Betreff
Behindertengerechter Zugang Theaterkasse in der Theaterstraße 1
Vorlage
242/088/2010
Aktenzeichen
VI/242-1-1/KGI
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Errichtung einer Behindertenrampe am Gebäude Theaterstraße 1 (Servicebüro Theater Erlangen) ist sowohl aus städtebaulicher wie auch aus denkmalpflegerischer Sicht abzulehnen. Der vorhandene Eingang über den Hofbereich des Anwesens soll als Zugang für Behinderte entsprechend umgestaltet werden. Der Fraktionsantrag mit der  Nr. 103/2010 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist damit abschließend behandelt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bauliche bzw. behindertengerechte Umgestaltung des Nebeneingangs zum Gebäude Theaterstraße 1.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gewerkeweise Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Bauleistungen nach VOB, hier Metallbau- und Elektroarbeiten zur Herstellung einer Rampe im Bereich der Türschwelle und Installationsarbeiten für eine Klingelanlage.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Projektsteuerung:   Amt 24/GME

Projektleitung:        Herr Klischat, 242-1-1/BU

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

500,-- €

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

 

Sachbericht:

Nach Meinung von Amt 24 und den beteiligten Fachämtern, hier Amt 63 Untere Denkmalschutzbehörde und Amt 61 Stadtentwicklung und Stadtplanung, ist die Errichtung einer Behindertenrampe auf der Nordseite des Gebäudes Theaterstraße 1 abzulehnen.

Begründung:

Die geplante Rampe würde das einheitliche und klare Erscheinungsbild des in diesem Bereich noch deutlich ablesbaren barocken Stadtgrundrisses nachhaltig stören. Aus diesem Grund wurden von privater Seite gestellte Anfragen diesbezüglich abgelehnt.

Aus stadtgestalterischen Gründen würde die Rampe an dem aufwendig sanierten barocken Gebäude als Fremdkörper wirken. Zukünftig würde durch die Errichtung einer solchen Anlage ein Präzedenzfall geschaffen, der weitere Umbauten in der denkmalgeschützten Altstadt nach sich ziehen würde.

Neben stadtplanerischen und denkmalschutzrechtlichen Einwänden ist zudem die Betrachtung der Baukosten ein nicht unerheblicher Aspekt. Die Kosten für die geringfügigen Arbeiten am vorhandenen Nebeneingang (ca.500,-- € für eine Stahlblechrampe über die Türschwelle und eine Klingelanlage am Nebeneingang) sind bei weitem günstiger als die, die für eine Behindertenrampe (ca. 10.000,-- €) im Außenbereich anfallen würden.

Nach Meinung des Theaters Erlangen ist aus organisatorischen Gründen der Nebeneingang nicht als Behindertenzugang möglich. Dies ist nicht nachvollziehbar, da über lange Jahre dieser Zugang von der Galerie Sutter-Kress als barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten genutzt wurde.

 

 


Anlagen:         Grundriss

                        Stellungnahme Amt 61

                        Stellungnahme Amt 63, Untere Denkmalschutzbehörde

                        Stellungnahme Amt 44, Theater Erlangen