Die Verwaltung wird beauftragt, kein Verlangen zu äußern. Damit entsteht keine Kostenbeteiligung für die Stadt Erlangen.
Sachbericht:
Die DB Projektbau GmbH verbreitert
die vorhandene Bahnbrücke Flurstraße von ca
11,00 m auf ca. 33,00 m. Die Unterführung für landwirtschaftlich Fahrzeuge,
Fußgänger und Radfahrer soll in ihrer Breite von ca. 4,50 m dagegen unverändert
bleiben. In den Planungen der Deutschen Bahn
AG soll zusätzlich eine Nutzung der Unterführung
als Bahnsteigzugang erfolgen.
Städtische Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren:
Die
Stadt Erlangen vertritt die Auffassung, dass aufgrund der wesentlichen
verkehrlichen Änderung ohne Verbreiterung keine verkehrsgerechte und sichere
Lösung in der Unterführung Flurstraße geschaffen wird.
Die Stadt
Erlangen fordert deshalb eine Verbreiterung der Unterführung von 4,40m auf
6,00m, um eine Trennung der Verkehrsteilnehmer in der Unterführung durch
Errichten einer separaten Fußgängerfläche zu erreichen. Alternativ ist ein
seitlicher Zugang vom geplanten P&R-Platz zum S-Bahnsteig auf Kosten der DB
AG möglich.
Zudem
ist auch gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) nach dem Stand der Technik bei
Unterführungsbauwerken ab einer Länge von 15 m eine Breite von 6,0 m vorzusehen.
In den Einfahrtsbereichen sind Ausweichstellen für landwirtschaftliche
Fahrzeuge entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung
vorzusehen.
Die bestehende lichte Höhe ist in den vergangenen Jahrzehnten durch wiederholte
Fahrbahnauffüllungen verkleinert worden. Eine Vertiefung der Fahrbahn um 0,20 m
(Urzustand) ist für die Landwirtschaft notwendig.
Zwischen den Richtungsgleispaaren Nürnberg und Erfurt ist eine Lichtöffnung zu
berücksichtigen. Sie lässt sich mit ca. 4,00 m Breite herstellen.
Ergebnis Planfeststellungsbeschluss
Die Forderungen gehen über die Maße des bestehenden
Bauwerkes hinaus. Da die Stadt Erlangen diesbezüglich kein Verlangen (und damit
keine Zusage der Kostenübernahme) äußert und aus der von der Stadt Erlangen
zitierten ERA 95 die größeren Maße nicht zwingend ableitbar sind, werden die
Forderungen zurückgewiesen. Die Forderung nach einer größeren lichten Weite
wird insbesondere mit dem geplanten Bahnsteigzugang begründet. Sollte die Stadt
Erlangen die diesbezügliche Forderung aufrecht erhalten, ohne ein Verlangen zu
äußern, muss dieser zweite Bahnsteigzugang entfallen. Der Zugang erfolgt dann allein
von der Weinstraße aus.
Die geforderten Ausweichstellen sind in der vorliegenden
Planung vorgesehen.
Eine Lichtöffnung zwischen dem linken Fernbahngleis und dem
linken S-Bahngleis ist bereits vorgesehen. Eine weitere Öffnung wird mangels
Zweckmäßigkeit abgelehnt.
Weiteres Vorgehen
Vorschlag der Verwaltung:
Die Stadt Erlangen äußert kein Verlangen. Damit keine
Kostenbeteilung der Stadt Erlangen vorhanden. Ein zweiter Bahnsteigzugang
bleibt erhalten.
Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme konnte ohne
Beauftragung einer Vorplanung weder vom Tiefbauamt noch von der DB-Projektbau
kurzfristig eine Kostenschätzung für die Verbreiterung auf 6,00m geliefert
werden.
Im Rahmen der Ausführungsplanung soll auf eine mögliche
Verbesserung der Sichtverhältnisse durch kleine Eckabschrägungen, Anbringung
von Spiegeln etc. sowie Anlegen eines Notgehweges geachtet werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Anlagen:
Anlage 1: Draufsicht
Anlage 2: Ansicht von Westen