Betreff
Neubau eines Doppelhauses, Märterleinsweg 8, Fl.-Nr. 21/9-10, Az.: 2010-236-VV
Vorlage
63/072/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Vorhaben wird befürwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

 

Bebauungsplan: 

-

Gebietscharakter:

MD

Widerspruch zum Bebauungsplan:

-

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im alten Ortskern von Tennenlohe soll ein Doppelhaus entstehen. Es handelt sich um einen zweigeschossigen, ca. 23 m langen breiten und 8 m tiefen Baukörper. Die Giebelseite ist zur Straße ausgerichtet, so dass die Doppelhaushälften von der Straße aus hintereinander liegen. Die Erschließung ist über die Nordseite entlang der Grundstücksgrenze geplant.


Auf Grund der erforderlichen Einhaltung der Abstandsflächen wurde ein asymmetrisches Dach mit einer Dachneigung der Süd-Westseite von 22°, und gegenüberliegend von 38°geplant. Dies führt zu einem optisch wenig ansprechenden Ergebnis. Nachdem die nähere Umgebung jedoch keine einheitlichen Dachneigungen und Firstrichtungen aufweist und die Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben, kann aus Sicht der Verwaltung der Dachform unter Hintanstellung von Bedenken betreffend die Baugestaltung ausnahmsweise zugestimmt werden.

 

 


Anlagen: Lageplan