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Das
Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31
Abs.2 BauGB werden unter der genannten Voraussetzung befürwortet.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bebauungsplan: |
92 |
Gebietscharakter: |
Allg. Wohngebiet |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
GRZ zulässig 0,25, geplant 0,27 Baugrenzüberschreitungen nach Süden ca.
7,50 m (plus unterirdischer Garage ca. 10,00 m), nach Norden ca. 1,00 m und
nach Osten ca. 0,80 m |
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen Flachdachbungalows mit nach Westen abgegrabenem Kellergeschoss zur Unterbringung für Garagen und Nebenräume. Das Vorhaben widerspricht den o.g. Festsetzungen des Bebauungplanes Nr. 92.
Von Seiten der Verwaltung werden
das Vorhaben und die erforderlichen Befreiungen unter der Voraussetzung
befürwortet, dass das Vorhaben so umgeplant wird, dass die unterirdische Garage
im Süden mit der vorgesehenen Zufahrt entfällt.
Durch die zusätzliche vierte unterirdische Garage, mit der Abgrabung für die
erforderliche Zufahrt, wird die städtebaulich gewünschte begrünte Vorgartenzone
beeinträchtigt.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Die Zustimmungen aller Grundstücksnachbarn liegen vor.
Anlagen: Lageplan