Das Ergebnis der 1. Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis
genommen. Die im Vorentwurf beschlossene Gestaltungsplanung wird nicht weiter
verfolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt eine
reduzierte Planung entsprechend den Ausführungen in der Begründung zu
erarbeiten. Die Bürger sind in einer 2. Beteiligungsrunde über die neue Planung
zu informieren.
Am 14. Dezember 2011
fand eine Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung über die geplante Umgestaltung
der Straße „Schronfeld“ zwischen HSN 39
und HSN 72 statt.
Die von der Verwaltung hierfür erarbeitete Gestaltungsplanung hatte zum Ziel, die Straße am Schronfeld aufzuwerten, die Aufenthaltsqualität zu steigern und die Attraktivität dieses noch ländlich geprägten Raumes zu erhöhen. Auf der Grundlage dieser Gestaltungsplanung wurde die erste Kostenschätzung erarbeitet.
An der Veranstaltung
nahmen 34 Bürgerinnen und Bürger teil.
Von Seiten der Verwaltung wurde über den Zustand der Straße informiert.
Außerdem wurden der Vorentwurf zur Gestaltungsplanung sowie die finanziellen
Auswirkungen der Erschließungsbeitrags- und der
Straßenausbaubeitragssatzung
vorgestellt.
Die anschließende
Diskussion lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Die überwiegende
Mehrzahl der Anwesenden will außer einer neuen Fahrbahndecke keine weiteren
Maßnahmen, d.h. die Bürgerinnen und Bürger wollen keine Verbesserung und
Umgestaltung der Straße und keine Kostenbeteiligung. (Niederschrift und
Anschreiben an die Bürger siehe Anlage 1a und 1b)
Die Verwaltung schlägt vor, die im Vorentwurf aufgezeigte Gestaltungsplanung nicht weiter zu verfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es dennoch zwingend erforderlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit einen reduzierten Ausbau unter weitestgehender Ausnutzung des vorhandenen Straßenaufbaus einschließlich der Herstellung geordneter Entwässerungsverhältnisse sowie die Erneuerung bzw. erstmalige, normgerechte Herstellung der Straßenbeleuchtung vorzunehmen.
Die Kosten für diese rein straßenbautechnischen Maßnahmen weichen in Teilbereichen erheblich von der Gestaltungsplanung ab.
Zu diesem Zweck wurde – wie in der Bürgerveranstaltung am 14. 12.2011 zugesichert- auch Kontakt mit der Gemeinde Rednitzhembach aufgenommen. Nach Auskunft des dortigen Tiefbauamtes werden in Rednitzhembach im Wesentlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen (Abfräsen der alten und Aufbringen einer neuen Asphaltsdeckschicht) durchgeführt, wobei hierbei als Voraussetzung eine ausreichende Substanz der Asphaltschichten im Bestand unabdingbar ist. Aufgrund der mangelhaften Substanz der vorhandenen Asphaltschichtdicken kann diese Bauweise für den Bereich „Schronfeld“ jedoch nicht angewandt werden. Im Übrigen wird auf das Protokoll des Gesprächs mit dem Tiefbau Bauamt der Gemeinde Reditzhembach verwiesen (siehe Anlage 2).
Zum Straßenzustand sowie zur Klassifizierung des Straßenzuges nach der Straßenausbaubeitragssatzung wird auf die grundsätzlichen Ausführungen in der UVPA-Ausschussvorlage vom 18.10.2011 verwiesen.
Die Maßnahmen im „Schronfeld“ werden in vier Unterabschnitten (siehe Anlage 3) wie folgt weiterbehandelt:
Abschnitt A:
Das Teilstück im Bereich der HSN 39-49 (Erschließungsbeitragsbereich) wird entsprechend den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung ausgebaut. Für die Maßnahmen sind Erschließungsbeiträge zu erheben.
Grob geschätzte Kosten:
für den rein techn. Ausbau ca. 95.000 € (Kosten der Gestaltungsplanung 188.000 €)
Abschnitt B:
In diesem Teilabschnitt der HSN 51-72 handelt es sich um einen Straßenausbaubeitragsbereich. Für beitragsfähige Erneuerungs-/ Verbesserungsmaßnahmen sind Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Grob geschätzte Kosten:
für den rein techn. Ausbau ca. 90.000 € (Kosten der Gestaltungsplanung 330.000 €)
Abschnitt C:
Die Schaffung der geplanten Querungshilfe über die
Sieglitzhofer Straße erfolgt ohne
Anliegerbeteiligung.
Grob geschätzte Kosten: ca. 25.000 €
Abschnitt D:
Der Abschnitt D zwischen Schleifmühlstraße und Kurze Zeile wird zusätzlich mit aufgenommen. Hier handelt es sich wie in Abschnitt A um einen Erschließungsbeitragsbereich. Der Ausbau erfolgt entsprechend den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung. Für die Maßnahmen sind Erschließungsbeiträge zu erheben.
Grob geschätzte Kosten: ca. 120.000
€
Die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen den Abschnitten A und D ist in einem guten bautechnischen Zustand und bedarf keiner Erneuerung oder Verbesserung.
Die Planung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann im Jahr 2012 erfolgen. Vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel kann das Projekt im Jahr 2013 umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die aufgezeigte reduzierte Variante zu erarbeiten und den Bürgern in einer 2. Beteiligungsrunde vorzustellen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden.
Sie werden bei den
entsprechenden IvP-Nrn. 541.403 (Abschnitt B + C) und
541.500 (Abschnitt A + D) für
den HH 2013 angemeldet.
Anlagen: Anlage 1a
Niederschrift Veranstaltung 14.12.2011
und
Anlage 1b Anschreiben an die
Bürger
Anlage 2 Gesprächsprotokoll
Rednitzhembach
Anlage 3 Übersichtsplan
Unterabschnitte