A Für den Schützenanger wird Variante
2 beschlossen.
Es
erfolgt die Durchführung der Maßnahme entsprechend der Beschreibung in der
Tabelle unter Pkt. 1 Ergebnis/Wirkungen zu A) – Schützenanger – Variante 2
B
Außerhalb des Bereichs für die
Variante erfolgt die Sicherung und Aufwertung
der Altbaumstandorte sowie
Neupflanzungen entsprechend des vorgelegten
Planes 2 Mitte - Teilflächen 8 und 9
C Die Maßnahmen werden im Jahr 2011 außerhalb der Bergkirchweihzeit realisiert .
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Attraktivität des durch Bäume geprägten Bergkirchweihgeländes soll langfristig erhalten werden.
Mit Beschluss vom 21.07.2009 – Entwicklungskonzept für das Bergkirchweihgelände – wurde die Verwaltung beauftragt, ein Planungskonzept für das Bergkirchweihgelände zu erstellen. Dazu wurde bei Abt. Stadtgrün eine Planstelle mit 20 Std./Woche befristet für 2 Jahre besetzt. An Investitionsmitteln wurden 300.000,- € veranschlagt und beschlossen. In der Stadtratsitzung am 30.09.2010 wurden Planteil 1 - West und Planteil 3 - Ost beschlossen.
Für den Planteil Mitte, der den Schützenanger mit dem Riesenradstandort und den östlich anschließenden Bereich bis südlich des Anwesens „An den Kellern 45“ umfasst, sollen ebenfalls Neupflanzungen als Ersatz für die aus Gründen der Verkehrssicherheit im Jahr 2009 entfernten Bäume erfolgen. Die langfristige Entwicklung des zu erhaltenden Baumbestands und der geplanten Neupflanzungen soll durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. Hierbei soll auch der Bedarf an Schausteller- und Imbissbetrieben und an Großfahrgeschäften ausreichend berücksichtigt werden.
Die Verkehrssicherheit auch hinsichtlich erforderlicher Durchfahrts- und
Rettungswegebreiten während der Bergkirchweih ist zu beachten.
Die statischen Erfordernisse zur Sicherheit des Riesenrads sind zu erfüllen. Gemäß einer statischen Prüfung ist ein Abstand des Riesenrads (Fundamente) zur oberen äußeren Mauerkante von mindestens 4,0 m erforderlich.
Zu A)
Schützenanger:
Die Verwaltung hat vier verschiedene
Varianten erstellt.
Begründung für den Beschluss der
Variante 2:
Variante 2 gewährleistet am besten von allen
Varianten den Schutz des zu erhal-
tenden Altbaumbestandes und die Wiederherstellung der Baumreihe an der Süd-
und Ostseite, so dass auch in Zukunft die Bergkirchweih unter Bäumen
stattfindet.
Der geplante durchgehende 3 m breite und gegen Befahren und Beparken
geschützte Grünstreifen ermöglicht Neupflanzungen zum Schließen der Pflanz-
lücken ebenso wie Ersatzpflanzungen für die aus Gründen der Verkehrssiche-
rungspflicht in den nächsten Jahren zu entfernenden abgängigen Altbäume und
bietet die Voraussetzung für eine langfristige Entwicklung der Bäume.
Auch bei Variante 3 kann ein durchgehender 3
m breiter Grünstreifen mit Neu- und Ersatzpflanzungen von Bäumen realisiert
werden. Jedoch können negative Auswirkungen von Geschäften auf die
erhaltenswerte Eiche Nr. 14050 im Straßenraum nicht ausgeschlossen werden.
Die Varianten 1 und 4 ermöglichen nur eine geringere Anzahl von Neupflanzungen von Bäumen und lassen keine Ersatzpflanzungen nach Entfernung der abgängigen Altbäume im östlichen Bereich zu. Hier wird der Baumbestand dauerhaft reduziert und die Grünstruktur weiter verschlechtert.
1
Belegung: |
2
Variante
1 |
3
Variante
2 |
4
Variante
3 |
5
Variante
4 |
6
Anzahl Großgeschäfte insgesamt |
7
3 |
8
4 |
9
5 |
10
4 |
11
Art der Großgeschäfte z.B. |
12
Riesenrad und Auto-scooter in bisheriger
Größe, Rundfahrgeschäft |
13
Riesenrad und Auto-scooter in bisheriger
Größe, Rundfahrgeschäft, Laufgeschäft |
14
Riesenrad und Auto-scooter in bisheriger
Größe, Rundfahrgeschäft, Hochfahrgeschäft, Wippe |
15
Riesenrad und Autoscooter in bisheriger Größe,
Rundfahrgeschäft, weiteres Fahrgeschäft |
16
Standort des Riesenrads |
17
Wie 2010 |
18
Nach Westen verschoben |
19
Nach Westen verschoben |
20
Nach Westen verschoben |
21
Statische Erfordernisse zur Sicherheit des
Riesenrads |
22
Nicht erfüllt |
23
erfüllt |
24
erfüllt |
25
erfüllt |
26
Standort des Autoscooters |
27
Wie 2010 im Osten |
28
Nach Westen verschoben |
29
Nach Westen verschoben |
30
Wie 2010 im Osten |
31
Kellernahe Imbissbetriebe und WC’s |
32
Wie 2010 |
33
Reduziert gegenüber 2010 |
34
Reduziert gegenüber 2010 |
35
Reduziert gegenüber 2010 |
36
Sonstiges 37
|
38
Da
die statischen Erfordernisse zur Sicherheit des Riesenrades nicht erfüllt
werden, soll Variante 1 nicht weiter verfolgt werden |
39
|
40
|
41
Aufgrund der Zurverfügungstellung einer größeren Fläche zwischen
Riesenrad und Autoscooter ergibt sich eine höhere Flexibilität bei der
Auswahl von Großgeschäften als bei Variante 2 und 3 |
42
43
|
44
|
45
|
46
|
47
|
48
Begrünung |
49
Variante
1 |
50
Variante
2 |
51
Variante
3 |
52
Variante
4 |
53
Grünstreifen
mit einer durchgängigen Breite von 3
m an der Süd- und Ostseite |
54
nein |
55
ja |
56
ja |
57
Nur teilweise, kein Grünstreifen im östlichen
Bereich |
58
Neupflanzung von Bäumen zur Schließung
vorhandener Pflanzlücken |
59
4 Stück |
60
9 Stück |
61
9 Stück |
62
6 Stück |
63
Ersatzpflanzung nach einer Entfernung der abgängigen Altbäume aufgrund der
Verkehrssicherungspflicht in den nächsten Jahren |
64
Im östlichen Bereich nicht möglich 1)
, hier dauerhafte Reduzierung des Baumbestandes |
65
ja |
66
ja |
67
Im östlichen Bereich nicht möglich 1),
hier dauerhafte Reduzierung des Baumbestandes |
68
Eiche
Nr. 333 |
69
Bleibt erhalten |
70
Wird entfernt als Voraussetzung für die
Verschiebung des Riesenrads |
71
Wird entfernt, als Voraussetzung für die
Verschiebung des Riesenrads |
72
Wird entfernt, als Voraussetzung für die
Verschiebung des Riesenrads |
73
Eiche Nr. 14050 |
74
Negative Auswirkungen durch Geschäfte nicht
auszuschließen |
75
Keine Auswirkungen durch Geschäfte |
76
Negative Auswirkungen durch Geschäfte nicht
auszuschließen |
77
Negative Auswirkungen durch Geschäfte nicht
auszuschließen |
78
sonstiges |
79
Zukünftig weitere Verschlechterung der
Grünstruktur |
80
Zukünftig Verbesserung der Grünstruktur,
geringste Auswirkung auf Baumbestand |
81
Zukünftig 82
Verbesserung der Grünstruktur |
83
Zukünftig weitere Verschlechterung der
Grünstruktur |
1) Ersatzpflanzungen sind aufgrund des niedrigeren
Baumkronenansatzes bei
Jungbäumen und des entstehenden
Konfliktes mit dem Platzbedarf der
Geschäfte bei zu geringem Abstand
nicht möglich.
Zu B) Plan 2 Mitte außerhalb des Bereichs für die
Varianten:
Teilfläche 8: Standortsicherung des Baumbestandes „An den
Kellern 35“
Teilfläche 9: Baumstandorte „An den
Kellern 43 bis 45“
Die langfristige Entwicklung des zu erhaltenden Baumbestands und
der geplanten Neupflanzungen soll durch
geeignete Maßnahmen
sichergestellt werden.
Solitäreiche „An den Kellern 35“: Standortsicherung des Baumes durch Einfriedung, z.B. mit einem Metallgeländer mit ausreichender Sicherheitshöhe oder Metallpfosten, Lava-Abdeckung.
Standortsicherung der Alt- und Neubäume durch Wurzelraumabdeckung mit Wurzelbrücken (Beton) schwerlastgeeignet, alternativ Standardbaumrost oder Einfriedung durch Metallgeländer mit ausreichender Sicherheitshöhe.
Zu C)
Ausführungsfrist.
Durch eine
zeitnahe Ausführung der Maßnahmen soll eine weitere Gefährdung und
Verschlechterung des zu erhaltenden Baumbestands verhindert werden. Die Nachpflanzungen schließen die durch die
Baumentnahmen entstandenen Lücken.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zu A) Schützenanger:
Es soll Variante 2 realisiert werden.
Durchführung der Maßnahme wie in der Tabelle unter Pkt. 1
Ergebnis/Wirkungen zu A) - Schützenanger – Variante 2 beschrieben
Zu B) Plan 2 Mitte außerhalb des Bereichs für die
Varianten
Die Maßnahmen der Teilflächen 8 u. 9 entsprechend Pkt. 1 Ergebnis/Wirkungen zu B) - Plan 2 Mitte außerhalb des Bereichs für die Varianten - werden entsprechend der vorgelegten Planung realisiert
Zu C)
Ausführungsfrist.
Die Maßnahmen sollen im Jahr 2011 außerhalb der Bergkirchweih ausgeführt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept zu realisieren.
Kommende Planungsschritte werden in weiterer Abstimmung mit den zuständigen internen und externen Institutionen erfolgen.
Die Vergaberichtlinien der Stadt Erlangen werden bei der Vergabe von Planungsleistungen und landschaftsgärtnerischen Arbeiten beachtet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Kostenschätzung
für das gesamte Entwicklungskonzept:
Maßnahmenbeschreibung |
brutto 2010 |
brutto 2011 |
Gesamt |
Standortsicherung Altbäume und Baumnachpflanzungen, Landschaftsgärtnerische Arbeiten |
70.000,00 € |
170.000,00 € |
240.000,00 € |
Standortsicherung Bäume: |
|
19.000,00 € |
19.000,00 € |
Böschungssicherung |
|
41.000,00 € |
41.000,00 € |
Gesamt brutto |
70.000,00 € |
230.000,00 € |
300.000,00 € |
Für das Jahr 2010 wurden bereits 70.000,- € zur Verfügung gestellt und werden durch Aufträge gebunden.
Für das Jahr 2011 werden für die Maßnahmen aus Plan 1 West und Plan 3 Ost (bereits am 30.09.2010 beschlossen) sowie für die Maßnahmen aus Plan 2 Mitte mit Variante 2 ca. 230.000,- € benötigt.
Auf die Planteile 1 - West und 3 - Ost
entfallen ca. 209.000,- €.
Auf den Planteil 2 - Mitte entfallen bei Variante 2 ca.
91.000,- €.
Bei Variante 1
ergeben sich ca. 64.000,- €, bei Variante 3 ca. 91.000,- €
und bei Variante 4 ca. 81.000,- €.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: -
Plan 2 Mitte
- Variante 1
-
Variante 2
-
Variante 3
- Variante 4
- Legende