Betreff
ICE-/S-Bahn Nürnberg - Forchheim Kreuzungsbauwerke mit städtischen Verkehrswegen Beurteilung weiteres Vorgehen zu Bahnbrücke Flurstraße (BW Nr. 95, Km 18,428)
Vorlage
613/019/2010
Aktenzeichen
VI/61/LTB T.1351
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Verwaltung wird beauftragt, kein Verlangen zu äußern. Damit entsteht keine Kostenbeteiligung für die Stadt Erlangen.


Sachbericht:

 

Die DB Projektbau GmbH verbreitert die vorhandene Bahnbrücke Flurstraße von ca 11,00 m auf ca. 33,00 m. Die Unterführung für landwirtschaftlich Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer soll in ihrer Breite von ca. 4,50 m dagegen unverändert bleiben. In den Planungen der Deutschen Bahn AG soll zusätzlich eine Nutzung der Unterführung als Bahnsteigzugang erfolgen.

Städtische Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren:

Die Stadt Erlangen vertritt die Auffassung, dass aufgrund der wesentlichen verkehrlichen Änderung ohne Verbreiterung keine verkehrsgerechte und sichere Lösung in der Unterführung Flurstraße geschaffen wird.
Die Stadt Erlangen fordert deshalb eine Verbreiterung der Unterführung von 4,40m auf 6,00m, um eine Trennung der Verkehrsteilnehmer in der Unterführung durch Errichten einer separaten Fußgängerfläche zu erreichen. Alternativ ist ein seitlicher Zugang vom geplanten P&R-Platz zum S-Bahnsteig auf Kosten der DB AG möglich.
Zudem ist auch gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) nach dem Stand der Technik bei Unterführungsbauwerken ab einer Länge von 15 m eine Breite von 6,0 m vorzusehen.
In den Einfahrtsbereichen sind Ausweichstellen für landwirtschaftliche Fahrzeuge entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung vorzusehen.
Die bestehende lichte Höhe ist in den vergangenen Jahrzehnten durch wiederholte Fahrbahnauffüllungen verkleinert worden. Eine Vertiefung der Fahrbahn um 0,20 m (Urzustand) ist für die Landwirtschaft notwendig.
Zwischen den Richtungsgleispaaren Nürnberg und Erfurt ist eine Lichtöffnung zu berücksichtigen. Sie lässt sich mit ca. 4,00 m Breite herstellen.

Ergebnis Planfeststellungsbeschluss

Die Forderungen gehen über die Maße des bestehenden Bauwerkes hinaus. Da die Stadt Erlangen diesbezüglich kein Verlangen (und damit keine Zusage der Kostenübernahme) äußert und aus der von der Stadt Erlangen zitierten ERA 95 die größeren Maße nicht zwingend ableitbar sind, werden die Forderungen zurückgewiesen. Die Forderung nach einer größeren lichten Weite wird insbesondere mit dem geplanten Bahnsteigzugang begründet. Sollte die Stadt Erlangen die diesbezügliche Forderung aufrecht erhalten, ohne ein Verlangen zu äußern, muss dieser zweite Bahnsteigzugang entfallen. Der Zugang erfolgt dann allein von der Weinstraße aus.

Die geforderten Ausweichstellen sind in der vorliegenden Planung vorgesehen.

Eine Lichtöffnung zwischen dem linken Fernbahngleis und dem linken S-Bahngleis ist bereits vorgesehen. Eine weitere Öffnung wird mangels Zweckmäßigkeit abgelehnt.

 

Weiteres Vorgehen
Vorschlag der Verwaltung:

Die Stadt Erlangen äußert kein Verlangen. Damit keine Kostenbeteilung der Stadt Erlangen vorhanden. Ein zweiter Bahnsteigzugang bleibt erhalten.

Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme konnte ohne Beauftragung einer Vorplanung weder vom Tiefbauamt noch von der DB-Projektbau kurzfristig eine Kostenschätzung für die Verbreiterung auf 6,00m geliefert werden.

Im Rahmen der Ausführungsplanung soll auf eine mögliche Verbesserung der Sichtverhältnisse durch kleine Eckabschrägungen, Anbringung von Spiegeln etc. sowie Anlegen eines Notgehweges geachtet werden.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen:

Anlage 1: Draufsicht

Anlage 2: Ansicht von Westen