Betreff
Erweiterung des Kindergartens "Flohkiste" in der Hans-Sachs-Straße
Vorlage
611/082/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1335
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Stadtratssitzung am 14.04.2011 wurde die Verwaltung bezugnehmend auf die JHA-Vorlage vom 07.04.2011 beauftragt, die Thematik „Überbauung des öffentlichen Grünbereichs/Platzes an der Hans-Sachs-Straße durch eine Erweiterung des Kindergartens Flohkiste“ erneut zu prüfen und im Mai nochmals in den Stadtrat einzubringen.

 

Mit diesem Sachbericht wird dem UVPA und dem Stadtrat die städtebauliche Beurteilung von Amt 61 hinsichtlich einer baulichen Entwicklung auf dem Quartiersplatz nochmals erläutert.

 

Nach wiederholter Prüfung wird von Amt 61 eine bauliche Nutzung im Bereich des Quartiersplatzes weiterhin abgelehnt, da im Platzbereich kein Baurecht gegeben ist und eine Überbauung des Platzes städtebaulich nicht vertretbar ist.

 

Begründung:

 

Der zentral in der Stadtrandsiedlung gelegene Quartiersplatz wurde bei der Planung der Kleinsiedlung als räumlicher Mittelpunkt oder Quartierszentrum geschaffen und stellt – neben der Aufenthalts- und Erholungsfunktion – auch den wichtigsten Kommunikationsraum in diesem Stadtteil dar.

 

Die Platzbildung wird durch eine eindeutige räumliche Fassung mit Gebäuden bestimmt, welche auch zentrale Gemeinschaftseinrichtungen wie Gaststätte, Siedlerheim und Kindergarten beherbergen.

Eine Bebauung dieses innerstädtischen Freiraumes mit Gebäuden stellt eine städtebauliche Fehlentwicklung dar, die den stadträumlichen Grundgedanken verunklart und die Nutzungsmöglichkeit der Allgemeinheit einschränkt.

Auch der hier vorhandene Baumbestand steuert einen gewichtigen atmosphärischen Beitrag für den „Genius Loci“, der aus Sicht von Amt 61 zwingend zu bewahren ist, an diesem Ort bei. Es ist davon auszugehen, dass der vorhandene Baumbestand unter die Baumschutzverordnung fällt.
Zur Verdeutlichung der stadträumlichen Situation liegt ein Schrägluftbild (Anlage 1) bei.

 

Bezüglich der, aufgrund der intensiven Nutzung des Bestandsgebäudes „Flohkiste“, auf den Platz verlegten Spielfläche ist darauf hinzuweisen, dass eine direkte Anbindung an das Gebäude aufgrund des vor den Gebäuden verlaufenden öffentlich genutzten Weges ausgesprochen problematisch ist (vgl. Anlage 2). Diese Wegeverbindung dient der Erschließung der hier anliegenden Gebäude, sie gewährleistet überdies die An- und Abfahrbarkeit von Rettungsfahrzeugen (z.B. Feuerwehr) und ist zu erhalten. Eine Querung dieses Weges ist für die Nutzer der Kindertagesstätte aus Sicht von Amt 61 zumutbar.

 

Der Auftrag an die Verwaltung ist für den Zuständigkeitsbereich von Amt 61 hiermit bearbeitet.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1: Schrägluftbild des Quartiersplatzes

2: Lageplan mit Luftbild