Für das Übergangsmanagement Schule/Beruf wird in die Verwaltungsvorlage für den Stellenplan 2013 (Liste A) eine Stelle mit dem Stellenwert EG 13 / A14 aufgenommen. Die Stelle soll organisatorisch dem Oberbürgermeister als Stabsstelle und als Teil der Bildungsoffensive zugeordnet werden.
Die Anträge der SPD-Fraktion Nr. 168/2011 vom
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Beschluss des Schulausschusses vom
Ziel ist es, den Jugendlichen orientiert an ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten eine duale Berufsausbildung oder eine höher qualifizierte Schule ohne Umwege oder Warteschleifen zu ermöglichen. Die Vielzahl der Angebote, Maßnahmen und Projekte des Übergangs von Schule in berufliche Ausbildung oder schulische Berufsausbildung sind effizient und bedarfsgerecht zu gestalten, damit Übergänge reibungslos gelingen und Arbeitslosigkeit vermieden wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des damit einhergehenden Fachkräftemangels verlassen immer noch zu viele Jugendliche die Schule ohne Abschluss, befinden sich immer noch zu viele Jugendliche in beruflichen Übergangssystemen oder Warteschleifen, weil sie keine Aussicht auf einen Ausbildungsplatz oder Erwerbsarbeit haben. Gerade das Übergangssystem und der Bezug von Sozialhilfe sind kostenintensiv und belasten die öffentlichen Haushalte.
Viele Maßnahmen verschiedenster Akteure in kommunaler, staatlicher und privat- oder öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sind im schulischen Bereich in der Berufsorientierungsphase und auch im anschließenden schulischen oder beruflichen Übergangssystem aktiv, um Jugendlichen einen Abschluss und eine berufliche Orientierung mit einem Abschluss zu ermöglichen und damit Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
An erster Stelle finden dazu in den Schulen Berufsorientierungen, Berufsvorbereitungen mit Praktika, in der Berufsschule weitere Maßnahmen wie: BGJ, BVJ-k, BEJ statt, die sich auf das BayEUG und die unterschiedlichen Lehrpläne stützen. Hinzu kommen die Maßnahmen, resultierend aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen des SGB II, III und SGB VIII, die repräsentiert werden durch die GGFA, die Bundesagentur für Arbeit, und die Jugendhilfe. Kommunale Angebote wie „Bildungspaten“, „die begleiter“, Jaz e.V., internationaler Bund etc. runden das Bild ab. Auf der Ebene der Betriebe gehören die Kammern und die Industrie- und Handelskammer dazu.
Gerade diese Vielfalt der Angebote der schulischen und beruflichen Projekte kann das Gelingen der Übergänge von der Schule in den Beruf erschweren. Passgenaue Maßnahmen und bedarfsorientierte Angebote und Maßnahmen sind zu strukturieren. Unterschiedliche Zuständigkeiten und Rechtskreise der einzelnen am Übergang Beteiligten bedürfen einer wirksamen Koordinierung, um Chancen für erfolgreiche Bildungs- und Ausbildungswege insbesondere auch für Jugendliche mit zusätzlichem Förderbedarf zu eröffnen. Förderlücken, Doppelangebote oder Parallelstrukturen müssen sichtbar werden und abgestimmte Konzepte entwickelt und erstellt werden. Nur mit einer umfassenden Bestandsaufnahme der Maßnahmen und Angebote der jeweiligen Institutionen wird Transparenz geschaffen und damit die Möglichkeit, die Angebotsstrukturen zu verbessern. Um eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für weitere Arbeitsschritte nutzen zu können, muss unter den Beteiligten Konsens über die Inhalte und Qualität der zu erhebenden Informationen hergestellt werden.
Kommunales Übergangsmanagement benötigt weiterhin Informationen über Art und Ziele von Angeboten und Maßnahmen und auch über deren Qualität. Die Bewertung von Qualität über Verfahren der Evaluation ist methodisch anspruchsvoll und angesichts der Vielfalt von Zuständigkeiten und Interessen keine einfache Aufgabe. Bei der Durchführung von Evaluationen sollte zwischen den Beteiligten Konsens über Ziele, Kriterien und Methoden der Evaluation hergestellt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Übergangsmanagement soll durch eine systematische Abstimmung von Strukturen, Programmen, Projekten und Angeboten zwischen den für deren Gestaltung Verantwortlichen das Übergangssystem so verbessern, dass Übergänge Jugendlicher von der Schule in Ausbildung gelingen und Arbeitslosigkeit verhindert wird.
Es sind Kooperationsstrukturen in Form von Gremien, Arbeitsgruppen zu entwickeln, die die Prozesse festlegen und Ziele definieren. Hier sollten vor allem die Bildungsträger vor Ort, die Schulen, das Staatliche Schulamt, die Bundesagentur für Arbeit, GGFA, Jaz e.V., Jugendhilfe, Schulreferat, Betriebe etc. vertreten sein.
Ein Merkmal der Zusammensetzung von Koordinationsgremien im Übergang Schule/Beruf ist, dass die beteiligten Personen und Institutionen in unterschiedliche Rechtskreise und Hierarchien eingebunden sind. Ihre Handlungsmöglichkeiten sind durch unterschiedliche rechtliche Vorschriften vorgegeben. Ein Grundkonsens über Ziele und Schwerpunkte der Gremienarbeit und über die Rollen der Beteiligten ist Voraussetzung dafür, dass diese unter den gegebenen Rahmenbedingungen ihre Handlungsspielräume ausschöpfen.
Eine besondere Rolle spielt dabei die Bundesagentur für Arbeit. Die Gewinnung von Vertretern/innen der örtlichen Arbeitsagentur ist entscheidend für die Verbesserung der Strukturen im Übergangssystem.
Die vielfältigen Koordinations- und Kooperationsaufgaben des Übergangsmanagements erfordern zusätzliche personelle Ressourcen. Für den umschriebenen Aufgabenbereich sollte eine neue Planstelle zum Haushalt 2013 geschaffen werden.
Da der Übergang Schule/Beruf ein Bildungsthema ist, sollte das Übergangsmanagement direkt bei OBM/ZV als Stabsstelle angesiedelt werden. Die Komplexität dieses Themas erfordert sozialwissenschaftliche und pädagogische Kompetenzen bzw. Erfahrungen im Bildungsbereich.
Mit dieser professionellen Verstärkung werden innerhalb der Stadtverwaltung Möglichkeiten geschaffen, aktuelle Bildungsthemen kompetent zu strukturieren, zu vernetzen und Konzepte zu erarbeiten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
75.000
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Beschluss des Schulausschusses vom
2. Antrag der SPD Fraktion vom
2. Antrag der SPD-Fraktionvom
3. Ergebnis der Arbeitsgruppe „Übergänge und Kooperationen“ im Rahmen der Erlanger Bildungsoffensive
4. Stellungnahme der GGFA