Variante 1: Das Arbeitsprogramm der Personalvertretung soll künftig die Veränderungen in der Finanz- und Personalausstattung und die absehbaren Arbeitsschwerpunkte enthalten.
Variante 2: Das Arbeitsprogramm der Personalvertretung soll gemäß dem neuen Entwurf erstellt werden.
Beginnend mit dem
Haushaltsjahr 2011 werden neue Vorlagen für die Arbeitsprogramme der Ämter
verwendet.
Die Ämter wurden
aufgefordert, die inhaltlichen Anforderungen mit ihren jeweiligen Fachausschüssen
zu erörtern.
Die Aufgaben der
Personalvertretung sind gesetzlich vorgegeben und kaum planbar. Hinsichtlich
der Finanz- und Personalausstattung sind mit Ausnahme der allgemeinen Budgetkürzungen
in den letzten Jahren keine Änderungen eingetreten. Wenn keine Änderungen eintreten
ist die reine Wiedergabe der Stellenplan und Haushaltsplandaten entbehrlich, deshalb
wird Variante 1 vorgeschlagen.
Anlagen: