Betreff
Neubau eines Einfamilienhauses, Platenstraße 24 (Burgberggebiet), Fl.-Nr. 1270/17, Az.: 2010-194-VV
Vorlage
63/053/2010/1
Aktenzeichen
VI/63-1/T. 1002
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs.2 BauGB werden unter der genannten Voraussetzung befürwortet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bebauungsplan: 

92

Gebietscharakter:

Allg. Wohngebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

GRZ zulässig 0,25, geplant 0,27

Baugrenzüberschreitungen nach Süden ca. 7,50 m (plus unterirdischer Garage ca. 10,00 m), nach Norden ca. 1,00 m und nach Osten ca. 0,80 m

Ortsbesichtigung:

Ja

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß Protokollvermerk des BWA vom 20.04.2010 wurde das Vorhaben vertagt und eine Ortsbesichtigung vor Beschlussfassung durchzuführen.

Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen Flachdachbungalows mit nach Westen abgegrabenem Kellergeschoss zur Unterbringung für Garagen und Nebenräume. Das Vorhaben widerspricht den o.g. Festsetzungen des Bebauungplanes Nr. 92.

Von Seiten der Verwaltung werden das Vorhaben und die erforderlichen Befreiungen unter der Voraussetzung befürwortet, dass das Vorhaben so umgeplant wird, dass die unterirdische Garage im Süden mit der vorgesehenen Zufahrt entfällt.
Durch die zusätzliche vierte unterirdische Garage, mit der Abgrabung für die erforderliche Zufahrt, wird die städtebaulich gewünschte begrünte Vorgartenzone beeinträchtigt.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Die Zustimmungen aller Grundstücksnachbarn liegen vor.

 


Anlagen: Lageplan