Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 409_BA I – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 26.04.2012 wird entsprechend ergänzt. Da die vorgebrachten Stellungnahmen nur redaktioneller Art sind, wird er in geänderter Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anlass und Ziel der Planung
Der Eigentümer des Objekts
Nahversorgungszentrum Büchenbach im I. Bauabschnitt ist mit
Erweiterungswünschen seines Gebäudebestandes an die Verwaltung der Stadt
Erlangen herangetreten. Um angesichts der Erweiterung des
Nahversorgungszentrums Büchenbach durch den II. Bauabschnitt auch die
Discounter-Filiale im I. Bauabschnitt in einem wettbewerbsfähigen Zustand zu
erhalten, wird eine Vergrößerung der Verkaufsfläche um maximal 150 qm
angestrebt. Die Erweiterung soll im westlichen Bereich erfolgen und
gleichzeitig die bisherige Gebäuderückseite gestalterisch und funktional
aufwerten.
Der ursprüngliche Bebauungsplan sieht für den Geltungsbereich eine Mischgebietsnutzung vor. Durch die Aufstellung des Deckblattes wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 409_BA I – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West
– der Stadt Erlangen mit integriertem
Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 14.02.2012 den
Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 409_BA I in der Fassung vom
19.01.2012 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan mit Begründung lag in der Zeit vom 12.03.2012 bis einschließlich 13.04.2012 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 06.03.2012 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 29 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 21 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art
sind, kann das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan in der geänderten Fassung vom
26.04.2012 als Satzung beschlossen werden.
Bis zum Ende
der Auslegungsfrist gingen aus dem Kreis der Öffentlichkeit keine
Stellungnahmen ein.
Die Änderung
des Flächennutzungsplanes erfolgt als Anpassung im Wege der Berichtigung gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Prüfung der Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis