Die Verwaltung wird beauftragt, kein Verlangen zu äußern. Damit entsteht keine Kostenbeteiligung für die Stadt Erlangen.
Hinweis: Beschlussfassung im Juli erforderlich.
Sachbericht:
Die DB Projektbau GmbH verbreitert
die vorhandene Bahnbrücke Flurstraße von ca
11,00 m auf ca. 33,00 m. Die Länge der Unterführung für landwirtschaftlich
Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer erhöht sich damit ebenfalls auf 33,00m. Die
Breite der Unterführung soll dagegen unverändert bei ca. 4,50 m bleiben. Die Planungen der Deutschen Bahn AG beinhalten zusätzliche
eine Nutzung der Unterführung als einen weiteren Bahnsteigzugang.
Städtische Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren:
Die
Stadt Erlangen vertritt die Auffassung, dass aufgrund der wesentlichen
verkehrlichen Änderung eine Verbreiterung der Unterführung Flurstraße notwendig
ist. Nur so ist eine verkehrsgerechte und sichere Lösung in der Unterführung
Flurstraße gewährleistet.
Die Stadt
Erlangen fordert deshalb eine Verbreiterung der Unterführung von ca. 4,50m auf
6,00m, um eine Trennung der Verkehrsteilnehmer in der Unterführung durch
Errichten einer separaten Fußgängerfläche zu erreichen. Alternativ ist ein
seitlicher Zugang vom geplanten P&R-Platz zum S-Bahnsteig auf Kosten der DB
AG möglich.
Zudem
ist auch gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) nach dem Stand der Technik bei
Unterführungsbauwerken ab einer Länge von 15 m eine Breite von 6,0m vorzusehen.
In den Einfahrtsbereichen sind Ausweichstellen für landwirtschaftliche
Fahrzeuge entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung
vorzusehen.
Die bestehende lichte Höhe ist in den vergangenen Jahrzehnten durch wiederholte
Fahrbahnauffüllungen verkleinert worden. Eine Vertiefung der Fahrbahn um 0,20 m
(Urzustand) ist für die Landwirtschaft notwendig.
Zwischen den Richtungsgleispaaren Nürnberg und Erfurt ist eine Lichtöffnung zu
berücksichtigen. Sie lässt sich mit ca. 4,00 m Breite herstellen.
Ergebnis Planfeststellungsbeschluss
Die Forderungen gehen über die Maße des bestehenden
Bauwerkes hinaus. Da die Stadt Erlangen diesbezüglich kein Verlangen (und damit
keine Zusage der Kostenübernahme) äußert und aus der von der Stadt Erlangen
zitierten ERA 95 die größeren Maße nicht zwingend ableitbar sind, werden die
Forderungen zurückgewiesen. Sollte die Stadt Erlangen die Forderung nach einer
Verbreiterung der Unterführung aufrecht erhalten, ohne ein Verlangen zu äußern,
wird der zusätzliche Bahnsteigzugang von der Flurstraße zur S-Bahn-Haltestelle
Eltersdorf entfallen. Der Zugang zur S-Bahn erfolgt dann ausschließlich über
die Weinstraße. Die geforderten Ausweichstellen sind in der vorliegenden
Planung vorgesehen.
Eine Lichtöffnung zwischen dem linken Fernbahngleis und dem
linken S-Bahngleis ist bereits vorgesehen. Eine weitere Öffnung wird mangels
Zweckmäßigkeit abgelehnt.
Weiteres Vorgehen
Vorschlag der Verwaltung:
Die Stadt Erlangen äußert kein Verlangen und ist somit auch
nicht an den Kosten beteiligt. Eine Verbreiterung der Unterführung der
Flurstraße von ca. 4,50m auf 6,0m erfolgt nicht. Dafür wird ein zweiter
Bahnsteigzugang bei der Unterführung der Flurstraße zur S-Bahn-Haltestelle Eltersdorf
gebaut.
Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme konnte ohne
Beauftragung einer Vorplanung weder vom Tiefbauamt noch von der DB-Projektbau
kurzfristig eine Kostenschätzung für die Verbreiterung auf 6,00m geliefert
werden.
Im Rahmen der Ausführungsplanung soll auf eine mögliche
Verbesserung der Sichtverhältnisse durch kleine Eckabschrägungen, Anbringung
von Spiegeln etc. sowie Anlegen eines Notgehweges geachtet werden.
Ortsbeirat: Der Ortsbeirat wurde schriftlich beteiligt. Bis zum
Redaktionsschluss für die UVPA-Vorlage lag keine Rückäußerung vor.
Gegebenenfalls erfolgt eine mündliche Information im UVPA.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Einnahmen |
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Anlagen:
Anlage 1: Draufsicht
Anlage 2: Ansicht von Westen
Anlage 3: Protokollvermerk aus UVPA 22.06.2010