Betreff
Errichtung von Werbeanlagen, Essenbacher Straße 4 b, Fl.-Nr. 883/9, Az.: 2012-87-WE
Vorlage
63/203/2012
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Am 01.02.2012 wurde die Errichtung von verschiedenen Werbeanlagen auf dem Grundstück Essenbacher Straße 4 b für eine Tankstelle beantragt. Der Antrag war unvollständig.

 

Mit Schreiben vom 15.02.2012 wurde der Bauherr gebeten, den unvollständigen Antrag zu ergänzen und nicht genehmigungsfähige Werbeanlagen, wie z.B. einen Pylon in Denkmalnähe sowie eine umlaufende LED Beleuchtung im Attikabereich, umzuplanen.

 

Der kaum geänderte Neuantrag ging am 13.03.2012 wieder unvollständig beim Bauaufsichtsamt ein. Aus diesem Grunde wurde der Bauherr mit Schreiben vom 10.04.2012 nochmals aufgefordert, bis 30.05.2012 vollständige und prüffähige Bauvorlagen vorzulegen.

 

Die beantragten Werbeanlagen sind weitgehend genehmigungsfähig. Der vorhandene Preispylon kann verbleiben. Der zusätzliche Werbepylon kann ebenfalls genehmigt werden, muss hierfür aber an die gegenüberliegende, denkmalabgewandte Grundstücksgrenze gesetzt werden. Die Werbeanlagen am Gebäude sind ebenfalls genehmigungsfähig.

 

Nicht genehmigungsfähig ist allerdings das umlaufende Leuchtband an der Attika. Die geplanten Leuchtkästen an der Attika des Vordaches müssten in Einzelbuchstaben umgeplant werden.


Anlage: Lageplan