Betreff
1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 409_BA I der Stadt Erlangen - Nahversorgungszentrum Büchenbach West - mit integriertem Grünordnungsplan, hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
Vorlage
611/151/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

 

Der Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 409_BA I – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 26.04.2012 wird entsprechend ergänzt. Da die vorgebrachten Stellungnahmen nur redaktioneller Art sind, wird er in geänderter Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anlass und Ziel der Planung

 

Der Eigentümer des Objekts Nahversorgungszentrum Büchenbach im I. Bauabschnitt ist mit Erweiterungswünschen seines Gebäudebestandes an die Verwaltung der Stadt Erlangen herangetreten. Um angesichts der Erweiterung des Nahversorgungszentrums Büchenbach durch den II. Bauabschnitt auch die Discounter-Filiale im I. Bauabschnitt in einem wettbewerbsfähigen Zustand zu erhalten, wird eine Vergrößerung der Verkaufsfläche um maximal 150 qm angestrebt. Die Erweiterung soll im westlichen Bereich erfolgen und gleichzeitig die bisherige Gebäuderückseite gestalterisch und funktional aufwerten.

Der ursprüngliche Bebauungsplan sieht für den Geltungsbereich eine Mischgebietsnutzung vor. Durch die Aufstellung des Deckblattes wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 409_BA I – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahrensstand

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 14.02.2012 den Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 409_BA I in der Fassung vom 19.01.2012 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan mit Begründung lag in der Zeit vom 12.03.2012 bis einschließlich 13.04.2012 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 06.03.2012 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 29 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 21 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.

 

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan in der geänderten Fassung vom 26.04.2012 als Satzung beschlossen werden.

Bis zum Ende der Auslegungsfrist gingen aus dem Kreis der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt als Anpassung im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

 

Prüfung der Stellungnahmen

Siehe Anlage 2

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis