Betreff
Veränderung der Ausschussbesetzung durch a) Austritt von Herrn Stadtrat Jarosch aus der CSU-Fraktion b) Bildung einer Ausschussgemeinschaft aus ödp und FWG c) Bildung einer Ausschussgemeinschaft durch Frau Stadträtin Grille, Herrn Stadtrat Jarosch und Herrn Stadtrat Heinze
Vorlage
13-2/261/2013
Aktenzeichen
OBM/13-2/SS001
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Der Austritt von Herr Stadtrat Jarosch aus der CSU-Fraktion wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die mit Schreiben der ödp und FWG vom 3. Januar 2013 angezeigte Ausschussgemeinschaft wird anerkannt.
  3. Die mit Schreiben vom 10. Januar 2013 angezeigte Ausschussgemeinschaft von Frau Stadträtin Grille, Herrn Stadtrat Jarosch und Herrn Stadtrat Heinze wird anerkannt.
  4. Die Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen wird wie in der Begründung dargestellt beschlossen.
  5. Die Zuschüsse für Stadtratsmitglieder, Fraktionen und Ausschussgemeinschaften gemäß
    § 3 der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen werden zum 1. Januar 2012 angepasst.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In einem Fax vom 31. Dezember 2012 teilte Herr Stadtrat Jarosch mit, dass er mit sofortiger Wirkung aus der CSU-Stadtratsfraktion austritt. Wie die CSU-Fraktion in einer Pressemitteilung am 2. Januar 2013 per Mail informierte, hat Herr Stadtrat Jarosch zeitgleich seinen Parteiaustritt erklärt. Es kommt daher zu einer Veränderung des Stärkeverhältnisses der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen.

Frau Stadträtin Wirth-Hücking, Frau Stadträtin Helm und Herr Stadtrat Höppel teilten per Mail am 3. Januar 2013 mit, dass FWG und ödp eine Ausschussgemeinschaft bilden wollen. Dies wurde mit Schreiben vom 9. Januar 2013 rechtswirksam bestätigt.

Frau Stadträtin Grille und Herr Stadtrat Jarosch teilten per Mail am 4. Januar 2013 mit, dass sie ebenfalls eine Ausschussgemeinschaft bilden. Eine schriftliche Bestätigung ging nicht ein. Stattdessen teilten Frau Stadträtin Grille, Herr Stadtrat Jarosch und Herr Stadtrat Heinze durch Schreiben vom 10. Januar 2013 mit, dass sie eine Ausschussgemeinschaft bilden werden.

 

 

 

 

 

Aufgrund Art. 33 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) regelt der Stadtrat die Zusammensetzung der Ausschüsse in seiner Geschäftsordnung. Hierbei hat der Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Etwaige Änderungen des Stärkeverhältnisses aufgrund von Fraktionsaustritten und Neubildung von Ausschussgemeinschaften sind auszugleichen.

Durch die Anerkennung der beiden Ausschussgemeinschaften ist eine Neuberechnung der Ausschuss-Sitze erforderlich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Anerkennung der Ausschussgemeinschaften:

 

Die Bildung neuer Ausschussgemeinschaften ist auch nach der Kommunalwahl 2008 noch möglich, wenn eine Veränderung der Stärkeverhältnisse der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen eintritt. Dies liegt durch den Fraktions- und Parteiaustritt von Herrn Stadtrat Joachim Jarosch vor.

Die beiden Ausschussgemeinschaften werden daher anerkannt. Die Ausschussgemeinschaften aus Vertretern der ödp und FWG sowie von Frau Stadträtin Grille, Herrn Stadtrat Jarossch und Herrn Stadtrat Heinze haben jeweils 3 Mitglieder.

Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat (GeschO) werden Ausschussgemeinschaften, die mindestens drei Stadtratsmitglieder umfassen, weitgehend wie Fraktionen behandelt.

 

 

Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen:

 

Nach dem Austritt von Herrn Stadtrat Jarosch aus der CSU-Fraktion und der Neubildung der genannten Ausschussgemeinschaften verteilen sich die Sitze im Erlanger Stadtrat wie folgt:

 

 

CSU

SPD

Grüne
Liste

FDP

Ödp/ FWG

Frau Grille/ Herr Jarosch/ Herr Heinze

erli

Sitze ab 01.01.13

19

13

6

4

3

3

2

 

 

Die Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 der GeschO und neuerer Rechtssprechung nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.

 

Verfahren nach Hare/Niemeyer:

Teilungszahl = „Fraktionsstärke“ x Sollstärke Ausschuss

                                       50 (Sollstärke Stadtrat)

 

Jede Fraktion/Ausschussgemeinschaft/Wählergruppe erhält zunächst so viele Sitze, wie sich ganze Zahlen aus der Berechnung ergeben (Zahl, die vor dem Komma steht). Die restlichen Ausschusssitze werden dann in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile vergeben (Zahlen, die hinter dem Komma stehen).


 

Es kommt daher zu folgender Verteilung der Sitze:

 

 

Sitze

CSU

SPD

Grüne Liste

FDP

ödp/ FWG

Grille/ Jarosch/ Heinze

erli

Rechnungsprüfungsausschuss (unverändert)

7

3

2

1

1

 

 

 

Bauausschuss und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen

11 + Vors.

4

3

1

1

1

1

 

Ältestenrat
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Schulausschuss
Kultur- und Freizeitausschuss
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss und Werkausschuss Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77)
Sportausschuss
Sozial
- und Gesundheitsausschuss

12 + Vors.

5

3

1

1

1

1

 

 

Die Verteilung der Sitze im Jugendhilfeausschuss und in sonstigen Gremien (Aufsichtsgremien, Zweckverbände) bleibt unverändert.

 

Zuschüsse für Fraktionen/Ausschussgemeinschaften/Einzelstadträte nach § 3 der
Gemeindesatzung:

 

Der Zuschuss für die CSU-Fraktion sinkt aufgrund des Austrittes von Herrn Stadtrat Jarosch. Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindesatzung werden Ausschussgemeinschaften, die mindestens drei Mitglieder umfassen, wie Fraktionen behandelt. Die Mitglieder der neugebildeten Ausschussmitglieder (mit Ausnahme von Herrn Jarosch) erhalten bereits bisher Geschäftsführungszuschüsse für Einzelstadtratsmitglieder in Höhe von 130 Euro pro Monat. Dieser Zuschuss steigt aufgrund der Tariferhöhung ab 1. August 2013 auf 131 Euro pro Monat. Die Ausschussgemeinschaften erhalten ab 1. Januar 2013 monatlich 894 Euro (ab 1. August 2013 906 Euro).

Insgesamt entsteht ein Mehrbedarf an Zuschussmitteln in Höhe von etwa 11.000 Euro im Jahr 2013. Die Mittel sind nicht im Haushalt veranschlagt. Hinzu kommt noch die Entschädigung für die Vorsitzende/den Vorsitzenden der neuen Ausschussgemeinschaften von monatlich 451,72 Euro. Der Mehrbedarf in Höhe von ca. 5.400 Euro ist nicht im Budget von Amt 11 vorgesehen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

11.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden

                   sind nicht vorhanden