Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298
der Stadt Erlangen – Ebereschenweg West – mit integriertem
Grünordnungsplan wird um das im Lageplan dargestellte Flst. Nr. 779 – Gemarkung
Bruck – erweitert (siehe Anlage 1).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 298 der Stadt Erlangen –
Ebereschenweg West – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom
12.03.2013 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 298 wurde erstmals mit Beschluss vom 30.11.1988
mit der Bezeichnung – Südliche Rosenau – aufgestellt und überlagerte teilweise
den Geltungsbereich des rechtskräftigen Baulinienplanes Nr. 52. Der
Planungsbereich umfasste die Flächen zwischen der Fürther Straße, Rosenau,
Tennenloher Straße, Eichholzstraße und der Bahnlinie Erlangen – Bruck –
Herzogenaurach.
Planungsziele waren u. a. die Abstimmung des Nebeneinanders von Sport
und Wohnen mit einer Ausweitung der Wohnbaufläche bei Reduzierung der
Sportplatzfläche des TV 1861 Erlangen-Bruck e.V. und die Sicherung der
Erschließung. Das Verfahren wurde wegen fehlender Realisierungsmöglichkeit
nicht weiter betrieben.
Die vorgenannten städtebaulichen Ziele, welche sich auch im wirksamen
FNP der Stadt Erlangen widerspiegeln, können heute umgesetzt werden. Denn die
fehlende Erschließung für die Umnutzung von Teilen der Sportplatzflächen des TV
1861 Erlangen-Bruck e. V. zu Wohnbauzwecken konnte durch den Zukauf weiterer
Flächen bis hin zum Ebereschenweg durch eine Bauträgerfirma sichergestellt
werden.
Vor diesem Hintergrund bildet die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr.
298 eine geeignete Maßnahme, die brachliegenden und aufgelassenen Flächen als
Allgemeines Wohngebiet mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen und einer
ausreichenden Erschließung zu entwickeln.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 778/4, 779, 779/2,
779/4, 779/5, 780/1 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flst.-Nrn.
757/19, 778/2 und 780
– Gemarkung Bruck –. Die Grundstücke befinden sich, mit Ausnahme der
öffentlichen Verkehrsfläche Flst.-Nr. 757/19, in Privatbesitz.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist der überwiegende Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche dargestellt.
Da aber auch Teile der dargestellten Sportplatzfläche überplant werden, steht
der Bebauungsplan mit der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet der
Darstellung im FNP z. T. entgegen.
Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um das Plangebiet vollständig als Wohnbaufläche darzustellen. Die Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung des FNP gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298 der Stadt Erlangen – Ebereschenweg West – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
- Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 17.04.2012 beschlossen, für das Gebiet westlich des Ebereschenweges mit Teilflächen des TV 1861 Erlangen-Bruck e.V., nördlich der Bahnlinie Erlangen – Bruck – Herzogenaurach, den Bebauungsplan Nr. 298 – Ebereschenweg West – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 16.07.2012 bis einschließlich 27.07.2012 Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben drei Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen. Es wurden keine planungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Die nächste Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB hat in der Zeit vom 16.07.2012 bis 27.07.2012 stattgefunden. Die vorgebrachten Äußerungen haben zu keiner nennenswerten städtebaulichen Änderung der Planung geführt.
b) Städtebauliche Ziele
Anfang der 80er
Jahre wurde auch beim TV 1861 Erlangen-Bruck e. V. das Feldhandballspiel zu
Gunsten des Hallenhandballspiels aufgegeben. Somit lag auf dem Vereinsgelände
der ca. 3000 m² große asphaltierte Feldhandballplatz brach.
Mit dem am
30.11.1988 getroffenen Beschluss, die Feldhandballfläche zu einer Wohnbaufläche
zu entwickeln, wurde ein städtebauliches Ziel definiert, das bis heute gültig
ist.
Die geplante
Wohnbebauung soll sich an den Strukturen der vorhandenen benachbarten
Wohnbebauung, welche nördlich des Geltungsbereiches durch Reihenhausgruppen und
nordöstlich des Geltungsbereiches durch freistehende Einfamilienhäuser und
Mehrfamilienhäuser geprägt wird, orientieren. Auch die geplante Bebauung im
erweiterten Geltungsbereich folgt diesem Ziel.
Die Erschließung
für den motorisierten Verkehr wird ausschließlich von Osten über den
Ebereschenweg erfolgen. Die geplante Erschließungsstraße soll als
verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) konzipiert werden, um auch den
öffentlichen Raum als attraktives Wohnumfeld zu aktivieren. Mit dem Ziel der
fußläufig erreichbaren kurzen Wege, wird das neue Wohngebiet im Westen an den
Fuß- und Radweg entlang der Bahnlinie Erlangen – Bruck – Herzogenaurach
angeschlossen.
Zur Lösung der
Schallproblematik, ausgelöst durch die Tennisanlage des TV 1861 Erlangen-Bruck
e. V., wird eine vier Meter hohe Lärmschutzwall-Wand-Kombination festgesetzt.
Fassaden, die durch den Verkehrslärm der A 73 und der Tennenloher Straße
belastet sind, müssen durch geeignete bauliche Maßnahmen die Einhaltung der für
gesundes Wohnen geltenden Innenraumpegel gewährleisten.
Die Wärmeversorgung des gesamten Plangebiets erfolgt durch einen Anschluss an das Fernwärmenetz der Erlanger Stadtwerke AG.
c) Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
d) Vertragliche Vereinbarungen
Zur Sicherung der Erschließung und zur Übernahme der Erschließungskosten durch die Vorhabensträgerin wird parallel zum Bebauungsplan Nr. 298 der Stadt Erlangen – Ebereschenweg West – der Städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 298 geschlossen. Mit Abschluss des Vertrages ist die Erschließung für Bauvorhaben mit Baurecht nach § 33 BauGB gesichert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
€ |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich