1. Die Entwurfsplanung vom 30.01.2013 für das Vorhaben „Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ wird gemäß DA-Bau beschlossen.
2. Mit den vorliegenden Entwurfsunterlagen (Bauentwurf) sind die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren einzuleiten und Zuwendungen des Freistaates Bayern zu beantragen. (vgl. Ausführungen zu Nr. II. 4, Abs. 3)
3. Gegenüber
der Kostenschätzung zum Vorentwurf vom 20.09.2011 sind die Kosten der Maßnahme
von brutto 900.000 € um 300.000 € auf gesamt brutto 1.200.000 €
fortzuschreiben.
Für den hieraus ungedeckten Investitionsbedarf in Höhe von 180.000 € ist ein
entsprechender Antrag auf Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel vorzulegen.
Die Deckung soll durch Einsparungen im Bereich Gewässerbewirtschaftung des
Amtes 31 erfolgen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die gewässerökologischen Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach auf der Grundlage des Bauentwurfes vom 30.01.2013 weiterzubetreiben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Gewässergüte im Dechsendorfer Weiher ist nachhaltig zu verbessern.
Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert möglichst bis 2015, spätestens aber bis 2027 für alle Flüsse und Seen einen guten chemischen und ökologischen Zustand.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In Ergänzung zu den bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte, sollen mit dem Bau eines Umlaufgrabens Nährstoffe, Sedimente und auch Fische aus dem Einzugsgebiet des Dechsendorfer Weihers um diesen herum ins Unterwasser des Weihers abgeleitet werden.
Aus dem Umlaufgraben hat sich im Vollzug der WRRL und des
im UVPA am 13.12.2005 beschlossenen Gewässerentwicklungsplans (GEP) Erlangen,
Gewässer III. Ordnung, die Wiederherstellung des Röttenbachs vom Zwischendamm
Einlaufbereich bis ins Unterwasser des Dechsendorfer Weihers mit einer
naturgemäßen Vernetzungsfunktion und Durchgängigkeit im Gewässersystem
entwickelt. Erklärtes Ziel ist es, die Maßnahme im vollen Umfang als
„Ausbaumaßnahme zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern
und/oder ihrer Auen, insbesondere zur Umsetzung der WWRL“ nach RZWas
einzustufen.
(RZWas = Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Vorentwurfsplanung vom 20.09.2011 für das Vorhaben „Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ wurde im UVPA am 18.10.2011 gemäß DA-Bau beschlossen.
Im nächsten Schritt war die Planungsphase „Entwurfsplanung“ für die Wiederherstellung des Röttenbaches zu beauftragen. Mit den Entwurfsunterlagen (Bauentwurf) sollen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet und Zuwendungen des Freistaates Bayern beantragt werden.
Der weitere Zeitplan geht nach wie vor von einem Baubeginn im Oktober/November 2013 und von rd. 1/3 Durchführung der Baumaßnahmen noch in 2013 und einer Restabwicklung in 2014 aus.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Gemäß vorliegender Kostenberechnung zum Bauentwurf vom
30.01.2013 sind für die Maßnahme Wiederherstellung Röttenbach Gesamtkosten
einschl. 10 % Baunebenkosten in Höhe von brutto 1.200.000 € zu veranschlagen.
Gegenüber der Kostenschätzung zum Vorentwurf vom 20.09.2011 ergeben sich damit
Mehrkosten in Höhe von brutto 300.000 €.
Der HH-Plan 2013 enthält im Inv.Programm für 2013 einen Ansatz von 300.000 € und für 2014 einen Ansatz von 640.000 €. In den Jahren 2011 und 2012 standen jeweils 40.000 € Planungsmittel (IvP-Nr. 551.600 und 552.500) zur Verfügung. In Summe errechnet sich hieraus ein Inv.Volumen von 1.020.000 € und ein ungedeckter Investitionsbedarf von 180.000 €.
Korrespondierende Einnahmen: Der Zuschussantrag wurde zur Fristwahrung 31.12.2012 bereits vorgezogen am 20.12.2012 gestellt. Beantragt wurde eine Anteilsfinanzierung des Freistaates Bayern mit 65 % der Kosten zuzüglich 10 % Zuschlag, also insgesamt 75 %. Die Antragstellung war insofern fristbewährt, als der Zuschlag von 10 % bis 31.12.2012 befristet ist.
Investitionskosten: |
1.200.000
€ |
bei
IPNr.: 552.500 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
900.000 € |
bei
Sachkonto: 552.500ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
x sind vorhanden auf IvP-Nr. 551.600 und 552.500
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
06.02.2013 gez. Deuerling
Sachbericht:
In Fortführung des Planungsauftrages „Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ wurde mit der Erstellung der Entwurfsunterlagen wiederum das Ingenieurbüro Engelhardt, Eckental, beauftragt. Der Bauentwurf wurde zum 30.01.2013 fertig gestellt.
Zur Abhandlung der naturschutzfachlichen Belange war im Vorfeld hierzu die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) und als besondere Leistung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich. Mit den Leistungen für den LBP wurde das Büro TEAM 4 und mit den Leistungen für die saP das Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie IVL, Hemhofen, beauftragt.
Die Bestandsaufnahme/Empfindlichkeitsabschätzung zu (ausgewählten) Amphibien, Libellen, Vögeln sowie gefährdeten Gefäßpflanzen samt Vegetationskartierung wurde im August/September 2012 abgeschlossen. Der Bericht fasst die Ergebnisse der 2012 erfolgten Bestandserhebungen zusammen. Ergänzt um einen Bestands- und Konfliktplan, in dem der, in Teilbereichen optimierte, Trassenverlauf dargestellt ist, wurden die fortgeschriebenen Unterlagen bereits mit den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden, der Unteren Forstbehörde, dem Forstbetrieb und allen betroffenen Dienststellen abgestimmt sowie die Eingriffsminimierung im Zuge einer optimierten Trassenführung durch eine Baugrunduntersuchung abgesichert. Das Ergebnis wurde dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, der Eigentümergemeinschaft Dechsendorfer Weiher sowie im NatSchBeirat der Stadt Erlangen vorgestellt und mit den Beteiligten erörtert.
Damit der Röttenbach auch in den Sommermonaten nicht trocken fällt, muss der Bewirtschaftungsverbund mit dem Kleinen Bischofsweiher wieder aktiviert werden. Die Funktion als Retentionsraum mit einem Rückhaltevolumen von rd. 100.000 m³ bleibt erhalten. Das Speicherwasser soll neu für die zwingend notwendige Niedrigwasseraufstockung im neuen Röttenbach in den Sommermonaten genutzt werden.
Abschätzung der ökologischen Auswirkung des Vorhabens
Mit dem vorliegenden Konzept soll der Röttenbach auf einer Länge von ca.
1,6 km wiederhergestellt werden. Dabei wird auf einer Länge von 900 m ein
völlig naturnahes Gerinne geschaffen, das zum einen selbst eine
Lebensraumfunktion entwickeln wird und zum anderen in der Gesamtheit der
Maßnahme die naturgemäße Vernetzungsfunktion und Durchgängigkeit im
Gewässersystem wieder hergestellt.
Die Planungen zur Renaturierung des Röttenbaches wurden laufend optimiert, um
Eingriffe in den Naturhaushalt zu minimieren. Durch die Trassenwahl konnten die
Eingriffe in naturschutzfachlichwertvolle Lebensräume weitestgehend vermieden
werden.
Auf eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung bzw. -prüfung nach den Vorgaben der
FFH-Richtlinie kann aufgrund der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung
und der Berücksichtigung der Ergebnisse beim Trassenverlauf verzichtet werden.
Eine UVP-Pflicht besteht aufgrund des geringen Eingriffs der Maßnahme nicht.
Durch weitere Minimierungsmaßnahmen und der CEF – Maßnahme im Rahmen der
Herstellung des Gerinnes für den Röttenbach bleiben die Lebensraumfunktionen
für alle relevanten Arten im Wirkraum gewahrt. Verbotstatbestände nach § 44
Abs. 1 (i. V. mit Abs. 5) BNatSchG werden insgesamt nicht erfüllt.
Somit verbleiben noch Eingriffe in den Gehölzbestand. Im Bereich des Bannwaldes
nördlich des Rothweihers herrschen artenarme Kiefernwälder vor. Mit der Anlage
des Röttenbaches ist die Entwicklung von naturnahen Auwaldbeständen möglich.
Durch die Anlage des Röttenbaches wird erst die Grundlage geschaffen diesen
Lebensraum zu entwickeln.
Im weiteren Verlauf werden durch den Röttenbach dauerhaft feuchte Standorte
geschaffen, die im Bereich der Sängerwiese eine Bereicherung des
Lebensraumangebotes darstellen.
Durch die Führung des Röttenbaches im Wald, am Waldrand (Sängerwiese), bzw.
entlang der Seeufer erhält der Röttenbach entscheidende Lebensraumstrukturen
durch Gehölze im Uferbereich. In der Gesamtbetrachtung des Röttenbaches von der
Quelle bis zum Dechsendorfer Weiher sind solche Lebensraumstrukturen nur im
Quellbach nordwestlich von Röttenbach vorhanden.
Insgesamt stehen bei Durchführung des Vorhabens ein deutlicher Gewinn an
Fließgewässerlebensraumstrukturen, Habitate im Uferbereich und Auenlebensräume
wenigen Eingriffen in Gehölzbestände gegenüber, die aufgrund des Unterhalts für
einige betroffene Baumarten wie der Pappel in Kürze ohnehin anstehen würden.
Das Vorhaben wirkt sich daher günstig auf die Fließgewässerökologie des
Röttenbaches aus und führt zudem zu einer Habitatanreicherung für Ufer- und
Auenbewohner.
Eigentumsverhältnisse
Die für die Wiederherstellung des Röttenbaches erforderlichen Flächen
sind zum großen Teil im Eigentum des Staatsforstes. Mit der Unteren
Forstbehörde und den Bayerischen Staatsforsten wurde bereits Konsens in den
wesentlichen Punkten Rodung, Entschädigung und Pacht erzielt. Die forstliche
Nutzung der Flächen kann weitgehend erhalten bleiben.
Der Dechsendorfer Weiher und der Kleine Bischofsweiher befinden sich im
Privatbesitz. In beiden Fällen stehen mehreren Personen (17) an den Weihern
gemeinschaftliche Rechte zu. Die Stadt Erlangen hat mit Pachtvertrag vom
02.10.1973 (mit Nachverträgen) den Großen Bischofsweiher (Dechsendorfer
Weiher), den Rothweiher und den Endsee von der Miteigentümergemeinschaft Großer
Bischofsweiher“ angepachtet. Die Pachtdauer läuft bis zum 30.09.2018.
Mit der Einbeziehung des Kleinen Bischofsweihers in die Bewirtschaftung wurden
Einbauten und Wasserspiegeländerungen ausgelöst. Diese wurden vertraglich
festgeschrieben. Sie umfassen im wesentlichen Nutzungsrechte am Kleinen
Bischofsweiher. Die Vereinbarung läuft bis 31.12.2026.
Kosten der Maßnahme
Die Kosten der Maßnahme einschl.
Baunebenkosten sind mit brutto 1.200.000 € zu veranschlagen.
Die Mehrkosten gegenüber dem Vorentwurf in Höhe von 300.000 € setzen sich aus
rd. 200.000 € für notwendige Bentonit-Abdichtungen und
Böschungsstabilisierungen aufgrund der angetroffenen instabilen
Baugrundverhältnisse (Ergebnis Baugrundgutachten) und rd. 100.000 € für die
notwendige Verlegung des Bachlaufes in den Endsee (Ausführung der
wasserseitigen Begrenzung in Spundwand mit Schloss) zusammen.
Die Entwurfsplanung mit Planunterlagen kann beim Amt für Umweltschutz und Energiefrage, Herrn Baum, eingesehen werden.
Anlagen: