Das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB und der Baumschutzverordnung wird erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
58 |
Gebietscharakter: |
Sondergebiet |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Außerhalb der Baugrenzen |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist, die unterirdische Erweiterung des Linearbeschleunigers der Strahlenklinik um ein Erdgeschoss und 2 Obergeschosse mit Räumen für eine Hyperthermie und zur Unterbringung der Abteilung für Immunologie zu erweitern. Die im Innenhof des Bereiches vorhandenen Gebäude der Immunologie werden nach Fertigstellung abgebrochen, um Platz für neue Freianlagen und die erforderlichen Ersatzpflanzungen zu schaffen.
Das unterirdische Gebäude, das nun aufgestockt werden soll, befindet sich hinter dem denkmalgeschützten Gebäude der Strahlenklinik. Benachtbart ist auch das Baudenkmal des Logenhauses der Freimaurerloge. Aufgrund der rückwärtigen Lage werden die Baudenkmale nicht beeinträchtigt.
Das unterirdische Gebäude wurde im Bauausschuss am 01.02.2011 vorgestellt und das gemeindliche Einvernehmen hierfür erteilt.
Die erforderlichen Befreiungen werden seitens der Verwaltung befürwortet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Nachbarbeteiligung ist erfolgt, Zustimmung liegt zum Teil vor.
Anlagen: Lageplan
Ansicht Ost/West
Ansicht Süd/Nord