Die Sachstandsberichte von Sozialamt und GGFA zum SGB II-Vollzug in Erlangen werden zur Kenntnis genommen.
1. Aktuelle Zahlenentwicklung
Die Anzahl der SGB II-Empfänger in Erlangen blieb über das gesamte Jahr 2012 sehr stabil ohne nennenswerte Bewegungen nach oben oder unten.
Dagegen ist bei der Anzahl der Arbeitslosen in Erlangen ein leichter, aber stetiger Anstieg zu beobachten. Dieser Zuwachs findet überwiegend im SGB III-Bereich (+ 286 Personen, davon allein + 210 Personen von Dez. 2012 auf Jan. 2013) statt, in geringerem Maße aber auch im SGB II-Bereich (+ 171 Personen von Jan. 2012 bis Jan. 2013). Dies spiegelt sich auch in den Arbeitslosenquoten für Erlangen wider, die in diesem Zeitraum von 2,2 % auf 2,5 % (SGB II), bzw. von 1,5 % auf 1,9 % (SGB III) ansteigen.
2. Zahlenentwicklung in Erlangen im
Mehrjahresvergleich 2005 bis 2012
Zur Bewertung der Entwicklung seit 2005 (Inkrafttreten des Hartz IV-Gesetzes) werden nachfolgend wieder die jeweiligen Dezemberwerte aus den Jahren 2005 bis 2012 gegenübergestellt.
Tabelle
1: Entwicklung der SGB II-Leistungsempfänger
|
12/05 |
12/06 |
12/07 |
12/08 |
12/09 |
12/10 |
12/11 |
12/12 |
|
Bedarfsgemeinschaften Erlangen |
2.688 |
2.750 |
2.595 |
2.412 |
2.563 |
2.472 |
2.304 3.309.138 |
2.357 3.279.372 |
-12,3 % -12,0 % |
eLB´s Erlangen |
3.588 |
3.626 |
3.483 |
3.198 |
3.377 |
3.251 |
2.978 4.433.930 |
2.994 4.360.277 |
-16,4 % -12,0 % |
Sozialgeldempfänger Erlangen |
1.568 |
1.585 |
1.532 |
1.444 1.800.779 |
1.428 |
1.398 |
1.267 1.695.982 |
1.320 1.682.878 |
-15,8 % -5,4 % |
Personen insgesamt Erlangen |
5.156 |
5.211 |
5.015 |
4.642 |
4.805 |
4.649 |
4.245 6.129.912 |
4.314 6.043.155 |
-16,3 % -10,3 % |
Die Tabelle zeigt, dass die Entwicklung der SGB II-Empfängerzahlen in der Stadt Erlangen in diesem 7-Jahreszeitraum nach wie vor deutlich günstiger verlaufen ist, als im Bundesgebiet insgesamt. Dies gilt insbesondere für die Anzahl der Sozialgeldempfänger (Kinder von 0 bis 14 Jahren), die bundesweit in diesem um 5,4 % zurückging, in der Stadt Erlangen dagegen um 15,8 %. Verglichen mit der Ergebnisbilanz vor einem Jahr ist allerdings der Vorsprung der Erlanger Werte gegenüber den Bundes-Werten insgesamt kleiner geworden.
Tabelle
2: Entwicklung der Arbeitslosigkeit
|
12/04 |
12/05 |
12/06 |
12/07 |
12/08 |
12/09 |
12/10 |
12/11 |
12/12 |
2005 - 2012 |
Arbeitslose ges.
Erlangen
Bund |
3.991 4.464.416 |
4.014 |
3.432 |
2.392 |
2.120 |
2.543 |
2.209 |
2.027 2.780.206 |
2.395 2.839.821 |
-40,3 % -38,3 % |
Alo-quote
Erlangen |
7,4 % |
7,4 % |
6,3 % |
4,2 % |
3,7 % |
4,4 % |
3,8 % |
3,5 % 6,6 % |
4,0 % 6,7 % |
|
SGB II Arbeitslose
Erlangen |
|
2.077 |
2.018 |
1.504 |
1.323 |
1.413 |
1.337 |
1.296 1.966.784 |
1.450 1.915.427 |
-30,2 % -31,8 % |
SGB II-Alo-quote
Erlangen |
|
3,8 % |
3,7 % |
2,7 % |
2,3 % |
2,5 % |
2,3 % |
2,2 % 4,7 % |
2,4 % 4,5 % |
|
Bei der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und der Arbeitslosenquoten im Vergleich zwischen der Stadt Erlangen und dem Bundesgebiet im Zeitraum Dezember 2005 bis Dezember 2012.gab es einen nahezu gleichen Verlauf und auch nahezu gleiche Erfolgswerte.
Aus den Tabellen 1 und 2 wird allerdings auch deutlich, dass die Arbeitslosenzahlen (sowohl in Erlangen, wie auch bundesweit) deutlich stärker reduziert werden konnten, als die Anzahl der Menschen und Familien im Hartz IV-Leistungsbezug. Der Grund dafür liegt sicherlich in den gesetzlichen Statistikregelungen: Es ist wesentlich leichter, einen Menschen aus der Arbeitslosenstatistik heraus zu bekommen (z. B. durch Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung oder durch Zuweisung in eine Maßnahme), als eine Familie, bzw. Bedarfsgemeinschaft, aus der finanziellen Bedürftigkeit – und damit aus dem Hartz IV-Bezug – heraus zu bekommen. Nach unserer Auffassung stehen die Zahlen der Arbeitslosenstatistik nach wie vor zu sehr im Vordergrund in der öffentlichen Wahrnehmung. Ein stärkerer Einsatz der Politik für Löhne, mit denen in Vollzeit eine Familie ernährt werden kann, würde viele Menschen nicht nur aus der Arbeitslosenstatistik, sondern auch aus der Bedürftigkeit – und damit aus der Abhängigkeit von steuerfinanzierten SGB II-Leistungen - heraus fallen lassen.
Tabelle
3: Entwicklung der Integrationen in den Arbeitsmarkt in Erlangen
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Integrationen |
502 |
1.105 |
1.181 |
1.149 |
941 |
1.156 |
1.106 |
1018 |
davon
Vermittlung in Ausbildung |
2 |
70 |
102 |
115 |
112 |
105 |
87 |
90 |
Auch im vergangenen Jahr konnten wir bei den Integrationen in den Ersten Arbeitsmarkt wieder die 1000-er Grenze überspringen. Statistisch gesehen – also ohne Herausrechnung der sog. Mehrfachvermittlungen – konnte knapp 34 % der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb), die im monatlichen Durchschnitt bei uns im Bezug waren, wieder zu einem Job im Ersten Arbeitsmarkt verholfen werden. Dieser statistische Erfolgswert gibt die Situation allerdings nur „geschönt“ wider denn er berücksichtigt nicht die laufende Fluktuation im eLb-Bestand (im Vergleich zu anderen Jobcentern gibt es bei uns nicht nur eine hohe Abgangsrate, sondern auch eine hohe Zugangsrate).
Tabelle
4: Entwicklung der SGB II-Ausgaben in Erlangen (ohne Bildungs- und
Teilhabeleistungen)
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Transferleistungen |
23,0 Mio |
28,2 Mio |
24,4 Mio |
23,1 Mio |
24,6 Mio |
25,1 Mio |
21,8 Mio |
21,5 Mio |
Eingliederungskosten |
2,0 Mio |
2,8 Mio |
2,8 Mio |
2,8 Mio |
2,75 Mio |
2,57 Mio |
2,18 Mio |
1,5 Mio |
Verwaltungskosten |
3,5 Mio |
3,5 Mio |
3,3 Mio |
3,1 Mio |
3,35 Mio |
3,53 Mio |
3,50 Mio |
3,4 Mio |
Gesamtaufwand |
28,5 Mio |
34,5 Mio |
30,5 Mio |
29,0 Mio |
30,7 Mio |
31,2 Mio |
27,5 Mio |
26,4 Mio |
Bei dem, mit der Umsetzung des SGB II verbundenen finanziellen Aufwand hat sich auch im Jahr 2012 die Reduzierung der Gesamtkosten fortgesetzt. Gegenüber dem Höchststand von 34,5 Mio € im Jahr 2006 wurden im Jahr 2012 mit 26,4 Mio € immerhin über 8 Mio € weniger verbraucht.
Gegenüber dem Vorjahr 2011 fallen die deutlich geringeren Ausgaben für die Eingliederungskosten auf – also für die Unterstützung der Hilfeempfänger zur Integration in den Arbeitsmarkt. Hier wirken sich die drastischen und überdimensionalen Kürzungen des Bundes bei diesem Posten aus.
Tabelle 5: Entwicklung des Finanzaufwandes der
beteiligten Kostenträger in Erlangen (ohne Bildungs- und Teilhabeleistungen)
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Gesamtaufwand |
28,5 Mio |
34,5 Mio |
30,5 Mio |
29,0 Mio |
30,7 Mio |
31,2 Mio |
27,5 Mio |
26,4 Mio |
davon
Bund |
22,1 Mio |
26,8 Mio |
23,25 Mio |
21,7 Mio |
22,75 Mio |
22,5 Mio |
19,6 Mio |
18,7 Mio |
Stadt Erlangen |
6,4 Mio |
7,7 Mio |
7,25 Mio |
7,3 Mio |
7,98 Mio |
8,7 Mio |
7,55 Mio |
7,7 Mio |
Kommunaler Anteil an den Gesamtkosten |
22,5 % |
22,24 % |
23,75 % |
25,13 % |
25,98 % |
27,88 % |
27,45 % |
29,22 % |
Die Betrachtung der finanziellen Belastung der beiden beteiligten Kostenträger ergibt einen klaren Befund: Der kommunale Anteil an den Gesamtkosten des SGB II-Systems ist erneut ein gutes Stück in die Höhe gegangen – auf nunmehr 29,22 % (selbst bei Berücksichtigung der Bildungs- und Teilhabekosten würde der kommunale Gesamtkostenanteil immer noch 28,85 % betragen).
Ein Vergleich mit den Zahlen des Jahres 2006, dem Jahr mit dem bisher höchsten Kostenaufwand, zeigt, dass die kommunale Kostenlast – trotz einer deutlich geringeren Anzahl an Leistungsempfängern – gleich geblieben ist. Demgegenüber ist in 2012 der Kostenaufwand des Bundes – trotz inzwischen deutlich höherer Regelsätze – um mehr als 8 Mio € gegenüber dem Jahr 2006 gesunken. Damit sind die gesamten Einsparungen (bzw. Minderausgaben durch eine geringere Anzahl an Leistungsempfängern) ausschließlich zugunsten des Bundeshaushalts gegangen, während die Kostenbelastung der Kommune unverändert geblieben ist. Der Fortführung dieser Entwicklung sollten die Kommunen, bzw. die Kommunalen Spitzenverbände nicht tatenlos zusehen.
Tabelle 6: KdU-Kosten und KdU-Bundesbeteiligung in
Erlangen (ohne Bildungs- und Teilhabeleistungen)
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
KdU-Aufwand |
8,44 Mio |
9,87 Mio |
9,49 Mio |
9,28 Mio |
9,75 Mio |
10,09 Mio |
9,09 Mio |
9,37 Mio |
Bundesbeteiligung |
29,1 % |
29,1 % |
31,2 % |
28,6 % |
25,4 % |
23,0 % |
26,4 % |
26,4 % |
Bundesaufwand |
2,45 Mio |
2,87 Mio |
2,95 Mio |
2,65 Mio |
2,48 Mio |
2,32 Mio |
2,40 Mio |
2,47 Mio |
Aufwand
Stadt |
5,99 Mio |
7,00 Mio |
6,50 Mio |
6,63 Mio |
7,27 Mio |
7,77 Mio |
6,69 Mio |
6,90 Mio |
ier: neue
Berechnungsformel
Der Gesamtaufwand für die Kosten der Unterkunft ist im abgelaufenen Jahr 2012 leicht angestiegen. Dies ist sowohl durch die geringfügig höhere Anzahl der Hilfeempfänger, wie auch wohl durch steigende Mietnebenkosten und Heizungskosten bedingt. Da der KdU-Bundesanteil seit 2011 auf 26,4 % festgeschrieben ist, werden Bund und Kommune anteilig von diesen Mehrkosten betroffen.
Tabelle 7: Anzahl der
eingelegten SGB II-Rechtsbehelfe in Erlangen in 2012
|
Widersprüche |
Eilanträge |
Klagen |
in
2012 eingegangen |
249 |
18 |
56 |
in
2012 entschieden |
234 |
18 |
48 |
|
|
|
|
davon Abhilfe / Stattgabe |
39 |
2 |
5 |
Teilabhilfe / Vergleich |
19 |
5 |
22 |
Abweisung |
171 |
6 |
5 |
Rücknahme / Erledigung |
5 |
5 |
16 |
Insgesamt liegt die Anzahl der eingelegten Rechtsmittel in Erlangen nach wie vor erfreulich niedrig (mit z.B. 249 Widersprüchen gegenüber dem bisherigen Höchststand von 347 Widersprüchen im Jahr 2010). Damit kann nicht nur den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Sozialamt eine gute Arbeit attestiert werden; denn bei den Widersprüchen beträgt die Stattgabequote nur ca. 16 % (bei Einbeziehung von Teilabhilfen und Vergleichen nur ca. 25 %). Auch den Mitarbeiterinnen in der Widerspruchsstelle kann hohes Lob gezollt werden, da die eingelegten Widersprüche zu einem hohen Anteil zeitnah noch im laufenden Jahr abgearbeitet werden konnten.
3. Bilanz der
B+T-Leistungen in Erlangen (2011 und 2012)
Da da B+T-Paket erst Ende März
2011 in Kraft getreten war (allerdings rückwirkend zum 1.1.2011, so dass auch
rückwirkend Leistungen bewilligt und bezahlt werden konnten), war von Anfang an
mit einer gewissen Steigerung in 2012 zu rechnen. Trotzdem kann die erreichte
Steigerung von + 38 % bei den ausgezahlten B+T-Leistungen als schöner Erfolg
unserer Bemühungen angesehen werden, für eine möglichst intensive
Inanspruchnahme dieser Leistungen zu werben.
Dagegen hat es in 2012 bei
der Anzahl der gestellten B+T-Anträge (ca. 4.200) kaum eine Steigerung
gegenüber 2011 gegeben (+ 0,7 %). Dies läßt darauf schließen, dass das
Informationsniveau bei den betroffenen Familien („wofür ist Unterstützung
möglich und wofür nicht?“) entweder schon in 2011 sehr hoch war oder in 2012
weitaus weniger Ablehnungen ausgesprochen werden mussten. Eventuell ist auch
das mögliche Potential der Inanspruchnahme bereits weitgehend ausgeschöpft.
Im Ergebnis konnten die
Bundeserstattungen für B+T-Sachausgaben, die demnächst in Berlin Gegenstand der
Revision sein werden (also die B+T-Leistungen ohne Verwaltungskosten, ohne Schulsozialarbeit,
ohne Mittagessen in Horten, sowie beschränkt auf die SGB II-, Wohngeld- und
Kinderzuschlagskinder) im Jahr 2012 zu 91,2 % als B+T-Leistungen ausgezahlt werden.
Im Jahr 2011 war hier noch eine Quote von 62,7 % erreicht worden. Mit dieser
Zahl dürften wir uns auch für 2012 wieder – wie schon im Vorjahr – in der
Spitzengruppe in Deutschland bewegen (so beträgt z.B. die Vergleichszahl 2011
für das gesamte Land Niedersachsen 38,4 %). Zu den Einzeldaten wird auf die
Anlage 3 verwiesen.
Tabelle 8: Bildungs- und
Teilhabeleistungen (2011 und 2012)
a) bundesfinanzierte Rechtskreise (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag)
|
2011 |
|
|
|
2012 |
|
Einnahmen |
Ausgaben |
|
Einnahmen |
Ausgaben |
Sachkosten (5,4
% der KdU-Ausgaben) Differenz Ausgabequote |
490.755,30 € |
307.686,22 € - 183.069,08 € 62,7 % |
|
481.692,33 € |
439.135,64 € - 42.556,69 € 91,2 % |
Verwaltung (1,2
% der KdU-Ausgaben) |
109.056,73 € |
109.056,73 € |
|
107.042,76 € |
107.042,76 € |
Schulsozialarbeit (2,8
% der KdU-Ausgaben |
254.465,71 € |
254.465,71 € |
|
249.766,39 € |
249.766,39 € |
gesamt |
854.277,74 € |
671.208,66 € |
|
838.501,48 € |
795.944,79 € |
b) landesfinanzierter Rechtskreis (Asylbewerberleistungsgesetz)
1.643,00 € |
1.643,00 € |
|
3.695,00 € |
3.695,00 € |
c) kommunalfinanzierte Rechtskreise (SGB XII, Geringverdiener)
2.288,75 € |
|
|
3.286,60 € |
d) Gesamtbilanz
855.920,74 € |
675.140,41 € |
|
842.196,48 € |
802.926,39 € |
Zuzüglich städt. Eigenanteil am Mittagessen (freiwillige Leistung der Stadt):
165.971,52 € |
|
|
181.864,84 € |
Als besonders erfreulich ist
es dabei zu bewerten, dass es uns gelungen ist, besonders hohe Steigerungsraten
gerade dort zu erzielen, wo die Unterstützung als besonders hilfreich und
strategisch als besonders wichtig anzusehen ist – nämlich bei der Lernförderung
(gelungene Schulabschlüsse sind der Schlüssel für einen leichteren Zugang zum
Arbeitsmarkt und damit auch zur anschließenden Beendigung der
Hilfebedürftigkeit). Sicherlich hat dazu auch unser, im September 2012
gestarteter Modellversuch „Optimierte Lernförderung“ nicht unerheblich
beigetragen – den wir übrigens auf Anregung der Schule auf die neu
hinzugekommenen Kinder aus Asylbewerberfamilien in der Pestalozzi-Grundschule
ausgeweitet haben. Näheres zu den ersten Zwischenergebnissen des Modellversuchs
ist der gesonderten Vorlage zu entnehmen.
Sorgen bereitet uns dagegen
nach wie vor die im Frühjahr anstehende Revision der Höhe der Bundeserstattungen
für B+T-Leistungen, bei der wir eine drastische Reduzierung der Einnahmen vom
Bund befürchten müssen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die
Bundesmittel gerecht (also nach der tatsächlichen Höhe der jeweiligen
B+T-Ausgaben vor Ort) an die Kommunen weiter verteilt werden oder nach der
berüchtigten Gießkanne (mit der Folge, dass Kommunen mit hoher Inanspruchnahme
von B+T-Leistungen einen finanziellen Verlust erleiden , bzw. dass Kommunen mit
geringer Inanspruchnahme einen Gewinn machen). Dabei geht es auch um die Frage,
ob diese Revision erst ab dem 1.1.2013 greifen soll (so sieht es das Gesetz
ausdrücklich vor) oder ob der Bund berechtigt ist, auch die in 2012 nicht
verausgabten Gelder zusätzlich noch in 2013 in Abzug zu bringen (was nach dem
geltenden Gesetzestext nicht vorgesehen ist, laut BMAS aber von den
Ministerpräsidenten im Vermittlungsausschuss
mündlich zugesichert worden sein soll).
Unsere entsprechenden
Anschreiben nach Berlin, München und an die kommunalen Spitzenverbände haben
bisher keine positive Reaktionen erbracht – vielleicht aber doch an der ein
oder anderen Stelle das Problembewusstsein ein wenig geschärft. Soweit bekannt
haben bisher 2 Bundesländer (Hessen und Niedersachsen) bereits die
landesrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die
B+T-Erstattungszahlungen des Bundes nach der Revision „gerecht“ (also
entsprechend der tatsächlich gezahlten B+T-Ausgaben) an die dortigen Kommunen
weiterverteilt wird. München hat dagegen ein Tätigwerden abgelehnt und in
Berlin hat man sich dazu entschlossen, die Problematik erst einmal bis Ende
März zurück zu stellen (dann sollen die für die Durchführung der Revision
erforderlichen Zahlen aus allen Kommunen vorliegen).
Die Verwaltung in Erlangen
wird jedenfalls bemüht sein die möglichst umfassende Inanspruchnahme von
B+T-Leistungen auch weiterhin mit voller Kraft zu fördern – auch wenn die Stadt
künftig wegen ungerechter Verteilung der Bundesmittel dabei erheblich wird
draufzahlen müssen. Zu dieser Position bitten wir um ein zustimmendes Votum von
Sozialbeirat und Sozial- und Gesundheitsausschuss.
4. Zwischenbilanz zur
Einführung der Werkakademie
Siehe
hierzu den GGFA-Sachstandsbericht
5. Organisatorische
Anpassungen in der SGB II-Stelle im Sozialamt
Nachdem wir im 2. Halbjahr
2012 intensiv mit der Optimierung unserer eingesetzten Fachsoftware beschäftigt
waren, stehen im laufenden Halbjahr einige organisatorischen Anpassungen
innerhalb der Abteilung 501 zur Umsetzung der Ergebnisse einer durchgeführten
Organisationsuntersuchung an.
Dabei werden die mittlerweile
24 Leistungssachbearbeiter und – sachbearbeiterinnen je 2 Teams zugeordnet, um
die zu groß gewordene Führungsspanne zu reduzieren. Die beiden neu geschaffenen
Teamleitungen werden dabei nicht nur mit Aufgaben der Personalführung betraut,
sondern auch mit Spezialaufgaben wie z. B. der systematischen und gezielten
Einarbeitung neuer Mitarbeiter, der Durchführung bestimmter regelmäßiger
Kontrollaufgaben oder der Übernahme der Sachbearbeitung für besonders
schwierige Fallkonstellationen. Darüber hinaus wird sich eine weitere
Mitarbeiterin auf die korrekte Abwicklung der sozialversicherungsrechtlichen
Angelegenheiten, sowie auf die Erarbeitung eines internen, systematischen
Controlling-Konzeptes konzentrieren. Die stellenplanmäßigen Erfordernisse zur
Umsetzung dieser organisatorischen Anpassungen sind mit dem erfolgten Stellenplanbeschluss
2013 gegeben.
Anlagen: 1. Eckwerte zum SGB II
2. monatlicher Mittelverbrauch
3. B+T-Bilanz 2011 / 2012
4. Sachstandsbericht der GGFA