Betreff
Änderung der Baumschutzverordnung
Vorlage
30-R/023/2011
Aktenzeichen
III/30/KJE/2302, III/31/JRB/2518
Art
Beschlussvorlage

1. Das Ergebnis der Prüfung zu den Anregungen und Bedenken der am Verordnungsverfahren zur Änderung der Baumschutzverordnung beteiligten Stellen bzw. aufgrund der öffentlichen Auslegung beteiligten Bürger (Anlage 1) wird gebilligt.

2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Erlangen (Baumschutzverordnung) samt Schutzgebietskarte (Anlagen 2 und 3) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anlass und Ziel der Änderungsverordnung zur Baumschutzverordnung:

Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2010 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Baumschutzverordnung einzuleiten. Vorgesehen ist im Wesentlichen, den Stammumfang für geschützte Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile von 60 cm auf 80 cm heraufzusetzen. Ferner ist beabsichtigt, den Geltungsbereich der Baumschutzkarte, die zugleich Bestandteil der Verordnung ist, den Erfordernissen der gegenwärtigen Bauleitplanung der Stadt Erlangen anzupassen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss der Änderungsverordnung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren:

Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 21.06.2010 bis 21.07.2010 wurden u. a. durch das Stadtplanungsamt einige Anregungen erhoben, denen die Naturschutzbehörde des Umweltamtes gefolgt ist. Dies hat eine Änderung der ausgelegten Schutzgebietskarte in der Weise bewirkt, dass neue Bereiche in den Geltungsbereich der Verordnung übernommen wurden; daneben waren einige textliche Änderungen veranlasst.

Der Stadtrat hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 25.11.2010 beschlossen, den ersten Verfahrensschritt gemäß Art. 52 Abs. 5 des Bayer. Naturschutzgesetzes zu wiederholen, d.h. eine erneute öffentliche Auslegung und eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen; dies mit der Maßgabe, dass sich evtl. Einwendungen und Anregungen nur auf die erfolgten Änderungen beziehen können.

Die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist in der Zeit vom 31.12.2010 bis 31.01.2011 erfolgt.

Die Naturschutzbehörde des städt. Umweltamtes hat die Anregungen und Bedenken aus dem zweiten Verfahrensschritt (s. o.) gemäß Art. 52 Abs. 4 BayNatSchG geprüft; das Ergebnis der naturschutzfachlichen Würdigung ist in Anlage 1 dargestellt. Insgesamt vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass aus Gründen der Klarstellung noch eine textliche Änderung veranlasst ist. Die textliche Änderung in § 2 Abs. 4 lautet:

 

„Maßnahmen auf Flächen, die zur Funktionssicherung oder zur bestimmungsgemäßen Nutzung öffentlicher Verkehrs- und Leitungswege erforderlich werden sowie auf Flächen für die Ver- und Entsorgung, fallen nicht unter die Schutzbestimmungen dieser Verordnung.“

 

Aufgrund der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum 01.03.2011 sind aus rechtlicher Sicht noch drei Änderungen veranlasst, bei denen die Baumschutzverordnung auf das Landesrecht verweist. Es ändern sich lediglich die Artikelbezeichnungen (vgl. Nr. 3 – 5 der Änderungsverordnung); inhaltlich ergeben sich hier keine Änderungen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Es sind keine Ressourcen erforderlich.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        
             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        1. Liste der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
Prüfung der Stellungnahmen aus Behördenbeteiligung, Stand 01.03.2011

                        2. Entwurf der Änderungsverordnung
3. Entwurf der Baumschutzkarte mit dem künftigen Geltungsbereich (Maßstab: 1 : 10.000), verkleinert (Originalkarte hängt in der Sitzung aus)