Betreff
Gemeinde Spardorf, Bebauungsplan "Spardorf West", erneute Behördenbeteiligung nach § 4a BauGB, Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/152/2012
Aktenzeichen
61/VI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Gemeinde Spardorf hat um Stellungnahme zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans S 16 „Spardorf West“ bis spätestens 10.05.2012 gebeten. Dabei wurde gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass im erneuten Beteiligungsverfahren Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden können.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung eines ca. 6 ha großen Allgemeinen Wohngebiets zwischen den beiden Ortsteilen der Gemeinde Spardorf. Der Geltungsbereich liegt unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Erlangen (vgl. Anlage 1).

 

Die vorliegend erneut beteiligten Änderungen betreffen Regelungen innerhalb der Baufelder und Grünflächen sowie redaktionelle Ergänzungen der Begründung. Von der Stadt Erlangen zu vertretende Interessen sind davon nicht berührt.

 

Die Verwaltung hat daher der Gemeinde Spardorf mit Schreiben vom 17.04.2012 mitgeteilt, dass die Stadt Erlangen keine Einwendungen zu den geänderten Teilen des Bebauungsplans „Spardorf West“ vorbringt.

 

Die Stadt Erlangen hat zum Bebauungsplan „Spardorf West“ bereits mehrfach Stellung genommen. Diese Stellungnahmen wurden von der Gemeinde Spardorf in die Abwägung eingestellt und weitgehend berücksichtigt. Insbesondere ist zwischenzeitlich eine Abstimmung zu den wasserwirtschaftlichen und immissionsschutzrechtlichen Forderungen mit den zuständigen Fachstellen erfolgt.

 

Keine Berücksichtigung fand im Abwägungsprozess die Erlanger Forderung, auf die Option einer Straßenverbindung zwischen dem Baugebiet und der St 2242 (Sieglitzhofer Straße) auf Höhe der BMX-Bahn des RC Erlangen 1950 ganz zu verzichten, um Schleichverkehre zu vermeiden:
Die Gemeinde Spardorf plant derzeit den Anschluss des Gebiets an die St 2242 in nördlicher Richtung. Im Bebauungsplan ist aber zusätzlich ein Freihaltekorridor für einen straßenmäßigen Ausbau des in Richtung BMX-Bahn führenden Fuß-/Radwegs festgesetzt. Dieser dient laut Begründung für den Fall, dass die favorisierte Nord-Anbindung nicht verwirklicht werden kann.

Weiter hatte die Stadt Erlangen gefordert, den bestehenden Fuß-/Radweg zwischen dem Baugebiet und der Stadt Erlangen auf Spardorfer Gebiet zu verlegen, wie dies auch im Spardorfer Flächennutzungsplan dargestellt ist. Der Anregung wurde ebenfalls nicht entsprochen, da die fraglichen Flächen nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Spardorf-West einbezogen wurden.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit dem vorliegenden Planstand Auswirkungen auf das Gelände des RC 1950 nicht zu erwarten sind. Eine Straßenanbindung des Baugebiets in nördlicher Richtung ist für den Schleichverkehr deutlich unattraktiver. Sie liegt allerdings außerhalb des Einwirkungsbereichs der Stadt Erlangen.

 

Soweit die Gemeinde Spardorf die Option einer Straßenanbindung in Richtung BMX-Bahn wahrnehmen will, wäre eine nochmalige Änderung des Bebauungsplans – mit erneutem Beteiligungsverfahren – erforderlich. Eine Straßenführung über Erlanger Gebiet wäre ohne Zustimmung der Stadt Erlangen ohnehin nicht realisierbar.

 


Anlagen:       

Anlage 1:        Übersichtslageplan

Anlage 2:        Planblatt Entwurf Bebauungsplan Spardorf-West