Betreff
Dringlichkeitsantrag Nr. 023/2011 in Folge Fraktionsantrag Nr. 125/2010 der Erlanger Linken, hier: Sperrpfosten Wöhrmühlsteg
Vorlage
66/087/2011/2
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Mit Antrag Nr. 125/2010 wird die Beschaffung von schlüsselgesicherten Absperrpfosten bzw. der bündige Einbau der Abdeckkappen für den Wöhrmühlsteg beantragt. Mit Dringlichkeitsantrag Nr. 023/2011 wird auf ein Ereignis der Absenkung aller 4 Pfosten hingewiesen und hierzu eine Erklärung des Zustandekommens sowie die Vermeidung einer derartigen Wiederholung verlangt. Entsprechend den Ausführungen des Sachberichtes kann den jeweiligen  Forderungen nicht entsprochen werden.

Die Anträge gelten hiermit als bearbeitet.


Sachbericht

 

Die als Folgeantrag zum ursprünglichen Dringlichkeitsantrag Nr. 105/2010, der im UVPA am 16.11.2010 behandelt und einstimmig beschlossen wurde, genannten Veränderungen sind aus folgenden Gründen nicht durchführbar:

 

·            Der beidseitige Einsatz der Absperrpoller ist erforderlich, da die Befahrung der Brücke durch Kfz-Fahrzeuge verhindert werden muss, da diese ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr bemessen ist. Nurmehr in Ausnahmefällen ist die Befahrung durch Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen) möglich.

·            Demzufolge wurde die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Verkehrsbehörde erlassen. Um die Dauerhaftigkeit zu gewährleisten, wurden versenkbare Poller angeordnet und herausnehmbare, aus Verkehrssicherheitsgründen umklappbare Poller abgelehnt.

·            Der Einsatz von Pollern mit Schließsystem würde dazu führen, dass jedes Rettungsfahrzeug einen entsprechenden Schlüssel mit sich führen müsste. Derartiges ist im vorliegenden Einzelfall und in der Gesamtheit wegen der Vielzahl im gesamten Stadtgebiet mit gängigem Dreikantverschlusssystem versehenen Pfosten weder vertretbar noch praktizierbar.

·            Für den eingebauten Poller (System PARATlift nach Anlage 3) gibt es auf Grund seiner überwiegenden Vorteile keine Alternative. Eine Veränderung der Abdeckkappen ist systembedingt nicht möglich, ein Abbau wegen des Eindringens von Schmutz und daraus resultierender vermehrter Wartung und der Gefährdung der Funktionstüchtigkeit nicht möglich.

·            Seitens der Verwaltung wird keine derartige unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit und Häufung von Missbrauchsfällen gesehen, die eine Umstellung des bisherigen Absperrsystems notwendig machen würde.

 

 

Sachverhaltsdarstellung zum Dringlichkeitsantrag 023/2011:

·      Ungeachtet der nicht vollständig auf Fahrbahnniveau erfolgten Absenkung aller 4 Absperrpfosten wird kein drastisch vergrößertes Unfallrisiko gesehen, da die Erkennbarkeit durch die vorhandene Beleuchtung und die rote Signalfarbe gegeben ist. Hierbei wird auch auf § 1 der StVO, der dem Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht abverlangt sowie auf § 17 der StVO, der die Erkennbarkeit von vermeintlichen Hindernissen durch eigene, geeignete Beleuchtungseinrichtungen verlangt, hingewiesen.
Der Straßenbaulastträger ist weder verpflichtet noch in der Lage, für eine ständige und allumfassende gefahrlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen zu sorgen.

·      Eine Erklärung über die Art und Weise der vorgenommenen Absenkung kann nicht abgegeben werden, da Missbrauch angenommen werden muss.

·      Eine Gewährleistung der nicht wiederkehrenden Wiederholung kann nicht gegeben werden, da Missbrauch und Vandalismus an jeglichen Verkehrszeichen und –einrich-tungen stetige Begleiterscheinungen darstellen und somit auch künftig für die genannten Absperrpfosten nicht ausgeschlossen werden können.

·      Die Wiederherstellung der vorgesehenen Ausgangsstellung erfolgte am darauf folgenden Tag, dem 15.03.2011 und wird seit dem eingehalten.

 


Anlagen:        Dringlichkeitsantrag Erlanger Linke (Anlage 1)

                        Fraktionsantrag Erlanger Linke (Anlage 2)

                        Erläuterungen PARATlift Poller (Anlage 3)