Mit Antrag Nr. 125/2010 wird die Beschaffung von schlüsselgesicherten Absperrpfosten bzw. der bündige Einbau der Abdeckkappen für den Wöhrmühlsteg beantragt. Entsprechend den Ausführungen des Sachberichtes kann diesen Forderungen nicht entsprochen werden.
Der Antrag gilt hiermit als bearbeitet.
Sachbericht
Die als Folgeantrag zum Dringlichkeitsantrag Nr. 105/2010, der im UVPA am
16.11.2010 behandelt und einstimmig beschlossen wurde, genannten Veränderungen
sind aus folgenden Gründen nicht durchführbar:
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Der
beidseitige Einsatz der Absperrpoller ist erforderlich, da die Befahrung der
Brücke durch Kfz-Fahrzeuge verhindert werden muss, da diese ausschließlich für
den Fuß- und Radverkehr bemessen ist. Nurmehr in Ausnahmefällen ist die
Befahrung durch Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen) möglich.
·
Demzufolge
wurde die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Verkehrsbehörde
erlassen. Um die Dauerhaftigkeit zu gewährleisten, wurden versenkbare Poller
angeordnet und herausnehmbare, aus Verkehrssicherheitsgründen umklappbare
Poller abgelehnt.
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Der
Einsatz von Pollern mit Schließsystem würde dazu führen, dass jedes Rettungsfahrzeug
einen entsprechenden Schlüssel mit sich führen müsste. Derartiges ist im vorliegenden
Einzelfall und in der Gesamtheit wegen der Vielzahl im gesamten Stadtgebiet mit
gängigem Dreikantverschlusssystem versehenen Pfosten weder vertretbar noch
praktizierbar.
·
Für den
eingebauten Poller (System PARATlift nach Anlage 3) gibt es auf Grund seiner
überwiegenden Vorteile keine Alternative. Eine Veränderung der Abdeckkappen ist
systembedingt nicht möglich, ein Abbau wegen des Eindringens von Schmutz und daraus
resultierender vermehrter Wartung und der Gefährdung der Funktionstüchtigkeit
nicht möglich.
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Seitens
der Verwaltung wird keine derartige unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit
und Häufung von Missbrauchsfällen gesehen, die eine Umstellung des bisherigen
Absperrsystems notwendig machen würde.
Anlagen: Fraktionsantrag Erlanger Linke (Anlage 1)
Beschlussvorlage UVPA Vorlagen-Nr. 66/076/2010 (Anlage 2)
Erläuterungen PARATlift Poller (Anlage 3)