % der Kosten zuzüglich 10 % Zuschlag, also insgesamt 75 %. Die Antragstellung war insofern fristbewährt, als der Zuschlag von 10 % bis 31.12.2012 befristet ist.

Investitionskosten:

1.200.000 €

bei IPNr.: 552.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

900.000 €

bei Sachkonto: 552.500ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr. 552.500

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                                          27.02.2013 gez. Deuerling

 

Sachbericht:

In Fortführung des Planungsauftrages „Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ wurde mit der Erstellung der Entwurfsunterlagen wiederum das Ingenieurbüro Engelhardt, Eckental, beauftragt. Der Bauentwurf wurde zum 30.01.2013 fertig gestellt.

Zur Abhandlung der naturschutzfachlichen Belange war im Vorfeld hierzu die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) und als besondere Leistung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich.  Mit den Leistungen für den LBP wurde das Büro TEAM 4 und mit den Leistungen für die saP das Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie IVL, Hemhofen, beauftragt.

Die Bestandsaufnahme/Empfindlichkeitsabschätzung zu (ausgewählten) Amphibien, Libellen, Vögeln sowie gefährdeten Gefäßpflanzen samt Vegetationskartierung wurde im August/September 2012 abgeschlossen. Der Bericht fasst die Ergebnisse der 2012 erfolgten Bestandserhebungen zusammen. Ergänzt um einen Bestands- und Konfliktplan, in dem der, in Teilbereichen optimierte, Trassenverlauf dargestellt ist, wurden die fortgeschriebenen Unterlagen bereits mit den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden, der Unteren Forstbehörde, dem Forstbetrieb und allen betroffenen Dienststellen abgestimmt sowie die Eingriffsminimierung im Zuge einer optimierten Trassenführung durch eine Baugrunduntersuchung abgesichert. Das Ergebnis wurde dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, der Eigentümergemeinschaft Dechsendorfer Weiher sowie im NatSchBeirat der Stadt Erlangen vorgestellt und mit den Beteiligten erörtert.

Damit der Röttenbach auch in den Sommermonaten nicht trocken fällt, muss der Bewirtschaftungsverbund mit dem Kleinen Bischofsweiher wieder aktiviert werden. Die Funktion als Retentionsraum mit einem Rückhaltevolumen von rd. 100.000 m³ bleibt erhalten. Das Speicherwasser soll neu für die zwingend notwendige Niedrigwasseraufstockung im neuen Röttenbach in den Sommermonaten genutzt werden.

Abschätzung der ökologischen Auswirkung des Vorhabens

Mit dem vorliegenden Konzept soll der Röttenbach auf einer Länge von ca. 1,6 km wiederhergestellt werden. Dabei wird auf einer Länge von 900 m ein völlig naturnahes Gerinne geschaffen, das zum einen selbst eine Lebensraumfunktion entwickeln wird und zum anderen in der Gesamtheit der Maßnahme die naturgemäße Vernetzungsfunktion und Durchgängigkeit im Gewässersystem wieder hergestellt.
Die Planungen zur Renaturierung des Röttenbaches wurden laufend optimiert, um Eingriffe in den Naturhaushalt zu minimieren. Durch die Trassenwahl konnten die Eingriffe in naturschutzfachlichwertvolle Lebensräume weitestgehend vermieden werden.
Auf eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung bzw. -prüfung nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie kann aufgrund der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Berücksichtigung der Ergebnisse beim Trassenverlauf verzichtet werden. Eine UVP-Pflicht besteht aufgrund des geringen Eingriffs der Maßnahme nicht.
Durch weitere Minimierungsmaßnahmen und der CEF – Maßnahme im Rahmen der Herstellung des Gerinnes für den Röttenbach bleiben die Lebensraumfunktionen für alle relevanten Arten im Wirkraum gewahrt. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 (i. V. mit Abs. 5) BNatSchG werden insgesamt nicht erfüllt.
Somit verbleiben noch Eingriffe in den Gehölzbestand. Im Bereich des Bannwaldes nördlich des Rothweihers herrschen artenarme Kiefernwälder vor. Mit der Anlage des Röttenbaches ist die Entwicklung von naturnahen Auwaldbeständen möglich. Durch die Anlage des Röttenbaches wird erst die Grundlage geschaffen diesen Lebensraum zu entwickeln.
Im weiteren Verlauf werden durch den Röttenbach dauerhaft feuchte Standorte geschaffen, die im Bereich der Sängerwiese eine Bereicherung des Lebensraumangebotes darstellen.
Durch die Führung des Röttenbaches im Wald, am Waldrand (Sängerwiese), bzw. entlang der Seeufer erhält der Röttenbach entscheidende Lebensraumstrukturen durch Gehölze im Uferbereich. In der Gesamtbetrachtung des Röttenbaches von der Quelle bis zum Dechsendorfer Weiher sind solche Lebensraumstrukturen nur im Quellbach nordwestlich von Röttenbach vorhanden.

Insgesamt stehen bei Durchführung des Vorhabens ein deutlicher Gewinn an Fließgewässerlebensraumstrukturen, Habitate im Uferbereich und Auenlebensräume wenigen Eingriffen in Gehölzbestände gegenüber, die aufgrund des Unterhalts für einige betroffene Baumarten wie der Pappel in Kürze ohnehin anstehen würden.
Das Vorhaben wirkt sich daher günstig auf die Fließgewässerökologie des Röttenbaches aus und führt zudem zu einer Habitatanreicherung für Ufer- und Auenbewohner.

Eigentumsverhältnisse

Die für die Wiederherstellung des Röttenbaches erforderlichen Flächen sind zum großen Teil im Eigentum des Staatsforstes. Mit der Unteren Forstbehörde und den Bayerischen Staatsforsten wurde bereits Konsens in den wesentlichen Punkten Rodung, Entschädigung und Pacht erzielt. Die forstliche Nutzung der Flächen kann weitgehend erhalten bleiben.
Der Dechsendorfer Weiher und der Kleine Bischofsweiher befinden sich im Privatbesitz. In beiden Fällen stehen mehreren Personen (17) an den Weihern gemeinschaftliche Rechte zu. Die Stadt Erlangen hat mit Pachtvertrag vom 02.10.1973 (mit Nachverträgen) den Großen Bischofsweiher (Dechsendorfer Weiher), den Rothweiher und den Endsee von der Miteigentümergemeinschaft Großer Bischofsweiher“ angepachtet. Die Pachtdauer läuft bis zum 30.09.2018.
Mit der Einbeziehung des Kleinen Bischofsweihers in die Bewirtschaftung wurden Einbauten und Wasserspiegeländerungen ausgelöst. Diese wurden vertraglich festgeschrieben. Sie umfassen im wesentlichen Nutzungsrechte am Kleinen Bischofsweiher. Die Vereinbarung läuft bis 31.12.2026.

Klassik am See

Das Konfliktfeld „Klassik am See“ wurde weiter bearbeitet. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Veranstaltung im bisherigen Rahmen (Bühnengröße, Bestuhlung mit 3.500 Sitzplätzen, Klassik-Lounge (VIP-Bereich) und Künstlerzelt mit Pagodenzelte) auch weiterhin stattfinden kann. Die Anordnung der Einzelobjekte verschiebt sich Richtung Weiher. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind im vorhandenen Gelände neu zu platzieren.
Voraussetzung hierfür ist eine vertretbare Verringerung des Baumbestandes zwischen Uferweg und Wiese. Der Baumbestand in diesem Bereich unterliegt nicht der Bannwald-Verordnung. Es handelt sich auch nicht um landschaftsprägende Einzelbäume im Sinne der Landschaftsschutz-Verordnung.

Kosten der Maßnahme

Die Kosten der Maßnahme einschl. Baunebenkosten sind mit brutto 1.200.000 € zu veranschlagen.
Die Mehrkosten gegenüber dem Vorentwurf in Höhe von 300.000 € setzen sich aus rd. 200.000 € für notwendige Bentonit-Abdichtungen und Böschungsstabilisierungen aufgrund der angetroffenen instabilen Baugrundverhältnisse (Ergebnis Baugrundgutachten) und rd. 100.000 € für die notwendige Verlegung des Bachlaufes in den Endsee (Ausführung der wasserseitigen Begrenzung in Spundwand mit Schloss) zusammen.

 

Die Entwurfsplanung mit Planunterlagen kann beim Amt für Umweltschutz und Energiefrage, Herrn Baum, eingesehen werden.

 

 


Anlagen: