Betreff
ICE-/S-Bahn Nürnberg - Forchheim Kreuzungsbauwerke mit städtischen Verkehrswegen Beurteilung weiteres Vorgehen zu Bahnbrücke Flurstraße (BW Nr. 95, Km 18,428)
Vorlage
613/019/2010/1
Aktenzeichen
VI/61/LTB T.1349
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, kein Verlangen zu äußern. Damit entsteht keine Kostenbeteiligung für die Stadt Erlangen.


Hinweis: Beschlussfassung im Juli erforderlich.

 

Sachbericht:

 

Die DB Projektbau GmbH verbreitert die vorhandene Bahnbrücke Flurstraße von ca 11,00 m auf ca. 33,00 m. Die Länge der Unterführung für landwirtschaftlich Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer erhöht sich damit ebenfalls auf 33,00m. Die Breite der Unterführung soll dagegen unverändert bei ca. 4,50 m bleiben. Die Planungen der Deutschen Bahn AG beinhalten zusätzliche eine Nutzung der Unterführung als einen weiteren Bahnsteigzugang.

Städtische Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren:

Die Stadt Erlangen vertritt die Auffassung, dass aufgrund der wesentlichen verkehrlichen Änderung eine Verbreiterung der Unterführung Flurstraße notwendig ist. Nur so ist eine verkehrsgerechte und sichere Lösung in der Unterführung Flurstraße gewährleistet.
Die Stadt Erlangen fordert deshalb eine Verbreiterung der Unterführung von ca. 4,50m auf 6,00m, um eine Trennung der Verkehrsteilnehmer in der Unterführung durch Errichten einer separaten Fußgängerfläche zu erreichen. Alternativ ist ein seitlicher Zugang vom geplanten P&R-Platz zum S-Bahnsteig auf Kosten der DB AG möglich.
Zudem ist auch gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) nach dem Stand der Technik bei Unterführungsbauwerken ab einer Länge von 15 m eine Breite von 6,0m vorzusehen.
In den Einfahrtsbereichen sind Ausweichstellen für landwirtschaftliche Fahrzeuge entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung vorzusehen.
Die bestehende lichte Höhe ist in den vergangenen Jahrzehnten durch wiederholte Fahrbahnauffüllungen verkleinert worden. Eine Vertiefung der Fahrbahn um 0,20 m (Urzustand) ist für die Landwirtschaft notwendig.
Zwischen den Richtungsgleispaaren Nürnberg und Erfurt ist eine Lichtöffnung zu berücksichtigen. Sie lässt sich mit ca. 4,00 m Breite herstellen.

 

Ergebnis Planfeststellungsbeschluss

Die Forderungen gehen über die Maße des bestehenden Bauwerkes hinaus. Da die Stadt Erlangen diesbezüglich kein Verlangen (und damit keine Zusage der Kostenübernahme) äußert und aus der von der Stadt Erlangen zitierten ERA 95 die größeren Maße nicht zwingend ableitbar sind, werden die Forderungen zurückgewiesen. Sollte die Stadt Erlangen die Forderung nach einer Verbreiterung der Unterführung aufrecht erhalten, ohne ein Verlangen zu äußern, wird der zusätzliche Bahnsteigzugang von der Flurstraße zur S-Bahn-Haltestelle Eltersdorf entfallen. Der Zugang zur S-Bahn erfolgt dann ausschließlich über die Weinstraße. Die geforderten Ausweichstellen sind in der vorliegenden Planung vorgesehen.

Eine Lichtöffnung zwischen dem linken Fernbahngleis und dem linken S-Bahngleis ist bereits vorgesehen. Eine weitere Öffnung wird mangels Zweckmäßigkeit abgelehnt.

 

Weiteres Vorgehen
Vorschlag der Verwaltung:

Die Stadt Erlangen äußert kein Verlangen und ist somit auch nicht an den Kosten beteiligt. Eine Verbreiterung der Unterführung der Flurstraße von ca. 4,50m auf 6,0m erfolgt nicht. Dafür wird ein zweiter Bahnsteigzugang bei der Unterführung der Flurstraße zur S-Bahn-Haltestelle Eltersdorf gebaut.

Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme konnte ohne Beauftragung einer Vorplanung weder vom Tiefbauamt noch von der DB-Projektbau kurzfristig eine Kostenschätzung für die Verbreiterung auf 6,00m geliefert werden.

Im Rahmen der Ausführungsplanung soll auf eine mögliche Verbesserung der Sichtverhältnisse durch kleine Eckabschrägungen, Anbringung von Spiegeln etc. sowie Anlegen eines Notgehweges geachtet werden.

 

Ortsbeirat: Der Ortsbeirat wurde schriftlich beteiligt. Bis zum Redaktionsschluss für die UVPA-Vorlage lag keine Rückäußerung vor. Gegebenenfalls erfolgt eine mündliche Information im UVPA.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!


Anlagen:

Anlage 1: Draufsicht

Anlage 2: Ansicht von Westen         

Anlage 3: Protokollvermerk aus UVPA 22.06.2010