Das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs.2 BauGB werden befürwortet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
D
206 2. Deckblatt |
Gebietscharakter: |
Allg.
Wohngebiet |
Widerspruch
zum Bebauungsplan: |
Flachdach
anstatt Sattel- oder Walmdach; Wandhöhenüberschreitung im Norden 3,60 m, im
Osten teilweise bis 4,16 m und im Südwesten 5,60 m. |
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport. Das Vorhaben liegt am südlichen Ende des Privatweges und grenzt an den Seebachgrund. Der holzverschalte quaderförmige Flachdachbaukörper überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe von 3,25 m im Norden mit 3,60 m. Im Westen und Südwesten ergibt sich auf Grund der topographischen Hanglage zum Wiesengrund eine Wandhöhe von bis zu 5,60 m. Die Baugrenzen sowie die GRZ und GFZ werden eingehalten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: wurde durchgeführt; es liegen alle Nachbarunterschriften vor.
Anlage: Lageplan