Betreff
Sanierung Christian-Ernst-Gymnasium: Denkmalschutz und energetische Sanierung dürfen sich nicht ausschließen - SPD-Fraktionsantrag 231/2009 vom 17.9.2009 Einbau neuer Fenster im CEG - GL-Fraktionsantrag 234/2009 vom 22.9.2009
Vorlage
242/237/2012
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag der SPD Nr. 231/2009 sowie der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 234/2009 ist damit beantwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Beide Fraktionsanträge beantragen eine denkmalkonforme Sanierung der Fenster unter Berücksichtigung energetischer Belange. Der im BWA vom 10.11.2009 vertagte Beschluss wird hiermit in überarbeiteter Form erneut zur Abstimmung vorgelegt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um einen Einblick in die in den vergangenen 3 Jahren mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Bay. Landesamt für Denkmalpflege und dem Stadtheimatpfleger vielfältig geführten, ämterübergreifenden Gespräche zu gewinnen, wird von der Verwaltung wie nachfolgend ein kurzer Abriss der wichtigsten Meilensteine beim CEG aufgezeigt. Dieser dient zur Verdeutlichung der Gratwanderung zwischen Energieeffizienz – Denkmalschutz – Wirtschaftlichkeit.

 

 

Im BWA vom 14.7.2009 wurde erstmalig die anstehende Sanierung bzw. der Austausch der historischen Fenster beim denkmalgeschützten Christian-Ernst-Gymnasium mit der Möglichkeit, zwischen A) Sanierung und B) Austausch auf der Südseite abzustimmen, vorgelegt. Es wurde einstimmig über den Austausch, unter wirtschaftlichen Aspekten, die Fassade energetisch zu sanieren und ein annehmbares Raumklima zu schaffen, Beschluss gefasst.

 

Die beiden Fraktionsanträge Nr. 231/2009 (SPD) und Nr. 234/2009 (GL) waren in der BWA-Beschlussvorlage vom 10.11.2009 mit der Auflage verwiesen worden, erneut die Gespräche mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Bay. Landesamt für Denkmalpflege sowie dem Stadtheimatpfleger fortzuführen, mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Bei diesen dann im Jahr 2010 geführten Gesprächen, wirkte das BLfD weiterhin darauf hin, den historischen Fensterbestand beim CEG ebenso auf der Südseite weitestgehend zu erhalten und ihn im Zuge der Instandsetzung in historischer, rotbrauner Farbfassung wieder herzustellen. Lediglich für 10 Kastenfenster rechts des Aulavorsprunges wurde die Zustimmung erteilt, diese gegen isolierverglaste, der historischen Fensterprofilierung entsprechende Elemente auszutauschen. Eine Förderung in Höhe von rd. 250.000 / 300.000 € wurde für den Fall des Erhalts der historischen Fenster mündlich in Aussicht gestellt.

 

Im Zuge der umfangreichen Entwurfsänderungen nach DABau 9.1. wurde in der Sitzungsvorlage zum BWA am 15.6.2010 u. a. die nachhaltige Instandsetzung aller historischer Kastenfenster des CEG mit einem Investitionsvolumen von rd. 372.500 € aufgenommen. Auf Antrag im BWA wurde dieser Beschluss einstimmig in den Stadtrat am 24.6.2010 verwiesen, mit dem Anliegen, dass von der Fensterinstandsetzung abgesehen werden sollte. Diesem Anliegen wurde im StR am 24.6.2012 einstimmig entsprochen.

Der ursprünglich im DABau-Beschluss vom 11.11.2008 anvisierte Austausch der 27 Fenster auf der Südseite konnte nach nahezu 3-jähriger Abstimmungsphase vergeben werden. Im Rahmen des 2. Konjunkturförderprogramms der Reg. v. Mfr. konnten im Sommer 2010 für den Einbau von entsprechenden Lärmschutzverglasungen für diese 27 Fenster entlang der vielbefahrenen Henkestraße Zuschüsse in Höhe von 105.000 € (rd. 63% der Investitionskosten) generiert werden. Die neuen, isolierverglasten Fenster auf der Südseite wurden Anfang 2011 eingebaut (siehe Abb. 1).

 

     

Abb. 1: Südfassade entlang Henkestraße

 

 

Die Bayerische Landesstiftung hat mit Schreiben vom 16.5.2011 den Antrag auf Zuwendung von Fördermitteln abgelehnt, da die bauzeitlichen Fenster auf der Südseite nicht erhalten wurden.

 

Das vorhandene Sanierungsbudget lässt nach derzeitigem Kostenstand ein Austausch von weiteren 9 historischen Kastenfenstern in Unterrichtsräumen auf der Westseite entlang der Fahrstraße zu. Mit dem Bay. Landesamt wurden erste vielversprechende Abstimmungen geführt. Dem Austausch dieser Fenster würde jedoch nicht aus Gründen der Energieeffizienz stattgegeben werden, sondern vielmehr aus dem äußerst schlechten, nicht mehr instandsetzungsfähigen Zustand der stark verwitterten Holzfenster (siehe Abb. 2).

 

  

 

Abb. 2: Fotos der Schadenskartierung von Restauratoren eines Klassenraumfensters der Westseite

 

 

Die historischen, einfachverglasten Fenster im Treppenhaus Ost sowie im Kellergeschoss Westseite werden im Sommer 2012 im Zuge der Fassadenreinigung in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Erhaltung historischer Bausubstanz hingegen aufwendig gemäß Schadenskartierung (siehe Abb. 3) instandgesetzt. Die sich dahinter befindlichen Räume sind jedoch untergeordnet, nicht zu Aufenthaltszwecken genutzt und mit geringeren Raumtemperaturen ausgelegt. Folglich sind die Heizwärmeverluste geringer. Ein Zwiespalt zwischen Denkmalschutz und Energieeffizienz besteht in diesen Fällen nicht. Die Verwaltung entschied sich unaufgefordert zugunsten des Erhaltes historischer Bausubstanz.

 

     

Abb. 3: exemplarische Schadenskartierung von Restauratoren eines Treppenhausfensters

 

Alle Fenster zur Henke- und Fahrstraße sind bis Ende 2012 denkmalgerecht instandgesetzt bzw. dem historischem Vorbild durch neue isolierverglaste Elemente ausgetauscht und eine Einheitlichkeit der Fassade wiederhergestellt.

 

 

Das vorhandene Sanierungsbudget lässt leider keine weiteren Arbeiten an den Fenstern zum Pausenhofe und entlang Raumerstraße zu, auch wenn es durchaus wünschenswert und notwendig wäre. D.h. die Instandsetzung der 27 noch in Gänze erhaltenen, pausenhofseitigen historischen Kastenfenster wird in absehbarer Zeit nicht umgesetzt, ebenso wie auch die dringend notwendigen Arbeiten – sei es Austausch oder Instandsetzung – der 27 Kastenfenster entlang der Raumerstraße.

 

Auch wenn die Energieeinsparverordnung (§§ 16, 24 EnEV) für Baudenkmäler und Gebäude innerhalb denkmalgeschützter Ensemblebereiche Ausnahmen vorsieht, gehört die energetische Ertüchtigung von Bau- und Kunstdenkmälern zu den – generell lösbaren – Aufgaben der praktischen Denkmalpflege. Ausgangsposition bei der energetischen Ertüchtigung von Baudenkmälern und Bauten in Ensembles kann aber nicht die bei Neubauten übliche Standardlösung sein. Baudenkmäler und Bauten im Ensemble können modernen (Nutzungs-) Anforderungen angepasst werden. In der Regel ist der historische Baubestand auf vielfältige Weise anpassungsfähig. Die Denkmaleigenschaft bzw. der Erhalt von historischer Substanz ist bei der energischen Ertüchtigung eines historischen Baubestandes aber grundsätzlich zu wahren.

 

Hierdurch mögen im Einzelfall höhere Kosten als bei einer energetischen Standardsanierung entstehen. Die Stadt Erlangen kann den Bürgerinnen und Bürgern die Belange des Denkmalschutzes aber nur dann vermitteln, wenn sie selbst auch sorgsam mit ihren Denkmälern umgeht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        SPD-Fraktionsantrag 231/2009 vom 17.9.2009

                        GL-Fraktionsantrag 234/2009 vom 22.9.2009