Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) gemäß Anlage 1 wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die
Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird mit
der Änderungssatzung an die herrschende Rechtsprechung sowie der aktuellen
Gesetzgebung angepasst.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die von der
Verwaltung erarbeitete Änderungssatzung soll beschlossen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) ist u.a. aufgrund aktueller Rechtsprechung, Gesetzesänderung sowie der Empfehlungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) i.R. der Jahresabschlussprüfung 2009 zu aktualisieren.
Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des EBE ist in Anlage 1 dargestellt.
In Anlage 2 sind in einer synoptischen Darstellung die alte und die neue Fassung gegenübergestellt.
Im Zuge der Umsetzung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind im Jahr 2010 diverse bilanztechnische Umbuchungen durchzuführen.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2009 hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) empfohlen, in diesem Zusammenhang auch das Stammkapital entsprechend zu reduzieren, d.h. die beschlussmäßige Änderung der Betriebssatzung ist noch in 2010 erforderlich, damit die bilanztechnische Umsetzung im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 ab Januar 2011 erfolgen kann.
Nachstehend jeweils kurze Begründung der Änderungen:
1 |
§ 1 Abs. 3 |
verständlichere Formulierung |
2 |
§ 2 |
Umsetzung Empfehlung BKPV i.R. Abschlussprüfung Jahresabschluss 2009 |
3 |
§ 4 Abs. 1 |
Anpassung an Mustersatzung und aktuelle Rechtsprechung |
4 |
§ 4 Abs. 2 Nr. 3 |
Anpassung an § 4 Abs. 2 Nr. 7 |
5 |
§ 4 Abs. 6 |
Änderung Rechtsgrundlage |
6 |
§ 5 Abs. 2 |
wie lfd. Nr. 5 |
7 |
§ 6 Abs. 2 |
wie lfd. Nr. 5 |
8 |
§ 8 Abs. 2 |
Anpassung an Verwaltungspraxis sowie Richtigstellung der Begrifflichkeit |
9 |
§ 11 |
Erhöhung der Übersichtlichkeit, da verschiedene Sachverhalte sowie weitere Definition der Konzernregeln |
10 |
§ 13 |
formale Aktualisierung |
11 |
§ 14 |
überholt |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Entwurf der Änderungssatzung
zur Betriebssatzung des
Entwässerungsbetriebes
der Stadt Erlangen (EBE) vom 17.09.2010
Anlage 2: synoptische Darstellung der Änderungen