Betreff
Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum geplanten Ausbau und Aufwertung der Straße "Schronfeld" zwischen Schronfeldsteg (HSN 39) und Sieglitzhofer Straße (HSN 72)
Vorlage
610.3/038/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Das Ergebnis der 1. Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die im Vorentwurf beschlossene Gestaltungsplanung wird nicht weiter verfolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt  eine reduzierte Planung entsprechend den Ausführungen in der Begründung zu erarbeiten. Die Bürger sind in einer 2. Beteiligungsrunde über die neue Planung zu informieren.


Am 14. Dezember 2011 fand eine Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung über die geplante Umgestaltung der Straße  „Schronfeld“ zwischen HSN 39 und HSN 72 statt.

Die von der Verwaltung hierfür erarbeitete Gestaltungsplanung hatte zum Ziel, die Straße am Schronfeld aufzuwerten, die Aufenthaltsqualität zu steigern und die Attraktivität dieses noch ländlich geprägten Raumes zu erhöhen. Auf der Grundlage dieser Gestaltungsplanung wurde die erste Kostenschätzung erarbeitet.

 

An der Veranstaltung nahmen 34 Bürgerinnen und Bürger teil.
Von Seiten der Verwaltung wurde über den Zustand der Straße informiert. Außerdem wurden der Vorentwurf zur Gestaltungsplanung sowie die finanziellen Auswirkungen der Erschließungsbeitrags- und der Straßenausbaubeitragssatzung  vorgestellt.

 

Die anschließende Diskussion lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Die überwiegende Mehrzahl der Anwesenden will außer einer neuen Fahrbahndecke keine weiteren Maßnahmen, d.h. die Bürgerinnen und Bürger wollen keine Verbesserung und Umgestaltung der Straße und keine Kostenbeteiligung. (Niederschrift und Anschreiben an die Bürger siehe Anlage 1a und 1b)

 

Die Verwaltung schlägt vor, die im Vorentwurf aufgezeigte Gestaltungsplanung nicht weiter zu verfolgen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es dennoch zwingend erforderlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit  einen reduzierten Ausbau unter weitestgehender Ausnutzung des vorhandenen Straßenaufbaus einschließlich der Herstellung geordneter Entwässerungsverhältnisse sowie die Erneuerung bzw. erstmalige, normgerechte Herstellung der Straßenbeleuchtung vorzunehmen.

Die Kosten für diese rein straßenbautechnischen Maßnahmen weichen in Teilbereichen erheblich von der Gestaltungsplanung ab.

 

Zu diesem Zweck wurde – wie in der Bürgerveranstaltung  am 14. 12.2011 zugesichert- auch Kontakt mit der Gemeinde Rednitzhembach aufgenommen. Nach Auskunft des dortigen Tiefbauamtes werden in Rednitzhembach im Wesentlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen (Abfräsen der alten und Aufbringen einer neuen Asphaltsdeckschicht) durchgeführt, wobei hierbei als Voraussetzung eine ausreichende Substanz der Asphaltschichten im Bestand unabdingbar ist. Aufgrund der mangelhaften Substanz der vorhandenen Asphaltschichtdicken kann diese Bauweise für den Bereich „Schronfeld“ jedoch nicht angewandt werden. Im Übrigen wird auf das Protokoll des Gesprächs mit dem Tiefbau Bauamt der Gemeinde Reditzhembach verwiesen (siehe Anlage 2).

 

Zum Straßenzustand sowie zur Klassifizierung des Straßenzuges nach der Straßenausbaubeitragssatzung  wird  auf die grundsätzlichen Ausführungen in der UVPA-Ausschussvorlage vom 18.10.2011 verwiesen.

 

Die Maßnahmen im  „Schronfeld“ werden in vier Unterabschnitten (siehe Anlage 3) wie folgt weiterbehandelt:

 

Abschnitt A:

Das Teilstück im Bereich der HSN 39-49 (Erschließungsbeitragsbereich) wird entsprechend den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung ausgebaut. Für die Maßnahmen sind Erschließungsbeiträge zu erheben.


Grob geschätzte Kosten:                  

für den rein techn. Ausbau  ca. 95.000 €                  (Kosten der Gestaltungsplanung 188.000 €)

 

Abschnitt B:

In diesem Teilabschnitt der HSN 51-72 handelt es sich um einen Straßenausbaubeitragsbereich. Für beitragsfähige Erneuerungs-/ Verbesserungsmaßnahmen sind Straßenausbaubeiträge zu erheben.


Grob geschätzte Kosten:                  

für den rein techn. Ausbau  ca. 90.000 €                  (Kosten der Gestaltungsplanung 330.000 €)

 

 

Abschnitt C: 

Die Schaffung der geplanten Querungshilfe über die Sieglitzhofer Straße erfolgt ohne Anliegerbeteiligung.


Grob geschätzte Kosten: ca. 25.000 €

 

Abschnitt  D:

Der Abschnitt D zwischen Schleifmühlstraße und Kurze Zeile wird zusätzlich mit aufgenommen. Hier handelt es sich wie in Abschnitt A um einen Erschließungsbeitragsbereich. Der Ausbau erfolgt entsprechend den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung. Für die Maßnahmen sind Erschließungsbeiträge zu erheben.


Grob geschätzte Kosten:       ca. 120.000 € 

 

Die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen den Abschnitten A und D ist in einem guten bautechnischen  Zustand und bedarf keiner Erneuerung oder Verbesserung.

 

Die Planung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann im Jahr 2012 erfolgen. Vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel kann das Projekt im Jahr 2013 umgesetzt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt die aufgezeigte reduzierte Variante zu erarbeiten und den Bürgern in einer 2. Beteiligungsrunde vorzustellen.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden.
                        Sie werden bei den entsprechenden IvP-Nrn. 541.403 (Abschnitt B + C) und
                        541.500 (Abschnitt A + D) für den HH 2013 angemeldet.

 

 

 

 


Anlagen: Anlage 1a Niederschrift  Veranstaltung 14.12.2011 und

     Anlage 1b Anschreiben an die Bürger

                 Anlage 2 Gesprächsprotokoll Rednitzhembach

                 Anlage 3 Übersichtsplan Unterabschnitte