- Für die erweiterte
Kindertageseinrichtung als städtische Gesamteinrichtung werden folgende
Bedarfe anerkannt:
- 2 Krippengruppen mit insgesamt 24 Plätzen
- „Haus für Kinder“ mit 105 gleichzeitig belegbaren Plätzen für Kindergarten und Hort, davon bis zu 55 für Schulkinder.
- Der Variante 1 der
geänderten Vorentwurfsplanung für den Umbau und die Sanierung des
Gemeindezentrums Frauenaurach mit Einbau einer Kinderkrippe mit 24 Plätzen
wird zugestimmt. Sie soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden.
Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Durch die geänderte Entwurfsplanung (Var. 1) für die
Sanierung des Gemeindezentrums Frauenaurach ergibt sich für die Finanzplanung
eine Nettomehrbelastung i.H.v. 636.000 € gegenüber der bisherigen
Veranschlagung.
Die beabsichtigte Umnutzung der Pächterwohnung (die Sanierung der Wohnung war
in den bisherigen Gesamtkosten enthalten.) zu Räumen für die
Hausaufgabenbetreuung führt gegenüber den bisherigen Planungen neben
(zusätzlichen) Investitionsausgaben auch zu dauerhaften Miet-Mindereinnahmen.
Unter Betrachtung der bestehenden negativen Investitionssalden im Finanzplan
für die HH-Jahre 2013 (-22,8 Mio. €) und 2014 (-18,2 Mio. €) kann die Kämmerei
einer Erhöhung des Investitionsvolumens nicht zustimmen und schließt sich der
derzeitigen Beschlusslage des Stadtrates vom 24.11.2011 an („Deckelung“ der
Investitionsausgaben).
Bei positiver Beschlussfassung müssten zum Ausgleich der Deckungslücke im
Finanzplan ggf. bereits geplante Projekte verschoben werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
- Optimierte Nutzung des
Gemeindezentrums und Beseitigung des Leerstandes
- Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren
- Anpassung des Raumprogramms der Kindertageseinrichtung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
3.1. Ausgangslage
Die ursprüngliche Vorplanung wurde aufgrund des Protokollvermerks aus der 10.
Sitzung 2011 des BWA mit der Vorgabe einer Kostendeckelung auf 3,5 Mio. €
Gesamtkosten (Kosteneinsparung von 500.000 €) sowie der Anpassung der Planung
im Bereich der Kindertageseinrichtung als städtische Gesamteinrichtung am
24.11.2011 vom Stadtrat beschlossen.
3.2. Änderungen Kindertageseinrichtung
Da sich die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Einzugsgebiet in den letzten 10
Jahren immer mehr vom Kindergartenalter weg zum Schulkindalter hin verschoben
hat, wird die KiTa Gaisbühlstraße seit dem 01.09.2009 als „Haus für Kinder“ mit
insgesamt 105 Plätzen -davon bis zu 55 für Schulkinder- betrieben.
Angesichts des immensen Nachfragedrucks bei den Hortplätzen hat die Regierung
eine entsprechende Betriebserlaubnis trotz bestehender Defizite (s. dazu weiter
unten) erteilt.
Im Zuge der Generalsanierungsmaßnahme mit Schaffung der 2-gruppigen Krippe entsteht
nun eine altersgemischte KiTa mit insgesamt 129 Plätzen.
Der Bestand weist gegenüber den Empfehlungen des Summenraumprogramms der Regierung
von Mittelfranken einen Fehlbedarf von ca. 120 qm Hauptnutzfläche auf.
Dieser kann im Zuge der Maßnahme durch folgende bauliche Verbesserungen gedeckt
werden:
- Schaffung ausreichender Räume für die Hausaufgabenbetreuung auf der Fläche
der ehemaligen Pächterwohnung im Erdgeschoss
- Verbindung der beiden Geschosse mit Treppe und Personenaufzug (Inklusion)
- Schaffung einer ausreichenden Zahl von WCs mit Geschlechtertrennung für die
Hortkinder
- Vergrößerung der Personalraumflächen
- Vergrößerung/Optimierung der Flächen von Küche und Lebensmittellager
- Vergrößerung der Fläche des Mehrzweckraums
Mit der Regierung von Mittelfranken wurden bei einem Ortstermin Ende Januar
2012 die Pläne für den KiTa-Bereich erörtert – sowohl hinsichtlich
baufachlicher als auch pädagogischer Belange wurde die Planung dabei zustimmend
bewertet.
Durch die Optimierung des Raumprogramms und die Änderung der baulichen Konzeption
der Kindertageseinrichtung entstehen Mehrkosten
in Höhe von ca. 296.000 € für die Gesamtmaßnahme. Diese setzen sich wie
folgt zusammen:
- Zusätzliches Treppenhaus inkl. Aufzugsschacht (Mehrung): 80.000 €
- Aufzugsanlage: 36.000
€
- Mehraufwand Elektroinstallation (EG und KG): 45.000
€
- Mehraufwand Sanitärinstallation (EG und KG): 20.000
€
- Rohbau- und Ausbauarbeiten Umnutzungen KG: 40.000
€
- Vergrößerung der Freifläche Krippe: 15.000
€
- Anpassung der Außenanlagen Kindergarten (KG): 5.000
€
- Zusätzliche Bauprovisorien (Heizung + Elektro): 15.000 €
- Planungshonorare: 40.000
€
Bedarfseinschätzung der
Aus Sicht der
Die Grundschule Frauenaurach wird im laufenden Schuljahr von 207 Kindern besucht.
In den vergangenen Jahren war ein Rückgang der Nachfrage nach Kindergartenplätzen bei gleichzeitig erhöhter Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Schulkinder zu beobachten. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung der Kinderzahlen im Schulsprengel Frauenaurach ist nicht mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rechnen.
Die Weiterführung der
Einrichtung im Rahmen der bisherigen Betriebserlaubnis (105 gleichzeitig
belegbare Plätze), ergänzt durch zusätzlich 24 Plätze für Kinder von 0 bis 3
Jahren in den beiden neu zu schaffenden Krippengruppen, entspricht nach
heutigem Kenntnisstand der
3.3. Planungsvarianten zur Realisierung
der Kostendeckelung auf 3,5 Mio. €
Die Standards der Sanierung wurden bereits in der bisherigen
Vorentwurfsplanung auf ein Mindestniveau heruntergefahren. So wird z. B. auf
eine Abluftanlage im Lagerbereich verzichtet, Oberflächen und Ausstattung
werden soweit möglich erhalten, die Haustechnik-Ausstattung ist sparsam und nur
auf einem Mindeststandard vorgesehen.
Lediglich bei der energetischen Sanierung wird der derzeit gültige Stand der
EnEV 2009 um ca. 25% unterschritten. Hier zu sparen wäre jedoch
unverantwortlich, da nur auf diesem Weg langfristig Betriebskosten eingespart
werden können.
Eine weitere Absenkung des sonstigen Standards ist nicht möglich. Daher kann
nur durch Abstriche im Raumprogramm der Umbaumaßnahme bzw. durch Reduktion der
umzubauenden Flächen eine Kosteneinsparung erzielt werden. Um die Kosteneinsparung
von 500.000 € zu realisieren wurde die Planung daher in drei Varianten überarbeitet.
In allen drei Varianten sind folgende bauliche Maßnahmen enthalten:
- Umbau der
Kindertageseinrichtung wie unter 3.2. beschrieben
- Energetische Sanierung der Gebäudehülle
- Erneuerung der haustechnischen Anlagen
- Teilerneuerung der Außenanlagen
Variante 1
Die Planung der Variante 1 entspricht der am 24.11.2011 vom Stadtrat
beschlossenen Vorentwurfsplanung. Die Maßnahmen im Bereich des Gemeindezentrums
können wie folgt zusammengefasst werden:
- Schaffung eines separat erschlossenen Saales mit einer Fläche von ca. 205 qm
mit Foyer, Toiletten, Küche und Lagerräumen
- Umstrukturierung des Bestandes in Erd- und Kellergeschoss zur Optimierung der
Raumnutzungen
Nachteile: keine
Variante 2
In Variante 2 bleibt das Gebäudevolumen analog zu Variante 1 bestehen. Jedoch
werden die Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Raumnutzungen in Erd- und
Kellergeschoss insgesamt deutlich reduziert:
- Verkleinerung des Saals auf ca. 165 qm, weniger zugeordnete Nebenräume,
Toilettenanlagen bleiben im Kellergeschoss.
- Verbleib des AWO-Gruppenraums im nordwestlichen Gebäudebereich
- Erhalt der vorhandenen Raumstrukturen im Verwaltungsbereich EG
- Auf den Ausbau der Einbauten (Kegelbahn, Gaststätte) im KG wird verzichtet.
Nachteile:
- Der Saal ist nicht mehr als abgeschlossene Nutzungseinheit vermietbar.
- Toilettenanlagen zum Saalbereich sind im Kellergeschoss
- Verkleinerung der Saalfläche um ca. 40 qm
- Entfall des Bühnenbereichs im Saal
- Entfall des Lagers für die städtische Sing- und Musikschule
- Lager und Teeküche für den Mehrzweckraum EG entfallen
- Nutzbarkeit der Lagerflächen im KG durch vorhandene Einbauten eingeschränkt
Variante 3
Im Vergleich zu den vorherigen Varianten wird das Gebäudevolumen in Erd- und
Kellergeschoss durch Teilabriss deutlich reduziert. Dadurch entfällt die
Saalnutzung im Erdgeschoss vollständig, ebenso werden die Lagerflächen im
Kellergeschoss wesentlich verkleinert.
Für die zu erhaltenden Gebäudeteile ist die Planung analog zu Variante 2
vorgesehen.
Nachteile:
- Saalnutzung entfällt
vollständig
- Lager Mehrzweckraum KiTa (KG) entfällt
- Erhebliche Reduktion der Lagerflächen im KG
- Lager und Teeküche für den Mehrzweckraum EG entfallen (analog Variante 2)
Die Darstellung der drei Varianten kann den als Anlagen beigefügten Plänen
entnommen werden.
Kostenübersicht
Die Kostenschätzung ergibt für die Varianten 1-3 vergleichend zur bisherigen
Planung folgendes Investitionsvolumen:
Gebäudeteil |
Stand 11/2011 |
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
Kindertageseinrichtung |
982.000
€ |
1.416.000
€ |
1.416.000
€ |
1.416.000
€ |
Gemeindezentrum |
3.018.000
€ |
2.880.000
€ |
2.569.000
€ |
2.208.000
€ |
Gesamtkosten |
4.000.000 € |
4.296.000 € |
3.985.000 € |
3.624.000 € |
Ausstattung Krippe |
70.000
€ |
70.000
€ |
70.000
€ |
70.000
€ |
Förderung (ca.) |
530.000
€ |
690.000
€ |
690.000
€ |
690.000
€ |
Für den Bereich der Kinderkrippe wird bei der Regierung von Mittelfranken eine
Zuweisung zu den Bau- und Ausstattungskosten aus dem Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013, für den Bereich Kindergarten/-hort
nach FAG beantragt. Es wird von einer Zuweisung von insgesamt ca. 660.000 € für
den Bau sowie 30.000 € für die Einrichtung ausgegangen.
3.4. Wertung/Empfehlung der weiteren
Planungsgrundlage
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten und unter
Berücksichtigung der langfristig wirksamen optimierten Gebäudenutzung empfiehlt
die Verwaltung, Variante 1 der weiteren Planung zugrunde zu legen.
Zu Variante 1:
In Variante 1 lassen die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen des Saals und des Mehrzweckraumes eine erhebliche Attraktivitätssteigerung und damit intensivere Nutzung dieser Räume erwarten. Nur mit diesen Maßnahmen sind diese Räume optimal vermietbar.
Im Zuge dieser Planungen hat
bereits die Sing- und Musikschule (Ab
Der Mehrzeckraum kann künftig
auch Eltern-Kind-Gruppen aus dem Ortsteil zur Verfügung gestellt werden. Aus
Sicht der Ab
Zu Variante 2:
Durch den Wegfall der
Lagermöglichkeiten für die Sing- und Musikschule in dieser Variante ist eine
Nutzung des Saales für Vorspiele nicht mehr bzw. allenfalls nur noch bedingt
möglich.
Ein Wegfall des Stuhllagers und der Teeküche für den Mehrzweckraum hätte eine
erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit dieses Raumes zur Folge.
Die Möglichkeit, die Bestuhlung eines Raumes nach den Erfordernissen durch die
jeweilige Nutzergruppe, von der Tanzgruppe bis zu Vereinssitzungen, flexibel
ändern zu können, ist Grundvoraussetzung für eine intensive Mehrfachnutzung.
Das Stuhllager des Saales ist rund 60 Gangmeter vom Mehrzweckraum entfernt. Ein
regelmäßiger Transport benötigter zusätzlicher Tische und Stühle bzw. das
Verräumen derselben über eine solche Strecke vor und nach jeder Nutzung scheint
unrealistisch. Auch die in Variante 2 fehlende Teeküche schränkt die
Nutzungsmöglichkeiten dieses Raumes erheblich ein.
Mit diesen Einschränkungen ist eine Intensivierung der Nutzung dieses Raumes
kaum zu erreichen.
Diese Variante stellt im Vergleich zu Variante 1 ein nur relativ geringes
Einsparpotential dar, so dass die Nutzungsnachteile den wirtschaftlichen
Vorteil überwiegen.
Zu Variante 3:
Nur mit dieser Variante kann die vorgegebene Kostendeckelung annähernd erreicht werden.
Allerdings steht ein Wegfall des Saales dem Raumbedarf für Gruppen und Vereine im Stadtteil Frauenaurach entgegen.
Saal und Mehrzweckraum im
Gemeindezentrum dienen der notwendigen
Bedarfsdeckung an Räumen für soziale und kulturelle Gruppen und Vereine im
Ortsteil Frauenaurach.
Auswirkung der Kostenentwicklung für Variante 1
Im bisherigen Haushaltsentwurf ist die Maßnahme wie folgt vorgesehen:
Stand |
IvP |
2011 € |
2012 € |
2013 € |
2014 € |
Gesamt € |
Krippe, Bau |
365F.401 |
82.000 |
300.000 |
600.000 |
|
982.000 |
Krippe, Einrichtung |
365F.351 |
|
|
70.000 |
|
70.000 |
Restgebäude, Bau |
573.407 |
18.000 |
700.000 |
1.400.000 |
400.000 |
2.518.000 |
Summe Bau |
|
100.000 |
1.000.000 |
2.000.000 |
400.000 |
3.500.000 |
Summe Einrichtung |
|
|
|
70.000 |
|
70.000 |
Durch den verzögerten Baubeginn belasten die erhöhten Kosten erst den Haushalt
2014. Der geplante Mittelabfluss für Variante 1 gestaltet sich über die
Haushaltsjahre 2011 bis 2014 folgendermaßen:
Variante 1 |
IvP |
2011 € |
2012 € |
2013 € |
2014 € |
Gesamt € |
Krippe, Bau |
365F.401 |
82.000 |
300.000 |
1.034.000 |
|
1.416.000 |
Krippe, Einrichtung |
365F.351 |
|
|
70.000 |
|
70.000 |
Restgebäude, Bau |
573.407 |
18.000 |
700.000 |
966.000 |
1.196.000 |
2.880.000 |
Summe Bau |
|
100.000 |
1.000.000 |
2.000.000 |
1.196.000 |
4.296.000 |
Summe Einrichtung |
|
|
|
70.000 |
|
70.000 |
Im Haushaltsjahr 2013 ergibt sich lediglich eine Verschiebung zwischen den
beiden Projektteilen. Die Mehrkosten werden im Rahmen der Haushaltsanmeldungen
von der Verwaltung für den Haushalt 2014 angemeldet.
3.5. Termine
Durch die Überarbeitung der Planung zur Überprüfung der Kostendeckelung sowie
die erforderlichen Planungsänderungen im Bereich der Kindertageseinrichtung
verschieben sich die angestrebten Terminziele wie folgt:
bis Ende März 2012 Fertigstellung
der Entwurfsplanung
April 2012 Zuschussantrag
bei der Regierung von Mittelfranken
24.04.2012 DA-Bau-Beschluss
Entwurfsplanung im BWA
bis Ende April 2012 Genehmigungsplanung
Mai/Juni 2012 Ausführungsplanung
und Ausschreibungen
Mittel Juli Versand
Leistungsverzeichnisse
Oktober 2012 Baubeginn
Dezember 2013 Fertigstellung
Bauabschnitt 1 (Kindertageseinrichtung)
Dezember 2014 Fertigstellung
Bauabschnitt 2 (sonstige Bereiche)
Durch die vom Zuschussgeber vorgegebene Inbetriebnahme der Kinderkrippe bis
Ende 2013 ist keinerlei
Planungsspielraum für weitere Verzögerungen mehr gegeben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind teilweise vorhanden auf IvP-Nr. 365F.401 und 573.407
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Grundrisse Erd- und Kellergeschoss zu
Varianten 1-3
Übersichtsplan
Freiflächengestaltung Krippe