a)  Die Stadt Erlangen nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt,
die Realisierung der Stadtumlandbahn-T-Netz (StUB-T-Netz) (siehe Anlage 1) zu unterstützen.

 

b)  Den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise, insbesondere den informellen Antrag zur Aufnahme des Projektes in das GVFG-Bundesprogramm beim Bundesverkehrsministerium einzureichen, wird zugestimmt.

 

c)  Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den anderen beteiligten Aufgabenträgern aufzunehmen. In diesen soll eine Zweckvereinbarung vorbereitet werden, die insbesondere die Aufteilung der Kosten unter den Aufgabenträgern und die Organisationsstruktur eines Zweckverbandes regelt.

d)  Alternative (keine Anmeldung des StUB-T-Netzes)
Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt,
die Realisierung der Maßnahme StUB-T-Netz derzeit nicht weiter zu verfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Verhandlungen hinsichtlich der Errichtung eines „Regional-optimierten-Bussystems (RoBus)“ einzutreten und in der Folge – unter Zugrundelegung der von der Stadt als Rückgrat des RoBus-Systems zu errichtenden Kosbacher Brücke für den ÖPNV – einen realistischen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei siehe 4. Ressourcen

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Präambel

 

Die Grundlage für die Untersuchung eines Systems, das das bestehende MIV Verkehrsnetz entlastet, liegt bereits lange zurück. Die heutige Situation stellt sich wie folgt dar:

 

Die Einwohnerzahl von Erlangen liegt heute bei ca. 105.000. Dem steht eine Arbeitsplatzzahl von ca. 100.000 gegenüber. Dies bedingt ein tägliches Pendleraufkommen von ca. 60.000 Kfz-Bewegungen. Kritisch an der Situation in Erlangen ist vor allem die für die hohe Pendlerzahl nicht ausreichende Infrastruktur, die sich in Stauerscheinungen an den Ausfallstraßen in allen Richtungen zeigt.

 

Die Planungen für eine StUB wurden bereits in den 80er Jahren begonnen. Mit der jetzigen Untersuchung wurden Lösungskonzepte entwickelt, die über dem notwendigen Kosten- /  Nutzen-Faktor von 1,0 liegen. Diese standardisierte Bewertung ist vom Bundesbauministerium die anerkannte Berechnung, die als Fördervoraussetzung gesehen wird. Der Kosten- / Nutzenfaktor bedeutet, dass die Maßnahme unter verschiedenen Kriterien der standardisierten Bewertung volkswirtschaftlich positiv gesehen wird. Als Ergebnis wurden zwei Maßnahmen entwickelt, die die Pendlerproblematik abschwächen. Durch die Erhöhung des ÖPNV-Anteils kommt es gleichzeitig zu einer Reduzierung im MIV. Damit kommt es zu einer nennenswerten Entlastung der derzeit bestehenden Straßeninfrastruktur. Das Gleichgewicht im Modal-Split wird weiter angestrebt.

 

Der Bau der Kosbacher Brücke als reine ÖPNV-Brücke ist bei beiden Maßnahmen ein unverzichtbares Infrastrukturelement. Beim „Regional optimierten Busnetz“ wird eine Linienoptimierung des heutigen Busnetzes vorgenommen. Außer der Kosbacher Brücke wird weitgehend die vorhandene Infrastruktur genutzt. Die StUB dagegen verkehrt auf größtenteils eigener Trasse, was die Reisezeit und damit die Nutzbarkeit durch die Pendler deutlich erhöht.

 

 

Die beiden Maßnahmen haben unterschiedliche Kosten und Effizienzen:

Regional optimiertes Busnetz:
Gesamtinvestition: ca. 12,5 Mio. €

Mehrverkehr im Öffentlichen Nahverkehr  7.445

Abnahme MIV-Verkehrsleistung: 17,0 Mio. Pkw-km/Jahr

Stadt-Umland-Bahn:
Gesamtinvestition: ca. 280 Mio. €
Mehrverkehr im Öffentlichen Nahverkehr  13.190

Abnahme MIV-Verkehrsleistung: 30,0 Mio. Pkw-km/Jahr

In der fachlichen Beurteilung der beiden Systeme spielt die Verlagerung des MIV auf den ÖPNV die zentrale Rolle, um die Stauerscheinungen zu reduzieren und die Belastung durch Lärm und Umwelteinflüsse zu minimieren. Dabei kann gleichzeitig auf einen weiteren Ausbau des Straßensystems für den Pendlerbedarf verzichtet werden. Zur Lösung des Erlanger Pendlerproblems ist in der Abwägung die StUB in ihrer Zahl der Verlagerung vom MIV auf den ÖV in der verkehrlichen Wirkung das ausschlaggebende Kriterium.

 

 

Aktueller Stand des Projektes

 

Die verkehrlichen Fragestellungen des Projektes sind seitens des Gutachters abgearbeitet und wurden dem UVPA bereits dargestellt. Die Grobtrassenführung, die Inhalte der standardisierten Bewertung, der volkswirtschaftliche Kosten- / Nutzenfaktor sowie die Gesamtinvestitionen sind im Gutachten dargestellt. Die Aussagen zur zeitlichen Umsetzung sowie zu einer Abarbeitung der Finanzierung basieren auf Grundlage des jetzigen Wissensstandes. Die Aussagen zu dem anstehenden Finanzierungsbedarf wurden durch einzelne Annahmen, wie Zinsen und Inflation getroffen und bis zum Jahr 2049 hochgerechnet. Dabei ist der angenommen Kapitaldienst inbegriffen.

 

 

Zeitlicher Ablauf und Entscheidungsprozess des Projektes

 

Um das Projekt StUB bzw. „Regional optimiertes Busnetz“ noch vor Auslaufen des GVFG-Bundesprogrammes (Ende 2019) realisieren zu können, ist die Einhaltung eines straffen Zeitplanes notwendig. Seit der letzten Darstellung des Projektes im UVPA wurde der Zeitplan für den Entscheidungs- und Realisierungsprozess in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken wie folgt aktualisiert:

 

17.04.2012: UVPA-Behandlung

Die Informationen aus dem 8. und abschließenden StUB-Arbeitskreis vom 29.03.2012 werden vorgestellt. Das weitere Vorgehen wird beschlossen.

 

21.05.2012: Gespräch mit dem Zuschussgeber Bund

Über die Ergebnisse dieses Gespräches zwischen Vertretern des Bundesverkehrsministeriums/BMVBS, dem VGN und der beteiligten Gebietskörperschaften wird aus Gründen des zeitlichen Vorlaufs für die Erstellung der vorliegenden UVPA-Vorlage mündlich berichtet.

 

Grundsatzbeschluss „StUB“ oder „Regional optimiertes Busnetz (RoBus)“:
UVPA-Gutachten
Stadtrat-Beschluss

Erlangen hat, wie die anderen beteiligten Gebietskörperschaften, einen Grundsatzbeschluss über das zu realisierende Konzept zu erwirken. Zur Auswahl stehen die Varianten:

Ø  Variante RoBus:
Sollte der RoBus favorisiert werden, wäre die Infrastrukturmaßnahme für das Bussystem (z. B. Kosbacher Brücke) zu planen und realisieren, soweit sie nach dem GVFG-Programm des Freistaates Bayern (RZ-Stra) zuschussfähig wären. Diese wäre als Einzelmaßnahmen zu beantragen.

Ø  Variante StUB T-Netz:
Im Falle des einvernehmlichen Realisierungswunsches für die StUB wird die Verwaltungen dann beauftragt werden, die Anmeldung für das GVFG-Bundesprogramm über den Freistaat vorzubereiten.
Das „StUB T-Netz“ kann in Bauabschnitten realisiert werden, ist aber als Gesamtmaßnahme beim Bund einzureichen.

 

Die Städte Nürnberg und Herzogenaurach haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst bzw. vorbereitet (Anlagen 2 und 3). Beim Landkreis Erlangen-Höchstadt steht dieser noch aus und ist vor der Sommerpause anvisiert.

 

12.06.2012:   Öffentliche Informationsveranstaltung des VGN

Im Anschluss an die UVPA-Sitzung am 12.06.2012 werden um 19:00 Uhr im E-Werk die Ergebnisse der StuB-Studie vom Gutachter erläutert und gemeinsam mit diesem diskutiert (Anlage 5). Die Veranstaltung soll im Wesentlichen Informationen zu den Trassengrobentwürfen, den Kostenannahmen und den in der Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechung ermittelten Ergebnissen liefern. Sie soll zum besseren Verständnis und Klarstellung des teilweise sehr komplexen Gutachtens und seiner Aussagen dienen.

 

Ab ca. Juli 2012

Nach Abstimmung mit dem Zuschussgeber Bund müssen etwaige Anpassungen ins Gutachten eingearbeitet werden. Danach werden alle Ergebnisse in einem umfassenden Gutachten als Schlussbericht zusammengestellt. Zur Aufnahme des Projektes in das GVFG-Bundesprogramm sind entsprechend Nr. 7 RZ-ÖPNV u. a. grundsätzliche Beschlüsse der Aufgabenträger zum Projekt sowie als fachliche Begründung die abgeschlossene Standardisierte Bewertung erforderlich.

 

Die beteiligten Gebietskörperschaften vereinbaren eine mögliche Kostenaufteilung (differenziert nach Planungs-/Infrastrukturkosten und laufenden Betriebskosten) und bereiten eine Vereinbarung über die Gründung eines Zweckverbandes vor. Der VGN wurde vorab gebeten, verschiedene Modelle für eine mögliche Kostenteilung aufzuzeigen, denen unterschiedliche Aufteilungskriterien zu Grunde liegen (z.B. Nutzen, Streckenlänge, Fahrgastzahlen oder Infrastrukturkosten).

 

ca. 2013:             Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums über die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm

Im Falle einer positiven Prüfung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung käme das Projekt StUB in die Kategorie C „Vorhaben bedingt aufgenommen“, d.h. zuschussfähig vorbehaltlich der Prüfung des formalen Zuschussantrages.

 

                   Erstellung des „formellen“ Zuschussantrages

Der „formelle“ Zuschussantrag basiert auf detaillierten Planunterlagen (Planfeststellungstiefe), deren Erstellung bereits einen erheblichen Anteil der nicht zuschussfähigen Planungskosten von insgesamt ca. 36,58 Mio. EUR ausmachen (zwischen 12 und 14 Mio. €). Notwendig ist ferner ein verbindlicher Finanzierungsplan, in dem auch die Finanzierungsanteile des Freistaates festgeschrieben werden. Das Finanzierungskonzept hat die Fertigstellung des Projektes bis spätestens 2019 zu berücksichtigen (Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms). Es ist zweckmäßig, die Realisierung des Projektes in mehreren mit dem Zuschussgeber zu vereinbarenden Bauabschnitten umzusetzen.

 

In Abhängigkeit von der Genehmigung des Zuschussantrages kann mit der detaillierten Trassierungsplanung der StUB und mit der intensiven öffentlichen Beteiligung begonnen werden.

 

Ziel ist, den im Gutachten unterstellten Zeitplan möglichst einzuhalten. Dieser sieht einen Baubeginn im Jahre 2015 und eine Inbetriebnahme der „StUB“ im Jahre 2019 vor.

 

 

Kosten und Finanzierung (siehe auch Anlage 4)

 

Für die vom Zuschussgeber Bund zu erwartenden abschließenden Anpassungen des Gutachtens bzw. ergänzenden Untersuchungen müssen weitere ca. 20.000 € als Anteil der Stadt Erlangen im Jahr 2012 bereitgestellt werden.

 

Weitere Kosten für das Projekt fallen voraussichtlich ab dem Jahr 2013/2014 an. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Aufstockung des Personals in der für die StUB zuständigen Fachabteilung notwendig.

 

Für die Realisierung und den Betrieb der StUB sind im Wesentlichen zwei Gruppen von Vorhabensbeteiligten vorgesehen:

 

-       Die ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Erlangen, Stadt Nürnberg und Landkreis Erlangen-Höchstadt, die einen „Zweckverband StUB“ gründen.

-       Die Verkehrsunternehmen VAG, ESTW und die Regionalbusbetreiber.

 

Um die Verkehrsunternehmer durch den Betrieb der Stadtumlandbahn nicht zu belasten, ist vorgesehen, dass ein möglicher „Zweckverband StUB“ entsprechende Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen leistet. Eine mögliche Organisationsstruktur für die Finanzierung des Projektes könnte wie folgt aussehen:

 

 

Der „Zweckverband StUB“ würde außer durch die GVFG-Zuschüsse im Wesentlichen durch die beteiligten Gebietskörperschaften gemäß dem für die Zweckvereinbarung auszuhandelnden Aufteilungsschlüssel finanziert. Als Ergebnis der Folgekostenrechnung für das gesamte StUB-Netz ermittelte der Gutachter bei Zugrundelegung dieser Struktur für den „Zweckverband StUB“ folgende Werte:

Gesamtinvestitionskosten StUB-Infrastruktur (inkl. Planung):                          280,5 Mio. €
GVFG-Förderung:                                                                                              154,6 Mio. €
Verbleibender kommunaler Investitionsanteil:                                                   125,9 Mio. €

Auf Erlangen entfallen hiervon unter Zugrundelegung des Kostenteilungsschlüssels nach einem angenommenen Territorialprinzip (57 %):                                                  71,8 Mio. €

Unterstellt man, dass diese Summe auf dem Kapitalmarkt finanziert werden muss (angenommener Kalkulationszinssatz 5 %), addiert noch die laufenden Betriebskosten und zieht die Fahrgeldmehreinnahmen ab, so ergeben sich für Erlangen ab dem Jahr der Inbetriebnahme folgende jährlichen Gesamtfolgekosten:
                                                                                                                           6,43 Mio. €


Dieser Betrag verändert sich in den darauf folgenden Jahren nur noch durch die Inflationsrate.

 

Der Kostenaufteilungsvorschlag basiert derzeit ausschließlich auf dem Territorialprinzip. Wenn bei den Verhandlungen mit den weiteren beteiligten Gebietskörperschaften andere Aufteilungskriterien vereinbart werden (z. B. Nutzen oder Fahrgastzahlen), kann es zu Kostenverschiebungen kommen. Dies wird derzeit in möglichen Varianten und Parametern zwischen den Gebietskörperschaften diskutiert.

Auch eine zeitliche Streckung des Projektes gegenüber dem vom Gutachter vorgesehenen Zeitplan würde zu einer Reduzierung der jährlichen Kosten führen.

Eine weitere Kostensenkung würde auch durch eine liberalere Förderpraxis mit teilweiser Bezuschussung von Streckenabschnitten ohne eigenen Bahnkörper, wie sie in anderen Bundesländern üblich ist, bewirkt. Insgesamt ist bei der Ausführung auf einen sinnvollen und wirtschaflichen Ausbau zu achten.

 

Weitere Inhalte des Gutachtens werden auf der öffentlichen Informationsveranstaltung am 12.06.2012 um 19:00 im E-Werk erläutert.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Verwaltung empfiehlt das „StUB T-Netz“ zum Beschluss (Antrag a).

 

Das „StUB L-Netz“ ist nur Unter-Variante bzw. Baustufe des „StUB T-Netzes“. Bei Beantragung des „StUB-L-Netzes“ alleine wäre nämlich bei einer später gewünschten Ergänzung um den Ost-Ast für letzteren eine separate Wirtschaftlichkeitsberechnung notwendig.

Das „RoBus-Netz“ hat eine geringere verkehrliche Wirkung auf die Verteilung des Modal-Splits. Es wird daher vorrangig die Realisierung der StUB empfohlen.

 

In Erlangen ist ein Beschluss für eine StUB oder das „Regional optimiertes Busnetz“ zugleich ein Votum für die jeweils notwendige Kosbacher Brücke als ÖPNV-Trasse.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Zusammengefasst sieht der Zeitplan für das Projekt wie folgt aus:

 

Aufgabe                                                                                    Zeit

Ablaufplan Grundsatzentscheidung und Aufnahme in Bundesförderprogramm:

UVPA-Behandlung zum weiteren Vorgehen                                                       17.04.12

Abstimmung Zuschussbedingungen mit dem Bund                                            21.05.12

UVPA „Grundsatzbeschluss StUB“ - Gutachten                                                 12.06.12

Öffentliche Informationsveranstaltung des VGN im E-Werk                              12.06.12

Stadtrat „Grundsatzbeschluss StUB“ – Beschluss                                             

Informeller Antrag zur Aufnahme StUB in das Bundesförderprogramm            III / 2012

Abstimmung der finanziellen Verteilung zw. ER / N / ERH                                 II-III / 2012

Entscheidung Bundesverkehrsministerium über Aufnahme in Programm        ca. 2013

Durchführung „formeller Zuschussantrag StUB“                                               

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

20.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

 

Die unter Ziffer 1 Ergebnis/Wirkungen stehende „Präambel“ ist um folgende finanzwirtschaftliche Aspekte zu ergänzen:

·        Seit Jahren weist die Rechtsaufsichtsbehörde auf die angespannte wirtschaftliche Situation der Stadt Erlangen hin und hat hierauf mit zum Teil äußerst einschneidenden Auflagen zu den Haushaltsgenehmigungen reagiert.

·        Die „mittelfristige Finanzplanung“ (Haushalt 2012 S. 638) weist schon heute, also noch ohne Ausgaben für die StUB, in den Jahren 2012 bis 2015 Finanzmittelfehlbeträge von kumuliert 41,4 Mio. € aus.

·        Zu Beginn des Rechnungsjahres 2012 hat die Stadt Schulden aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften von 146,5 Mio. € (Haushalt 2012 S. 65).

·        Lt. Nr. 1 dieser Vorlage würden sich die Schulden der Stadt durch die Investitionskosten der StUB in Höhe von 71,8 Mio. € erhöhen, da der Stadt zur Finanzierung der Ausgaben keine Rücklagen zur Verfügung (Haushalt 2012 S.97) stehen. Vielmehr weist die mittelfristige Finanzplanung schon ohne StUB Fehlbeträge aus, die finanziert werden müssen.

·        Die o. g. Fehlbeträge in der Finanzplanung würden sich durch die Gesamtfolgekosten (soweit erkennbar mit Zinsaufwendungen, aber ohne Tilgung der Investition) der StUB – lt. Vorlage – um 6,4 Mio. € pro Jahr erhöhen.

·        Ob sich diese Folgekosten- wie in der Vorlage benannt – tatsächlich nur durch die Inflationsrate erhöhen, kann aus der Vorlage nicht erkannt werden. Zumindest im Laufe der Jahre nötige Ersatzinvestitionen dürften zusätzlich anfallen.

·        Die Investition würde durch zu buchende Abschreibungen den Ergebnishaushalt in eine noch größere „Schieflage“ bringen. Fehlbetrag im lfd. Jahr: 10,8 Mio. € (Haushalt 2012 S.94).

·        Eine Finanzierung der durch die StUB bedingten Ausgaben hätte einschneidende Konsequenzen, z. B.
- Kürzung des Investitionsprogramms, z. B. im Bereich der Schulsanierung
- Erhöhung von Steuern, z. B. ließen sich Mehrerträge von 6,4 Mio. € durch eine Anhebung
  des Hebesatzes bei der Grundsteuer auf rd. 600 Punkte generieren.

·        Bemerkenswert: Für 5.700 Personen Mehrverkehr pro Tag im ÖPNV (Vergleich optimiertes Busnetz zu StUB) fallen ca. 270 Mio. € höhere Investitionskosten an.

 

Fazit:

Der Bauunterhaltsrückstand in dreistelliger Millionenhöhe bei städtischen Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen spricht dagegen ein neues Projekt zu wagen.

Unter den vorgenannten finanziellen Rahmenbedingungen kann die Kämmerei die StUB derzeit nicht als Lösung für die Erlanger Verkehrsprobleme ansehen. Bei geänderten Parametern, z. B. eines für die Stadt günstigeren Kostenteilungsschlüssels, z. B. nicht nach dem Territorialprinzip  - siehe Vorlage – sondern ggfs. nach Fahrgastaufkommen, könnte sich eine andere Beurteilung aus finanzieller Sicht ergeben.


Anlagen:       

Anlage 1: Übersichtsplan Trassenführung StUB-T-Netz

Anlage 2: Beschluss zur StUB der Stadt Nürnberg

Anlage 3: Beschluss zur StUB der Stadt Herzogenaurach

Anlage 4: Zusammenfassung der Ergebnisse der StUB-Studie für das Informationsgespräch mit dem Zuschussgeber Bund am 21.05.2012 (weitere Zusammenfassung der Präsentationsunterlagen des letzten StUB-AK, die in der UVPA-Vorlage vom 17.04.2012 enthalten waren)

Anlage 5: Einladungsschreiben für die öffentliche Informationsveranstaltung des VGN über die Ergebnisse der „Standardisierten Bewertung“ am 12.06.2012

Anlage 6: Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu StUB und RoBus

Anlage 7: Frage Planungskosten

Anlage 8: Grundlagen Folgekostenrechnung und Sensitivitätsbetrachtung

Anlage 9: Stellungnahme des Referates für Wirtschaft und Finanzen zur Vorlage Stadt