Mit Antrag Nr. 125/2010 wird die Beschaffung von schlüsselgesicherten Absperrpfosten bzw. der bündige Einbau der Abdeckkappen für den Wöhrmühlsteg beantragt. Mit Dringlichkeitsantrag Nr. 023/2011 wird auf ein Ereignis der Absenkung aller 4 Pfosten hingewiesen und hierzu eine Erklärung des Zustandekommens sowie die Vermeidung einer derartigen Wiederholung verlangt. Entsprechend den Ausführungen des Sachberichtes kann den jeweiligen Forderungen nicht entsprochen werden.
Die Anträge gelten hiermit als bearbeitet.
Sachbericht
Die als Folgeantrag zum ursprünglichen Dringlichkeitsantrag Nr. 105/2010,
der im UVPA am 16.11.2010 behandelt und einstimmig beschlossen wurde, genannten
Veränderungen sind aus folgenden Gründen nicht durchführbar:
·
Der
beidseitige Einsatz der Absperrpoller ist erforderlich, da die Befahrung der
Brücke durch Kfz-Fahrzeuge verhindert werden muss, da diese ausschließlich für
den Fuß- und Radverkehr bemessen ist. Nurmehr in Ausnahmefällen ist die
Befahrung durch Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen) möglich.
·
Demzufolge
wurde die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Verkehrsbehörde
erlassen. Um die Dauerhaftigkeit zu gewährleisten, wurden versenkbare Poller
angeordnet und herausnehmbare, aus Verkehrssicherheitsgründen umklappbare
Poller abgelehnt.
·
Der
Einsatz von Pollern mit Schließsystem würde dazu führen, dass jedes Rettungsfahrzeug
einen entsprechenden Schlüssel mit sich führen müsste. Derartiges ist im vorliegenden
Einzelfall und in der Gesamtheit wegen der Vielzahl im gesamten Stadtgebiet mit
gängigem Dreikantverschlusssystem versehenen Pfosten weder vertretbar noch
praktizierbar.
·
Für den
eingebauten Poller (System PARATlift nach Anlage 3) gibt es auf Grund seiner
überwiegenden Vorteile keine Alternative. Eine Veränderung der Abdeckkappen ist
systembedingt nicht möglich, ein Abbau wegen des Eindringens von Schmutz und daraus
resultierender vermehrter Wartung und der Gefährdung der Funktionstüchtigkeit
nicht möglich.
·
Seitens
der Verwaltung wird keine derartige unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit
und Häufung von Missbrauchsfällen gesehen, die eine Umstellung des bisherigen
Absperrsystems notwendig machen würde.
Sachverhaltsdarstellung zum Dringlichkeitsantrag 023/2011:
·
Ungeachtet
der nicht vollständig auf Fahrbahnniveau erfolgten Absenkung aller 4 Absperrpfosten
wird kein drastisch vergrößertes Unfallrisiko gesehen, da die Erkennbarkeit
durch die vorhandene Beleuchtung und die rote Signalfarbe gegeben ist. Hierbei
wird auch auf § 1 der StVO, der dem Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht
abverlangt sowie auf § 17 der StVO, der die Erkennbarkeit von vermeintlichen
Hindernissen durch eigene, geeignete Beleuchtungseinrichtungen verlangt,
hingewiesen.
Der Straßenbaulastträger ist weder verpflichtet noch in der Lage, für eine
ständige und allumfassende gefahrlose Benutzung der öffentlichen
Verkehrsflächen zu sorgen.
·
Eine
Erklärung über die Art und Weise der vorgenommenen Absenkung kann nicht abgegeben
werden, da Missbrauch angenommen werden muss.
·
Eine
Gewährleistung der nicht wiederkehrenden Wiederholung kann nicht gegeben
werden, da Missbrauch und Vandalismus an jeglichen Verkehrszeichen und
–einrich-tungen stetige Begleiterscheinungen darstellen und somit auch künftig
für die genannten Absperrpfosten nicht ausgeschlossen werden können.
·
Die
Wiederherstellung der vorgesehenen Ausgangsstellung erfolgte am darauf folgenden
Tag, dem 15.03.2011 und wird seit dem eingehalten.
Anlagen: Dringlichkeitsantrag Erlanger Linke (Anlage 1)
Fraktionsantrag Erlanger Linke (Anlage 2)
Erläuterungen PARATlift Poller (Anlage 3)