Betreff
Straßenausbaubeiträge Goethe-/Heuwaagstraße zwischen Güterhallenstraße und Hauptstraße, hier: Vergleichsvorschlag
Vorlage
30-R/004/2010
Aktenzeichen
III/30/KJE/2302
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Kläger folgenden Vergleichsvorschlag zu unterbreiten und bei Zustandekommen des Vergleichs dementsprechend die Straßenausbaubeiträge abzurechnen:

Der Anteil der Beitragsschuldner an der Teileinrichtung Fahrbahn wird von bislang 60 % auf 40 % festgelegt. Dies gilt unabhängig davon, wie die Straße bei der endgültigen Abrechnung nach der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) einzustufen ist. Der Kläger nimmt im Gegenzug die Klage gegen den Vorauszahlungsbescheid zurück und erkennt diese Regelung auch bezüglich der endgültigen Abrechnung an und verzichtet insoweit auf die Einlegung von Rechtsmitteln.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in der mündlichen Verhandlung in dem laufenden Gerichtsverfahren, das sich gegen einen Vorauszahlungsbescheid auf den Straßenausbaubeitrag für die Erschließungsanlage Goethe-/Heuwaagstraße wendet, geäußert, dass es sich bei der Goethestraße und der Heuwaagstraße wohl aufgrund des Busverkehrs in diesen Straßen um einen Sonderfall handele, der es durchaus rechtfertige, dass sich der Stadtrat im Hinblick auf die Abrechnung der Fahrbahn über eine andere Kostenregelung verständigen könnte.
Weiter hat das Gericht ausgeführt, dass die beiden Straßen nach Auffassung des Gerichts nicht als eine Anlage, sondern als zwei getrennte Anlagen (also Goethestraße und Heuwaagstraße getrennt) zu veranlagen seien.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner in der Goethe- und Heuwaagstraße durch den Busverkehr wurde durchaus von der Stadt erkannt. Bei der bisherigen Ermittlung der umlagefähigen Kosten für den ersten Bauabschnitt wurden so bereits erhebliche Anteile für den Bus nicht mit einbezogen. In der Summe sind dies ca. 71.000,- €.

Zusätzlich soll aufgrund der „Sondersituation Bus“ (erhöhter allgemeiner Vorteil im Vergleich zum Anwohnervorteil) ausnahmsweise der eigentliche %-Anteil in Höhe von
60 % für die Fahrbahn, der nach der Straßenausbaubeitragssatzung von den Eigentümern zu erheben wäre, auf 40 % gesenkt werden, wodurch sich der städtische Eigenanteil entsprechend erhöht. Für den ersten Bauabschnitt sind dies nach der bisherigen Kostenermittlung ca. 77.000,- €.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In dem laufenden Gerichtsverfahren wird dem Kläger ein Vergleichsvorschlag unterbreitet. Das Ergebnis in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist auch Grundlage für die weitere Sachbehandlung der noch anhängigen Widersprüche und gilt gleichermaßen für die Goethe- wie die Heuwaagstraße.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen: