I.
Das
Liegenschaftsamt schlägt vor:
Zu Ziffer 56:
Förderprogramm
beibehalten, da letztlich bereits durch Budgeteinsparung reduziert.
Zu Ziffer 58:
Eine Grundsatzentscheidung ist hier entbehrlich. Die bereits
verbindlich zugesagten GeWoBau-Förderungen in den Jahren 2010 und 2011 sollten
beibehalten werden.
Zu Ziffer 59:
Förderprogramm beibehalten, da unmittelbar Einnahmen dadurch wegbrechen
würden, jedoch zukünftig einkommensabhängig gestalten.
Zu Ziffer 60:
wie bei 56, da
ebenfalls bereits budgetreduziert.
II.
Sachbericht:
1.) Im Rahmen der KGSt-Überprüfung wurden
bzgl. der Wohnungsbauförderung folgende Vorschläge unterbreitet:
Ziffer 51: Förderung zur
Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung:
Vorschlag
KGSt.: Beibehalten
Ziffer 56: Förderung zum
Bau/Erwerb von Familienheimen/ETWs für junge Ehepaare + Alleinstehende mit
Kindern
Vorschlag
KGSt.: Einstellen
Ziffer 57: Förderung zum
Bau/Erwerb von Wohnraum von kinderreichen Familien im Stadtgebiet
Vorschlag
KGSt.: Beibehalten
Ziffer 58: Förderung des
Mietwohnungsbaus durch Darlehensausreichung
Vorschlag
KGSt.: Einstellen
Ziffer 59: Förderung zum Erwerb
von Grundstücken/ETWs im Entwicklungsgebiet E-West
Vorschlag
KGSt.: Einstellen
Ziffer 60: Förderung für Mitarbeiter/innen der
Stadt Erlangen für den Bau/Erwerb von Familienheimen/ETW
Vorschlag
KGSt.: Einstellen
>>>>>>>> Hierzu wird zur
Verdeutlichung und besseren Übersicht auf die Anlage verwiesen
<<<<<<<<
2.) Im UVPA wurden folgende Fragen
aufgeworfen:
a) Möglichkeit
einer Vereinfachung durch ein Zusammenfassen der Förderprogramme ?
b) Einbindung ökologischer
Förderaspekte ?
c) Weitergewährung bereits
bewilligter Fördersummen ?
d) Möglichkeiten geringerer
Einsparungen ?
3.) Das Liegenschaftsamt teilt dazu Folgendes mit:
Zu a) Wie aus der Übersicht erkennbar, beziehen sich die Förderprogramme
auf unterschiedliche Zielgruppen und Förderungsabsichten, so dass hierfür kein
Spielraum einer Vereinfachung gesehen wird.
Zu b) Ökologische Aspekte finden ihre Würdigung bereits in anderen
Förderwegen, so dass eine Verquickung mit den Zielen der städtischen Programme
nicht für sinnvoll erachtet wird. Zudem würde dies den Verwaltungsaufwand
erhöhen, da die Fördervoraussetzungen zusätzlich in technischer Hinsicht
überprüft werden müssten.
Zu c) Dieser Aspekt greift bei den Förderprogrammen, die eine wiederkehrende
jährliche Zahlung gewähren, somit bei den Ziffern 56 und 60 (JuFa und WoFüMi),
da bereits bewilligte Förderungen noch bis zu 8 weitere Jahre beinhalten
könnten. Bei Ziffer 58 (MietWohnBau) liegen Stadtratsbeschlüsse für
Förderzahlungen im Jahr 2010 an die GeWoBau in Höhe von 325.000 €
(Kurt-Schum.-Str.) und 240.000 € (2. Rate Pommernstr.) vor.
Zu d) Einsparungen erfolgten bereits durch die pauschale Budgetkürzung,
zusätzlich Einführung einer Einkommensgrenze bei der E-West-Förderung.
4.) Zu den lt. KGSt. einzustellenden
Förderprogrammen im Einzelnen:Ziffer 56: Förderung zum Bau/Erwerb von
Familienheimen/ETWs für junge Ehepaare + Alleinstehende mit Kindern (kurz:
JuFa):
Das Liegenschaftsamt rät davon ab, diese Förderung zu reduzieren, da diese gerade sog. Schwellenhaushalten mit zwei oder mehr Kindern, die kaum bezahlbaren Mietwohnraum in ausreichender Größe in Erlangen finden können, die Möglichkeit eröffnet, Wohneigentum im Stadtgebiet Erlangen zu erwerben. Die Abschaffung dieser Förderung würde das Erlanger Stadtimage der Familien- und Kinderfreundlichkeit sehr beeinträchtigen, zumal viele andere bay. Städten Vergleichbares anbieten.
Im Haushalt 2010 ist diese Förderung durch das liegenschaftliche Budget abgedeckt. Dieser Mittelansatz wurde jedoch bereits aufgrund des allgemeinen Sparbeschlusses des Stadtrates von 6% um 46 T€ gekürzt, so dass hier bereits eine erhebliche Reduzierung erfolgte. Sofern eine zusätzliche Kürzung beabsichtigt ist, würde eine Reduzierung der Förderbeträge um 10 % eine jährliche Einsparung von rd. 8 T€ akquirieren.
Ziffer 58:
Förderung des Mietwohnungsbaus durch Darlehensausreichung:
Im Haushalt 2010 sind
investiv 240 + 325 T€ für die GeWoBau vorgesehen, die bereits mit
Stadtratsbeschlüssen vom 31.7.2008 und 30.7.2009 bewilligt und auch verbindlich
zugesagt wurden. Weitere Förderungen würden im Einzelfall dem Gremium vorgelegt
werden; ein „Förderprogramm“ im eigentlichen Sinn gibt es hier gar nicht, das
„eingestellt“ werden könnte.
Ziffer 59: Förderung zum Erwerb von Grundstücken/ETWs
im Entwicklungsgebiet E-West:
Auch hier wendet sich
das Liegenschaftsamt gegen eine Einstellung der Förderung, um weiterhin in
diesen Entwicklungsgebieten eine gemischte Bevölkerungsstruktur, vor
allem mit Familien und Kindern, zu erreichen. Dies ist das erklärte
ausdrückliche Ziel des Programms. Dass damit eine beschleunigte Vermarktung der
städtischen Grundstücke mit dem daraus resultierenden Impuls für die hiesige
Bauwirtschaft einhergeht, muss ebenfalls gewürdigt werden.
Im Jahr 2010 sind
aufgrund der zu erwartenden Verkäufe im BPlan 410 Mittel in Höhe von 400 T€
eingesetzt worden, die mit Einnahmen von 4 Mio.€ direkt korrespondieren. Eine
Fördereinschränkung verursacht gleichzeitig Mindereinnahmen im investiven
Bereich des städt. Haushaltes durch den verzögerten Bauplatzverkauf. Das
angegebene Einsparpotenzial der KGSt. ist dem Jahr 2008 entnommen und kann kein
realer Anhaltspunkt sein. Das Fachamt kann sich aber vorstellen, diese
Förderung, die bislang nicht an Einkommensgrenzen gebunden war, zukünftig der
gesetzlichen nach dem BayWoFG zu unterwerfen. Diese wird von ca. 65% der bay.
Haushalte eingehalten. Beispielsweise würde dies bei einer Fam. mit zwei
Kindern ein maximales Bruttoeinkommen von rd. 63.000,- € bedeuten. Damit wird
ein reiner Mitnahmeeffekt ausgeschlossen.
Ziffer 60: Förderung für Mitarbeiter/innen
der Stadt Erlangen für den Bau/Erwerb von Familienheimen/ETW:
Diese Förderung unterstützt die Schaffung von Wohneigentum am Dienstort und sollte – was auch der Personalrat unterstützt - beibehalten werden. Für 2010 sind Mittel dafür im Budget vorgesehen, die ebenfalls wie bei Ziff. 56 (JuFa) bereits um 17 T€ gekürzt wurden.