Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In
der Stadtratssitzung am 14.04.2011 wurde die Verwaltung – bezugnehmend auf die JHA-Vorlage vom 07.04.2011 – beauftragt, die Thematik „Überbauung des öffentlichen
Grünbereichs/Platzes an der Hans-Sachs-Straße durch eine Erweiterung des
Kindergartens Flohkiste“ erneut zu prüfen und im Mai nochmals in den Stadtrat
einzubringen.
Mit
diesem Sachbericht wird dem UVPA und dem Stadtrat die städtebauliche
Beurteilung von Amt 61 hinsichtlich einer baulichen Entwicklung auf dem
Quartiersplatz nochmals erläutert.
Nach wiederholter Prüfung
wird von Amt 61 eine bauliche Nutzung im Bereich des Quartiersplatzes weiterhin
abgelehnt, da im Platzbereich kein Baurecht gegeben ist und eine Überbauung des
Platzes städtebaulich nicht vertretbar ist.
Begründung:
Der zentral in der
Stadtrandsiedlung gelegene Quartiersplatz wurde bei der Planung der
Kleinsiedlung als räumlicher Mittelpunkt oder Quartierszentrum geschaffen und
stellt – neben der Aufenthalts- und Erholungsfunktion – auch den wichtigsten
Kommunikationsraum in diesem Stadtteil dar.
Die Platzbildung wird durch
eine eindeutige räumliche Fassung mit Gebäuden bestimmt, welche auch zentrale
Gemeinschaftseinrichtungen wie Gaststätte, Siedlerheim und Kindergarten
beherbergen.
Eine Bebauung dieses
innerstädtischen Freiraumes mit Gebäuden stellt eine städtebauliche Fehlentwicklung
dar, die den stadträumlichen Grundgedanken verunklart und die
Nutzungsmöglichkeit der Allgemeinheit einschränkt.
Auch der hier vorhandene
Baumbestand steuert einen gewichtigen atmosphärischen Beitrag für den „Genius
Loci“, der aus Sicht von Amt 61 zwingend zu bewahren ist, an diesem Ort bei. Es
ist davon auszugehen, dass der vorhandene Baumbestand unter die
Baumschutzverordnung fällt.
Zur Verdeutlichung der stadträumlichen Situation liegt ein Schrägluftbild
(Anlage 1) bei.
Bezüglich der, aufgrund der
intensiven Nutzung des Bestandsgebäudes „Flohkiste“, auf den Platz verlegten
Spielfläche ist darauf hinzuweisen, dass eine direkte Anbindung an das Gebäude
aufgrund des vor den Gebäuden verlaufenden öffentlich genutzten Weges
ausgesprochen problematisch ist (vgl. Anlage 2). Diese Wegeverbindung dient der
Erschließung der hier anliegenden Gebäude, sie gewährleistet überdies die An-
und Abfahrbarkeit von Rettungsfahrzeugen (z.B. Feuerwehr) und ist zu erhalten.
Eine Querung dieses Weges ist für die Nutzer der Kindertagesstätte aus Sicht
von Amt 61 zumutbar.
Der Auftrag an die Verwaltung
ist für den Zuständigkeitsbereich von Amt 61 hiermit bearbeitet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Folgekosten |
€ |
bei
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1:
Schrägluftbild des Quartiersplatzes
2: Lageplan mit Luftbild