1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die bestehende Stellplatzsatzung wird an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen und in der Praxis gewonnene Erfahrungen angepasst und - in der Alternative A - auf Fahrradabstellplätze
erweitert.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden,
um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Einer der
beiden Satzungsentwürfe (entweder Alternative A oder
Alternative B) soll als Satzung soll beschlossen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen
die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Bei Erlass der Stellplatzsatzung zum 01.01.2008, der aufgrund der
geänderten Bayerischen Bauordnung
und der nicht sachgerechten
Richtzahlen aus der Garagen- und
Stellplatzverordnung erforderlich
wurde, wurde
seitens der Verwaltung zugesagt,
über die Erfahrungen mit der Satzung
im Bauausschuss wieder zu berichten.
Inzwischen liegen über zwei
Jahre an Erfahrungen mit der
Stellplatzsatzung vor. Insgesamt hat sich die Satzung bewährt. In manchen
Bereichen jedoch sieht die Verwaltung Änderungsbedarf.
Insbesondere ist hier zu erwähnen, dass bislang in der Stellplatzsatzung ausschließlich Regelungen für
die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen getroffen wurden. Die Satzung traf keine Aussagen zu
Fahrradabstellplätzen. Die Verwaltung ist der
Ansicht, dass sich dies in der
Fahrradstadt Erlangen nicht mehr rechtfertigen lässt. Die Fahrräder müssen geordnet untergebracht werden, um Störungen des
sonstigen Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, zu vermeiden. Auch nachteilige Auswirkungen auf das Orts- und
Straßenbild durch wild durcheinander
abgestellte Fahrräder können so
vermieden werden.
Durch die Anlage von Fahrradabstellplätzen am Ort der
Nutzung werden weitere Anreize
geschaffen, auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen zu verzichten.
Aus
etwaigen Einnahmen für die Ablösung von Fahrradabstellplätzen (diese Einnahmen
wären zweckgebunden) können
öffentliche Fahrradabstellplätze hergestellt werden.
Die in der Richtzahlenliste vorgeschlagenen Schlüssel fußen
nicht auf Erfahrungswerten der Verwaltung,
sondern sind auf Grundlage
vergleichbarer Satzungen im Ballungsraum ermittelt und auf den geschätzten Bedarf in Erlangen hin angepasst worden. Etwa sich herausstellende
nicht zufriedenstellende Ergebnisse könnten und müssten nach einer
angemessenen Beobachtungszeit durch Überarbeitung der
Richtzahlenliste korrigiert werden.
Darüber hinaus haben
Erfahrungen aus der Anwendung der bisher gültigen Stellplatzsatzung gezeigt, dass
nicht immer das gewünschte Ergebnis erzielt werden
kann. Hervorzuheben ist hier die Stellplatzsituation auf dem
Südgelände der
Universität. Der Schlüssel von 1 Stellplatz je 5 Studierende hat sich als nicht auskömmlich erwiesen. Die
anliegende Wohnbevölkerung hat sich
über die angespannte Parkraumsituation beschwert.
Die jeweils einschlägigen
Inhalte der Richtzahlenliste wurden dem
Universitätsklinikum und der
Friedrich-Alexander-Universität
vorab zur Prüfung übermittelt. Beide
haben zu den vorgeschlagenen Änderungen ihr Einverständnis erklärt.
Im Übrigen wurde der
Satzungstext nur noch hinsichtlich der
Fahrradabstellplätze (in der Alternative
A) und in der Erläuterung der Richtzahlenliste (Ziff. 7.1 – 7.3. und 8.2.) zur
Klarstellung ergänzt und blieb ansonsten unverändert.
Insbesondere wurden die Stellplatzablösebeträge nicht erhöht.
Dem Fraktionsantrag der Fraktionen von SPD und Grüne Liste, bei geförderten Wohnungen auf Antrag des
Bauherrn einen Abschlag von 30% auf die Zahl der
notwendigen Stellplätze vorzusehen, sollte seitens der
Verwaltung aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:
Ein Wohnungsbauunternehmen
hat sich bereits zuvor an die Verwaltung gewandt und einen mittels
Aufsichtsratsbeschluss gestützten inhaltsgleichen „Antrag“ auf Änderung der
Stellplatzsatzung gestellt. Hierbei hat sich das Unternehmen auf eine ähnliche
Regelung einer Kleinstadt am Taunus berufen.
Bereits heute ist in der Richtzahlenliste für Altenwohnungen (diese werden ebenfalls öffentlich gefördert)
ein Abschlag von 50% auf die Zahl der
notwendigen Stellplätze enthalten. Die im Fraktionsantrag vorgeschlagene Regelung
würde insofern eine Verschlechterung
für die Bauherren bedeuten. Die
Vergünstigung ist an die dingliche Sicherung der
Nutzung als Altenwohnungen geknüpft.
Bei den
Sozialwohnungen rät die Verwaltung dringend von der
Aufnahme eines Abschlags ab. Es mag zwar sein, dass sich bei solchen Wohnungen
für die Dauer der Zweckbindung die
Stellplätze weniger gut vermieten lassen. Nach Ablauf der
Zweck- und Preisbindung aber entstünde
ein entsprechender Mangel an
Stellplätzen (ein solcher zeigt sich auch bei dem
Wohnungsbauunternehmen, das den
inhaltsgleichen Antrag stellte; für Parkplätze bei frei vermieteten Wohnungen
existieren teilweise lange Wartelisten). Der Bauträger geriete dann
zwangsläufig in die Not, keine Stellplätze mehr auf dem
Baugrundstück herstellen zu können und diese ablösen zu müssen. Sofern aus
verkehrlichen Gründen eine Ablösung der Stellplätze in der
Zukunft nicht mehr in Betracht käme, müsste die Nutzung der
Wohnungen untersagt werden, für die
kein Stellplatz zur Verfügung stünde.
Die Satzungen der Nachbarstädte sehen eine solche Reduzierung
nicht vor. Das Wohnungsbauunternehmen konnte auch auf Nachfrage keine
bayerische Kommune benennen, in der
eine ähnliche Reduzierung enthalten wäre. Auch die Garagen- und
Stellplatzverordnung kennt eine solche Reduzierung nicht.
Durch die Aufnahme eines
allgemeinen Abschlags für geförderte
Wohnungen entstünden in der Zukunft Probleme, die dann nicht mehr gelöst werden könnten. Die bisherige Regelung sollte daher
beibehalten bleiben. Eine entsprechende
Änderung ist in den Satzungsentwurf nicht eingeflossen.
1.
Die Satzung (Alternative A) wurde zunächst vom BWA in der
Sitzung vom 02.02.2010 mehrheitlich angenommen/begutachtet, im HFPA direkt in den Stadtrat verwiesen und sodann im Stadtrat in der Sitzung vom 25.02.2010 mit 26 : 22 Stimmen
abgelehnt. Mehrheitlich beschlossen wurde
vielmehr ein Antrag, die Herstellung von Fahrradabstellplätzen aus der Satzung herauszunehmen. Darauf hin wurde die Satzung (Alternative B) von der Verwaltung derart
geändert, dass die
Fahrradabstellplätze herausgenommen wurden.
In der Stadtratssitzung vom
25.03.2010 wurde die Satzung jedoch
wiederum nicht beschlossen, sondern zur nochmaligen Behandlung - insbesondere zur Beratung, ob nicht doch Regelungen zu
Fahrradabstellplätzen aufgenommen werden
sollen - in den UVPA und Stadtrat
vertagt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten:
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Personalkosten
(brutto):
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Korrespondierende Einnahmen
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Weitere Ressourcen
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!