1. Dem Ergebnishaushalt 2013, dem Finanzhaushalt 2013 und dem Stellenplan 2013 des Amtes für Soziales, Arbeit und Wohnen wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt durch den HFPA und durch den Stadtrat.
2. Das Arbeitsprogramm 2013 des Amtes für Soziales, Arbeit und Wohnen wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – inhaltlich beschlossen..
Anlagen: - Übersicht über die Produkte des Sozialamtsbudgets
- Änderungsanträge zum Haushalt 2013
- Kopien der Fraktionsanträge zum Haushalt 2013
- Doppischer Haushaltsentwurf für das Sozialamtsbudget 2013
-
Mehrjahresübersicht zu den Produkten des
Sozialamtsbudgets 2009 – 2013
- Stellenplanentwurf 2013 für das Sozialamt
- Arbeitsprogramm 2013 für das Sozialamt