Betreff
Grünkonzept Bergkirchweihgelände (kleine Lösung) Mittelteil
Vorlage
773/019/2010
Aktenzeichen
III/EB773-1/RBB
Art
Beschlussvorlage

A   Für den Schützenanger wird Variante 2 beschlossen.

 

            Es erfolgt die Durchführung der Maßnahme entsprechend der Beschreibung in der Tabelle unter Pkt. 1 Ergebnis/Wirkungen zu A) – Schützenanger – Variante 2

 

B   Außerhalb des Bereichs für die Variante erfolgt die Sicherung und Aufwertung
      der Altbaumstandorte sowie Neupflanzungen entsprechend des vorgelegten
      Planes 2 Mitte - Teilflächen 8 und 9

 

       C   Die Maßnahmen werden im Jahr 2011 außerhalb der Bergkirchweihzeit realisiert .


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Attraktivität des durch Bäume geprägten Bergkirchweihgeländes soll langfristig erhalten werden.

Mit Beschluss vom 21.07.2009 – Entwicklungskonzept für das Bergkirchweihgelände – wurde die Verwaltung beauftragt, ein Planungskonzept für das Bergkirchweihgelände zu erstellen. Dazu wurde bei Abt. Stadtgrün eine Planstelle mit 20 Std./Woche befristet für   2 Jahre besetzt. An Investitionsmitteln wurden 300.000,- € veranschlagt und beschlossen. In der Stadtratsitzung am 30.09.2010 wurden Planteil 1 - West und Planteil 3 - Ost beschlossen.

 

Für den Planteil Mitte, der den Schützenanger mit dem Riesenradstandort und den östlich anschließenden Bereich bis südlich des Anwesens „An den Kellern 45“ umfasst, sollen ebenfalls Neupflanzungen als Ersatz für die aus Gründen der Verkehrssicherheit im Jahr 2009 entfernten Bäume erfolgen. Die langfristige Entwicklung des zu erhaltenden Baumbestands und der geplanten Neupflanzungen soll durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. Hierbei soll auch der Bedarf an Schausteller- und Imbissbetrieben und an Großfahrgeschäften ausreichend berücksichtigt werden.


Die Verkehrssicherheit auch hinsichtlich erforderlicher Durchfahrts- und Rettungswegebreiten während der Bergkirchweih ist zu beachten.

Die statischen Erfordernisse zur Sicherheit des Riesenrads sind zu erfüllen. Gemäß einer statischen Prüfung ist ein Abstand des Riesenrads (Fundamente) zur oberen äußeren Mauerkante von mindestens 4,0 m erforderlich.


Zu A)  Schützenanger:

 

     Die Verwaltung hat vier verschiedene Varianten erstellt.

 

         Begründung für den Beschluss der Variante 2:

Variante 2 gewährleistet am besten von allen Varianten den Schutz des zu erhal-
tenden Altbaumbestandes und die Wiederherstellung der Baumreihe an der Süd-
und Ostseite, so dass auch in Zukunft die Bergkirchweih unter Bäumen stattfindet.
Der geplante durchgehende 3 m breite und gegen Befahren und Beparken
geschützte Grünstreifen ermöglicht Neupflanzungen zum Schließen der Pflanz-
lücken ebenso wie Ersatzpflanzungen für die aus Gründen der Verkehrssiche-
rungspflicht in den nächsten Jahren zu entfernenden abgängigen Altbäume und
bietet die Voraussetzung für eine langfristige Entwicklung der Bäume.

 

Auch bei Variante 3 kann ein durchgehender 3 m breiter Grünstreifen mit Neu- und Ersatzpflanzungen von Bäumen realisiert werden. Jedoch können negative Auswirkungen von Geschäften auf die erhaltenswerte Eiche Nr. 14050 im Straßenraum nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Varianten 1 und 4 ermöglichen nur eine geringere Anzahl von Neupflanzungen von Bäumen und lassen keine Ersatzpflanzungen nach Entfernung der abgängigen Altbäume im östlichen Bereich zu. Hier wird der Baumbestand dauerhaft reduziert und die Grünstruktur weiter verschlechtert.

 

 

1        Belegung:

2        Variante 1

3        Variante 2

4        Variante 3

5        Variante 4

6        Anzahl Großgeschäfte insgesamt

7        3

8        4

9        5

10    4

11    Art der Großgeschäfte z.B.

12    Riesenrad und Auto-scooter in bisheriger Größe, Rundfahrgeschäft

13    Riesenrad und Auto-scooter in bisheriger Größe, Rundfahrgeschäft, Laufgeschäft

14    Riesenrad und Auto-scooter in bisheriger Größe, Rundfahrgeschäft, Hochfahrgeschäft, Wippe

15    Riesenrad und Autoscooter in bisheriger Größe, Rundfahrgeschäft, weiteres Fahrgeschäft

16    Standort des Riesenrads

17    Wie 2010

18    Nach Westen verschoben

19    Nach Westen verschoben

20    Nach Westen verschoben

21    Statische Erfordernisse zur Sicherheit des Riesenrads

22    Nicht erfüllt

23    erfüllt

24    erfüllt

25    erfüllt

26    Standort des Autoscooters

27    Wie 2010 im Osten

28    Nach Westen verschoben

29    Nach Westen verschoben

30    Wie 2010 im Osten

31    Kellernahe Imbissbetriebe und WC’s

32    Wie 2010

33    Reduziert gegenüber 2010

34    Reduziert gegenüber 2010

35    Reduziert gegenüber 2010

36    Sonstiges

37     

38    Da die statischen Erfordernisse zur Sicherheit des Riesenrades nicht erfüllt werden, soll Variante 1 nicht weiter verfolgt werden

39     

40     

41    Aufgrund der Zurverfügungstellung einer größeren Fläche zwischen Riesenrad und Autoscooter ergibt sich eine höhere Flexibilität bei der Auswahl von Großgeschäften als bei Variante 2 und 3

42     

43     

44     

45     

46     

47     

48    Begrünung

49    Variante 1

50    Variante 2

51    Variante 3

52    Variante 4

53    Grünstreifen mit einer durchgängigen Breite von   3 m an der Süd- und Ostseite

54    nein

55    ja

56    ja

57    Nur teilweise, kein Grünstreifen im östlichen Bereich

58    Neupflanzung von Bäumen zur Schließung vorhandener Pflanzlücken

59    4 Stück

60    9 Stück

61    9 Stück

62    6 Stück

63    Ersatzpflanzung nach einer Entfernung der abgängigen Altbäume aufgrund der Verkehrssicherungspflicht in den nächsten Jahren

64    Im östlichen Bereich nicht möglich 1) , hier dauerhafte Reduzierung des Baumbestandes

65    ja

66    ja

67    Im östlichen Bereich nicht möglich 1), hier dauerhafte Reduzierung des Baumbestandes

68    Eiche Nr. 333
im Straßenraum

69    Bleibt erhalten

70    Wird entfernt als Voraussetzung für die Verschiebung des Riesenrads

71    Wird entfernt, als Voraussetzung für die Verschiebung des Riesenrads

72    Wird entfernt, als Voraussetzung für die Verschiebung des Riesenrads

73    Eiche Nr. 14050
im Straßenraum

74    Negative Auswirkungen durch Geschäfte nicht auszuschließen

75    Keine Auswirkungen durch Geschäfte

76    Negative Auswirkungen durch Geschäfte nicht auszuschließen

77    Negative Auswirkungen durch Geschäfte nicht auszuschließen

78    sonstiges

79    Zukünftig weitere Verschlechterung der Grünstruktur

80    Zukünftig Verbesserung der Grünstruktur, geringste Auswirkung auf Baumbestand

81    Zukünftig

82    Verbesserung der Grünstruktur

83    Zukünftig weitere Verschlechterung der Grünstruktur

 

1) Ersatzpflanzungen sind aufgrund des niedrigeren Baumkronenansatzes bei
   Jungbäumen und des entstehenden Konfliktes mit dem Platzbedarf der
   Geschäfte bei zu geringem Abstand nicht möglich.

 

 

 

 

Zu B)  Plan 2 Mitte außerhalb des Bereichs für die Varianten:

 

Teilfläche 8:   Standortsicherung des Baumbestandes „An den Kellern 35“
Teilfläche 9:   Baumstandorte „An den Kellern 43 bis 45“

                 Die langfristige Entwicklung des zu erhaltenden Baumbestands und
                 der geplanten Neupflanzungen soll durch geeignete Maßnahmen
                 sichergestellt werden.

 

Solitäreiche „An den Kellern 35“: Standortsicherung des Baumes durch Einfriedung,  z.B. mit einem Metallgeländer mit ausreichender Sicherheitshöhe oder Metallpfosten, Lava-Abdeckung.

 

Standortsicherung der Alt- und Neubäume durch Wurzelraumabdeckung mit Wurzelbrücken (Beton) schwerlastgeeignet, alternativ Standardbaumrost oder Einfriedung durch Metallgeländer mit ausreichender Sicherheitshöhe.

 

Zu C)  Ausführungsfrist.

 

Durch eine zeitnahe Ausführung der Maßnahmen soll eine weitere Gefährdung und Verschlechterung des zu erhaltenden Baumbestands verhindert werden.  Die Nachpflanzungen schließen die durch die Baumentnahmen entstandenen Lücken.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Zu A)   Schützenanger: 

Es soll Variante 2 realisiert werden.

Durchführung der Maßnahme wie in der Tabelle unter Pkt. 1 Ergebnis/Wirkungen zu A) - Schützenanger – Variante 2 beschrieben

 

Zu B)    Plan 2 Mitte außerhalb des Bereichs für die Varianten

Die Maßnahmen der Teilflächen 8 u. 9 entsprechend Pkt. 1 Ergebnis/Wirkungen zu B) - Plan 2 Mitte außerhalb des Bereichs für die Varianten - werden entsprechend der vorgelegten Planung realisiert

 

Zu C)   Ausführungsfrist.

Die Maßnahmen sollen im Jahr 2011 außerhalb der Bergkirchweih ausgeführt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept zu realisieren.

 

Kommende Planungsschritte werden in weiterer Abstimmung mit den zuständigen internen und externen Institutionen erfolgen.

 

Die Vergaberichtlinien der Stadt Erlangen werden bei der Vergabe von Planungsleistungen und landschaftsgärtnerischen Arbeiten beachtet.

 

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Kostenschätzung für das gesamte Entwicklungskonzept:

 

Maßnahmenbeschreibung

brutto 2010

brutto 2011

Gesamt

Standortsicherung Altbäume und Baumnachpflanzungen,

Landschaftsgärtnerische Arbeiten

70.000,00 €

170.000,00 €

240.000,00 €

Standortsicherung Bäume:
Architektenhonorar

 

  19.000,00 €

  19.000,00 €

Böschungssicherung
nördlich Verbindungsweg

 

  41.000,00 €

  41.000,00 €

Gesamt brutto

70.000,00 €

230.000,00 €

300.000,00 €

 

Für das Jahr 2010 wurden bereits 70.000,- € zur Verfügung gestellt und werden durch Aufträge gebunden.

Für das Jahr 2011 werden für die Maßnahmen aus Plan 1 West und Plan 3 Ost (bereits am 30.09.2010 beschlossen) sowie für die Maßnahmen aus Plan 2 Mitte mit Variante 2 ca. 230.000,- € benötigt.

 

Auf die Planteile 1 - West und 3 - Ost entfallen ca.            209.000,- €.

 

Auf den Planteil  2 - Mitte entfallen bei Variante 2 ca.         91.000,- €.

 

Bei Variante 1 ergeben sich ca. 64.000,- €, bei Variante 3 ca. 91.000,- €
und bei  Variante 4 ca. 81.000,- €.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        -  Plan 2 Mitte

                                    -  Variante 1

-  Variante 2

-  Variante 3

                        -  Variante 4

                        -  Legende